Strompreisbremse
Entlastung Elektrizitätsversorgungsunternehmen
Die Entlastung der Letztverbraucher von den gestiegenen Stromkosten erfolgt über Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU), die wiederum einen Erstattungsanspruch gegen den Übertragungsnetzbetreiber haben, in dessen Regelzone der Letztverbraucher Strom über die betreffenden Netzentnahmestellen entnimmt. Der Wälzungsmechanismus ist in Anlehnung an die Prozesse der ehemaligen EEG-Umlageerhebung konzipiert und durch das StromPBG vorgegeben worden. Deswegen haben die ÜNB – soweit wie möglich – auf die bekannten und etablierten Geschäftsprozesse der EEG-Abwicklung zurückzugegriffen.
Für die Erfassung der notwendigen Daten nach §§ 22a und 31 StromPBG werden wir daher unser aus der EEG-Abwicklung bekanntes Netzwirtschaftliches Portal (NePo) nutzen. Sofern Ihr Unternehmen im Jahr 2022 über einen Bilanzkreis
- als Elektrizitätsversorgungsunternehmen für die Belieferung von Letztverbrauchern oder
- als Letztverbraucher für den ohne Lieferung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens bezogenen, selbst verbrauchten Strom (sog. sonstiger Letztverbrauch)
EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber Amprion entrichtet hat, sind Sie dort bereits registriert.
Sofern Sie noch nicht registriert sind, können Sie sich zur Abwicklung der Entlastung nach § 7 Abs. 1 bzw. § 20 StromPBG gegenüber der Amprion GmbH als
- Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder
- sonstiger Letztverbraucher
unter diesem Link registrieren.
Im Registrierungsprozess wird die Angabe einer MaStR-Nr. als Akteur im Strommarkt (SEM) aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) benötigt. Sollte Ihr Unternehmen noch nicht in dieser Funktion im MaStR registriert sein, ist zunächst eine Registrierung dort erforderlich. Weiterhin ist die Angabe eines gültigen Bilanzkreises notwendig, über den die Letztverbraucher beliefert werden.“
Datum | Maßnahme |
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Bis 31.01.2023 | Interne Weiterentwicklung des Portals NePo |
01.02. – 11.02.2023 | Bereitstellung der Anfragen in NePo zur Erfassung der ersten Datenmeldungen durch EltVU. Information erfolgt an die uns bekannte Kommunikationsadresse (bei erfolgter Registrierung) |
11.02. – 20.02.2023 | Plausibilisierung der Datenmeldung |
21.02. – 22.02.2023 | Faktura der Vorauszahlungen für das 1. Quartal |
28.02.2023 | Fälligkeit der Vorauszahlungen |
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, die Fristenkette fristgerecht abzuwickeln. Da die Prozessentwicklung jedoch unter erheblichem zeitlichen Druck erfolgt, können die o.g. Termine nicht als rechtlich verbindlich angesehen werden.
Sollten sich Fragen oder Anregungen ergeben, stehen wir Ihnen per E-Mail unter ten.noirpma@gbpmorts oder unter der Telefonnummer +49 231 5849 13660 gerne zur Verfügung.