Planungsstand

DER BAU DER UMSPANNANLAGE

Der Bau der 380-kV-Umspannanlage in Marxheim erfolgt in zwei Abschnitten. Der erste Bauabschnitt umfasst circa 3,5 Hektar. Im zweiten Bauabschnitt wird die Anlage dann auf insgesamt rund sieben Hektar ausgebaut. Die erste Ausbaustufe wird direkt in die bestehende Infrastruktur eingebunden und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Region.
Der zweite Schritt der Erweiterung stellt der Region durch die Anbindung an weitere, teils neue Freileitungen zusätzliche Energie zur Verfügung, um den stetig wachsenden Energiebedarf durch Industrie, Digitalisierung und technologische Innovationen langfristig abdecken zu können. Wir halten in jedem Schritt die vorgegebenen Umweltstandards ein und stimmen uns eng mit der lokalen Gemeinschaft ab. So gewährleisten wir ein nachhaltiges und akzeptiertes Vorgehen. Bereits im ersten Bauabschnitt wird das gesamte Gelände der Umspannanlage eingezäunt, sodass die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt innerhalb des Anlagenzauns stattfinden können. Flächen außerhalb des Anlagenzauns nutzen wir bei Bedarf lediglich zur Lagerung von Materialien oder Maschinen. Diese Lagerflächen werden nach Beendigung der Bauarbeiten vollständig zurückgebaut.

DER LEITUNGSBAU

Neue und bestehende Freileitungen binden wir schrittweise und unter Berücksichtigung vorhandener Strukturen an die Umspannanlage an. Die Stromversorgung wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Perspektivisch soll auch ein Konverter des neuen Energiekorridors  Rhein-Main-Link in Marxheim angeschlossen werden. Dieses Projekt gehört jedoch nicht zur Erweiterung der Umspannanlage Marxheim und durchläuft ein separates Genehmigungsverfahren.

DER WEG ZUR GENEHMIGUNG

Die Umspannanlage

Für den Neubau der 380-kV-Umspannanlage planen wir einen Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren steckt den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Anlagen ab, von denen Umweltauswirkungen ausgehen können. Dabei müssen sämtliche Auswirkungen einer Anlage auf die im BImSchG genannten Schutzgüter berücksichtigt und gewürdigt werden. Unter Abwägung verschiedener Belange wird sichergestellt, dass von der Anlage keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre, Kultur und sonstige Sachgüter (§ 1 BImSchG) ausgehen.

DIE LEITUNGSANBINDUNG

Die Änderung und Erweiterung der bestehenden 380-kV-Freileitungen zur Anbindung an die neue 380-kV-Umspannanlage erfolgt in gesonderten Genehmigungsverfahren gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dies kann, je nach Umfang, entweder ein Planfeststellungsverfahren (§ 43 EnWG) oder auch ein Anzeigeverfahren (§ 43f EnWG) sein. Hierfür müssen jeweils Unterlagen in unterschiedlichem Umfang bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingereicht werden. Neben der Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt muss unter anderem auch dargelegt werden, dass die technische Auslegung der Leitung einen sicheren Betrieb ermöglicht und dass die Gesundheit der Bevölkerung dauerhaft geschützt ist. In Ausnahmefällen kann zur Anbindung an eine neue Umspannanlage auch eine Einzelgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Betracht kommen – etwa beim Bau sehr kurzer Leitungen zwischen einem bestehenden Strommast und der neuen Umspannanlage oder bei dem Einsatz von Provisorien. Für die Einbindung der bestehenden 380-kV-Freileitung in die neue Umspannanlage streben wir eine entsprechende Einzelgenehmigung an. Welches Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt, entscheidet die zuständige Behörde.

Tobias Muermann
Tobias Muermann
Projektsprecher