Bundesbedarfsplan

Der Hauptunterschied zu den vorherigen Bildern:
In diesem Bild ist die erste Hauptphase, "BEDARFSERMITTLUNG", farblich hervorgehoben (Lila). Innerhalb dieser Phase ist speziell der Unterschritt "BUNDES-BEDARFSPLAN" farblich hervorgehoben (in Lila und unterstrichen). Alle anderen Unterschritte in der Phase "Bedarfsermittlung" sowie alle nachfolgenden Hauptphasen ("PLANUNG UND GENEHMIGUNG", "BAU", "BETRIEB UND INSTANDHALTUNG") und ihre zugehörigen Icons und Texte sind in Grautönen gehalten und erscheinen somit inaktiver oder weniger im Fokus als der hervorgehobene Schritt.

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

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