Planungsstand Hanekenfähr – Gronau

Unser Vorhaben Hanekenfähr – Gronau durchläuft, wie alle Netzausbauprojekte, ein gesetzlich vorgeschriebenes, umfangreiches Genehmigungsverfahren. Da es sich um ein bundesländerübergreifendes Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) handelt, ist die Bundesnetzagentur in diesem Fall für die Genehmigung zuständig. Das Ziel der Bundesnetzagentur ist es, gemeinsam mit uns, für die Verbindung den bestmöglichen Leitungsverlauf zu bestimmen.

DAS PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

Den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG a.F. haben wir im Oktober 2023 eingereicht. Er enthält unter anderem konkrete Pläne, Beschreibungen und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen der Trassenverläufe. Am 17. Januar 2024 hat die Antragskonferenz, auf Einladung der Bundesnetzagentur, stattgefunden. Die Bundesnetzagentur hat uns im März 2024 einen Untersuchungsrahmen übergeben.

Als nächster Schritt folgt die Einreichung und Auslegung der Unterlagen gemäß § 21 NABEG a.F. sowie der Erörterungstermin. Anschließend legt die Genehmigungsbehörde die konkreten Trassen fest. Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin den Antrag auf Verfahrensführung nach §§ 19 - 21 NABEG in der bis zum 29.12.2023 geltenden Fassung dieses Gesetzes (alte Fassung; a.F.) bei der Bundesnetzagentur gestellt. Dadurch wurde u.a. die Durchführung der Antragskonferenz ermöglicht.

Das Bild zeigt einen Zeitplan für den Weg zur Planfeststellung eines Bau- und Inbetriebnahmeprojekts, wahrscheinlich im Bereich der Energieinfrastruktur, da das Amprion-Logo zu sehen ist. Der Zeitplan ist als horizontaler Fluss dargestellt, der verschiedene Phasen und Meilensteine auflistet.
Linke Seite:
Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens: Dieser Schritt ist als Zahnradsymbol dargestellt und liegt vor Q3 2023.
Antrag auf Planfeststellung: Dargestellt durch drei Ordner-Symbole, datiert auf Q3 2023.
Antragskonferenz: Dargestellt durch zwei stilisierte Personen, datiert auf den 17.01.2024.
Untersuchungsrahmen: Dargestellt durch ein Stift- und Papier-Symbol, datiert auf den 27.03.2024.
Einreichung der Unterlagen: Dargestellt durch vier rote Ordner-Symbole, datiert auf Q2 2026 und als "Aktuelle Phase" hervorgehoben. Dieser Schritt ist durch einen roten, gestrichelten Kasten hervorgehoben.
Rechte Seite:
Beteiligung / Erörterungstermin: Dargestellt durch drei stilisierte Personen, datiert auf Q1 2027. Dieser Schritt ist durch einen violetten, gestrichelten Pfeil mit dem vorherigen Schritt verbunden.
Planfeststellungsbeschluss: Dargestellt durch ein Stempel-Symbol auf Dokumenten, datiert auf Q4 2027. Dieser Schritt ist durch einen violetten, gestrichelten Pfeil mit dem vorherigen Schritt verbunden.
Bau und Inbetriebnahme: Dargestellt durch stilisierte Strommasten und Hochspannungsleitungen, datiert auf 2027 - 2032. Dieser Schritt ist durch einen violetten, gestrichelten Pfeil mit dem vorherigen Schritt verbunden.
Gesetzliche Grundlagen:
Über den einzelnen Schritten sind verschiedene Paragraphen des NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) aufgeführt: § 19 NABEG a.F.*, § 20 NABEG a.F., § 21 NABEG a.F., § 22 NABEG, § 24 NABEG. Der Sternchenhinweis "*a.F." bedeutet "alte Fassung".
Untere Informationen:
Am unteren linken Rand sind Informationen zu Amprion, TÖB (Träger öffentlicher Belange) / Öffentlichkeit, Bundesnetzagentur und die Adresse von Amprion aufgeführt. Rechts davon steht "April 2024". Am unteren rechten Rand befindet sich eine Fußnote, die erklärt, dass im Vorhaben Hannover-Braunschweig-Südost der Antrag auf Planfeststellung nach §§ 19 - 21 NABEG in der bis zum 29.12.2023 geltenden Fassung dieses Gesetzes gestellt wurde. Dadurch wurde u.a. die Durchführung einer Antragskonferenz ermöglicht.

VERZICHT AUF BUNDESFACHPLANUNG NACH § 5a NABEG

Amprion hat Ende Oktober 2022 den Positivbescheid zum Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung gemäß § 5a Abs. 2 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) von der Bundesnetzagentur erhalten.

Durch den Bescheid müssen keine neuen Trassenkorridore geprüft werden, sondern das Projekt kann innerhalb des 2x 200m-Korridors der bestehenden 380-Kilovolt-Freileitung, die von Hanekenfähr in Niedersachsen nach Gronau in Nordrhein-Westfallen führt, geplant werden. Somit führt der Verzicht auf Bundesfachplanung zu einer Beschleunigung im Genehmigungsverfahren, ganz im Sinne der Energiewende.