Netzentwicklungsplan und Flächenentwicklungsplan

Der Hauptunterschied zu den vorherigen Bildern:
In diesem Bild ist die erste Hauptphase, "BEDARFSERMITTLUNG", farblich hervorgehoben (Lila). Innerhalb dieser Phase ist speziell der Unterschritt "NETZ-/FLÄCHENENTWICKLUNGSPLAN" (NEP/FEP) farblich hervorgehoben (in Lila und unterstrichen). Alle anderen Unterschritte in der Phase "Bedarfsermittlung" sowie alle nachfolgenden Hauptphasen ("PLANUNG UND GENEHMIGUNG", "BAU", "BETRIEB UND INSTANDHALTUNG") und ihre zugehörigen Icons und Texte sind in Grautönen gehalten und erscheinen somit inaktiver oder weniger im Fokus als der hervorgehobene Schritt.

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:

Flächenentwicklungsplan

Eine Besonderheit der Offshore-Projekte ist die direkte Anbindung von Windparks auf See. Daher spielt bei diesen Projekten auch der Flächenentwicklungsplan (FEP) eine entscheidende Rolle. Gegenstand des FEP ist die räumliche und zeitliche Planung der Windenergie-Gebiete und Stromleitungen in der Nord- und Ostsee. Dabei werden unter anderem Flächen und die darin zu installierende Leistung festgelegt. Zusätzlich wird bestimmt, in welchem Kalenderjahr die geplanten Windenergieanlagen auf See und die entsprechenden Offshore-Netzanbindungssysteme in Betrieb gehen sollen.

Beteiligung und Genehmigung

Der Flächenentwicklungsplan wird durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) erstellt. Wesentliche Grundlagen sind das Wind-See-Gesetz sowie Raumordnungspläne. Der Flächenentwicklungsplan wird regelmäßig fortgeschrieben.

Im Rahmen der Fortschreibung und Genehmigung werden Behörden und Öffentlichkeit beteiligt und es erfolgt eine strategische Umweltprüfung.

Weitere Informationen:

 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie: Flächenentwicklungsplan