Genehmigungsverfahren Urberach - Weinheim

Das Genehmigungsverfahren für das Vorhaben Urberach-Weinheim ist zweistufig.

In der Bundesfachplanung wurde von der Bundesnetzagentur ein Trassenkorridor für den Verlauf der Leitung festgelegt. Im anschließenden - seit 2020 angelaufenen - Planfeststellungsverfahren wird der konkrete Verlauf innerhalb des Korridors von Amprion erarbeitet und nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit von der Bundesnetzagentur festgelegt.

Alle  Unterlagen und Beschlüsse zur Bundesfachplanung sowie die Antragsunterlagen der Planfeststellung finden Sie unter www.netzausbau.de.

Planfeststellungsverfahren

Am 27. Februar 2020 fand die Antragskonferenz für das Planfeststellungsverfahren in Heppenheim statt. Nach anschließender Vorlage des Untersuchungsrahmens, der die Inhalte der Genehmigungsunterlagen festlegt, hat Amprion die detaillierten Planfeststellungsunterlagen erstellt.

Bis zum 16. März 2022 bestand die Möglichkeit, Stellung zu den Unterlagen zu nehmen:
Information zur Offenlage der Bundesnetzagentur
 Planfeststellungsunterlagen (§21 NABEG)

Die Transparenz der Planung sowie der Austausch mit den Kommunen, Verbänden und Bürgern sind Amprion sehr wichtig. Amprion hat regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Planungsstand durchgeführt. Eine Präsentation zum Projekt finden Sie in der Veranstaltung der  Online-Bürgersprechstunde vom 2. Juli 2020.
Zur Offenlage der Planfeststellungsunterlagen im Frühjahr 2022 fanden weitere Bürgersprechstunden statt.

Im Nachgang des Erörterungstermins der Bundesnetzagentur am 20./21. September 2022 erwartet Amprion nunmehr den Planfeststellungsbeschluss, um das Projekt 2023 umzusetzen.

Über den Bau wird Amprion regelmäßig öffentlich informieren.