Westerkappeln – Gersteinwerk
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, dieses Netzausbauprojekt zu planen und umzusetzen.
Ausarbeitung des Trassenverlaufs
Nach der Festlegung des 1.000 Meter breiten Vorzugstrassenkorridors durch die Bezirksregierung Münster, arbeiten wir nun abschnittsweise die detaillierte Leitungsführung in unserem Leitungsbauvorhaben Westerkappeln – Gersteinwerk aus.
Um gezielt auf die spezifischen Herausforderungen der verschiedenen Regionen eingehen und komplexe Themen, unter anderem Bündelung mit anderen Netzbetreibern, effizient ausarbeiten zu können, haben wir unser Leitungsbauvorhaben in vier Genehmigungsabschnitte unterteilt. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass wir, beginnend ab 2027 und dann zeitlich versetzt, jeweils einen separaten Antrag auf Planfeststellung für jeden Genehmigungsabschnitt bei der Bezirksregierung Münster stellen werden.
Die Genehmigungsabschnitte umfassen folgende Kommunen:
Genehmigungsabschnitt 1: Kreis Steinfurt
- Gemeinde Westerkappeln, Stadt Tecklenburg, Stadt Lengerich, Gemeinde Ladbergen
Genehmigungsabschnitt 2: Kreis Warendorf
- Gemeinde Ostbevern, Stadt Telgte
Genehmigungsabschnitt 3: Kreis Warendorf
- Stadt Telgte, Gemeinde Everswinkel, Stadt Sendenhorst, Stadt Drensteinfurt
Genehmigungsabschnitt 4: Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Unna
- Stadt Drensteinfurt, Gemeinde Ascheberg, Stadt Werne, Stadt Hamm

Genehmigungsabschnitte im Vorzugstrassenkorridor
Information der Öffentlichkeit
In einem ersten Schritt werden wir den Kontakt zu den Eigentümer*innen und Pächter*innen von Grundstücken suchen, auf denen wir einen Maststandort und/oder Standort für ein Provisorium planen. Im Genehmigungsabschnitt 4, also im südlichen Bereich unseres Vorhabens, geschieht dies bereits seit Mitte Juni; in den anderen Genehmigungsabschnitten werden wir die Kontaktaufnahme zeitversetzt bis Mitte 2027 durchführen.
Im Anschluss an diese Informationsgespräche für Eigentümer*innen und Pächter*innen werden wir in den betroffenen Kommunen zu öffentlichen Infomärkten einladen. Die Termine geben wir rechtzeitig vorab in Anzeigen, zum Beispiel in den regionalen Tageszeitungen, sowie auf unserer Internetseite und per Newsletter bekannt.
Die Infomärkte enthalten keinen Vortragsteil, sodass ein Kommen und Gehen jederzeit möglich ist. Zahlreiche Expert*innen stehen für die Beantwortung individueller Fragen gerne zur Verfügung.
Wie geht es im Planfeststellungsverfahren weiter?
Wir werden die Anträge auf Planfeststellung in den einzelnen Genehmigungsabschnitten voraussichtlich ab 2027 einreichen. Anschließend legt die Bezirksregierung Münster die Antragsunterlagen öffentlich aus, sodass sowohl Träger öffentlicher Belange, also zum Beispiel Kommunen, aber auch alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, die Antragsunterlagen einzusehen und Stellungnahmen sowie Einwendungen an die Bezirksregierung zu senden. Diese sichtet die Stellungnahmen und Einwendungen und gibt Amprion die Möglichkeit, darauf zu antworten.
Im weiteren Verfahren wägt die Bezirksregierung Münster dann alle Argumente zu den einzelnen Belangen gegeneinander ab und entscheidet über den detaillierten Verlauf der neuen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. Mit den Planfeststellungsbeschlüssen, die das jeweilige Genehmigungsverfahren beenden, rechnen wir ab 2029. Anschließend kann Amprion mit der Bauphase beginnen.
Die Inbetriebnahme der Leitung Westerkappeln – Gersteinwerk ist für 2034 geplant.
Weitere Informationen zum Netzausbau und zum Planfeststellungsverfahren finden Sie hier.
Projekthistorie
Raumverträglichkeitsprüfung abgeschlossen
Am 31. März 2025 hat die Bezirksregierung Münster die Raumverträglichkeitsprüfung mit der Veröffentlichung einer gutachterlichen Stellungnahme abgeschlossen. Ein Teil der gutachterlichen Stellungnahme ist die Festlegung eines 1.000 Meter breiten Vorzugstrassenkorridors. Die gutachterliche Stellungnahme kann seit dem 09. April 2025 hier eingesehen werden.
Im Januar 2023 hat die Bezirksregierung Münster als verfahrensführende Behörde die Träger öffentlicher Belange, unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von möglicherweise betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden, aber auch verschiedene Fachbehörden, zum Beispiel Umwelt- und Wasserbehörden sowie andere Infrastrukturbetreiber, zu der sogenannten Antragskonferenz eingeladen. Hierbei wurde den betroffenen öffentlichen Stellen der aktuelle Stand des Projektes vorgestellt sowie der Umfang der Untersuchungen für die Raumverträglichkeitsprüfung mit ihnen abgestimmt.
Basierend auf den Ergebnissen der Antragskonferenz sowie u. a. einer Machbarkeitsuntersuchung zur Querung des Teutoburger Waldes und der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde das Korridornetz bis zum heutigen Stand weiterentwickelt.
Nach einem intensiven und komplexen Abwägungsprozess und unter Berücksichtigung sämtlicher zu betrachtender Belange haben wir den aus unserer Sicht raum- bzw. umweltverträglichsten Korridor als unseren Vorschlagstrassenkorridor benannt. Dieser Vorschlagstrassenkorridor ist Teil unseres Antrags auf Raumverträglichkeitsprüfung, den wir bei der Bezirksregierung Münster Ende September eingereicht haben.
Der Antrag umfasst neben unserem Vorschlagstrassenkorridor und einem Vergleich der von uns betrachteten Korridore auch zahlreiche Gutachten, unter anderem zum Thema Natur- und Artenschutz.
Nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung durch die Bezirksregierung Münster wurden die Unterlagen in der Zeit vom 21. Oktober bis zum 29. November 2024 ausgelegt und das Beteiligungsverfahren eröffnet. Auf diese Weise gab es sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit, durch das Einreichen von Einwendungen am formellen Verfahren teilzunehmen.
Die Bezirksregierung Münster hat Vertreter*innen der Träger öffentlicher Belange am Donnerstag, den 20. Februar 2025 zu einem Erörterungstermin eingeladen.
Den Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung stellt die gutachterliche Stellungnahme dar: Nach der Abwägung aller Argumente und eingereichter Einwendungen hat die Bezirksregierung Münster einen 1.000 m breiten Vorzugstrassenkorridor bestimmt, in dem wir die detaillierte Planung der Leitungsführung weiter vornehmen werden.
Im Zuge der Raumverträglichkeitsprüfung wurde noch kein konkreter Leitungsverlauf betrachtet, sondern Korridore, die jeweils einen Kilometer breit sind. Das Vorhaben sowie die Korridorvarianten wurden daraufhin untersucht, ob und inwieweit diese mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen.
Information und Kommunikation
Wir legen großen Wert auf eine frühzeitige, kontinuierliche und transparente Kommunikation während des gesamten Projektverlaufs. Deshalb möchten wir mit Bürgerinnen und Bürgern zeitnah in den Dialog kommen.
Bereits im November 2022 haben wir Bürgerinfomärkte im gesamten Planungsraum angeboten. Hier konnten wir rund 300 Bürgerinnen und Bürger vor Ort begrüßen.
Auch im April 2024 haben wir mit unserem Infomobil an verschiedenen Orten entlang des Korridornetzes Halt gemacht, um über den aktuellen Stand und die geplanten weiteren Schritte zu informieren und offene Fragen zu beantworten. Hier konnten wir ebenfalls rund 350 Bürgerinnen und Bürger vor Ort begrüßen.
Im Rahmen des Antrags auf Raumverträglichkeitsprüfung konnten wir Ende Oktober/Anfang November 2024 auf insgesamt elf Bürgerinfomärkten mit rund 800 Besucher*innen ins Gespräch kommen und Fragen beantworten.
Diesen Austausch werden wir während der gesamten Genehmigungsphase und auch in der späteren Bauphase fortführen. Daher werden die kommenden Termine zu den Veranstaltungen rechtzeitig in den örtlichen Zeitungen veröffentlicht und auch hier unter dem Reiter „Termine“ angezeigt.
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