Gesetzliche Grundlagen
Netzentwicklungsplan (NEP)
Der Netzentwicklungsplan Strom beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz ausgebaut oder verstärkt werden muss. Er wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern erarbeitet und durch die Bundesnetzagentur fachlich geprüft.
Gesetzliche Grundlagen
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)
Das Bundesbedarfsplangesetz beschleunigt seit 2013 den Ausbau der Stromnetze. Der enthaltene Bundesbedarfsplan listet die dafür erforderlichen Leitungsprojekte aus dem Netzentwicklungsplan auf.
Ansprechpersonen
Dr. Matthias Machinek
Projektsprecher