Leitlinien zur Planung des Netzausbaus

Video: Planung und Bau einer Freileitung

Wenn wir eine Leitung oder eine Umspannanlage erweitern oder neu planen, ist uns eines wichtig: Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sollen möglichst gering bleiben, sowohl beim Bau als auch im späteren Betrieb. Nicht immer lassen sich jedoch alle Belange vollständig in Einklang bringen – und jeder Fall ist anders gelagert. Wie unsere Planer mit konkurrierenden Belangen umgehen, etwa von Anwohnern und Naturschutz, hängt daher vom Einzelfall ab. Die Entscheidung darüber, ob die Trasse wie von uns beantragt umgesetzt werden kann, liegt bei der jeweils zuständigen Behörde.

Gesetzlich verankert: NOVA-Prinzip und Erdkabelvorrang

Zunächst prüfen wir, ob es überhaupt notwendig ist, neu zu bauen. In vielen Fällen kann eine vorhandene Leitung oder Anlage optimiert oder verstärkt werden. So schreibt es auch das im Netzentwicklungsplan verankerte NOVA-Prinzip fest, das der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angelegt hat: Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau.

Seit 2016 gilt zudem für die im Bundesbedarfsplan entsprechend gekennzeichneten Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) der Erdkabelvorrang – Freileitungen soll es nur noch dann geben, wenn bestehende Trassen genutzt werden können oder der Naturschutz es erfordert. Zudem können verantwortliche Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden eine entsprechende Prüfung verlangen. Zu den besonderen Anforderungen, die sich bei der Bundesfachplanung dieser Vorhaben ergeben, informiert die Bundesnetzagentur in einem  Positionspapier zur Erdkabel-Methodik. Vom Erdkabelvorrang ausdrücklich ausgenommen ist unsere neue Stromverbindung Ultranet, die als Hybridleitung auf bereits bestehenden Masten umgesetzt werden soll.

Lösungsorientierte Trassenplanung: Unsere Leitlinien

Falls wir eine neue Stromverbindung brauchen, prüfen wir in jedem Projekt verschiedene Trassenvarianten und technische Optionen. Um geeignete Trassenverläufe zu ermitteln, orientieren wir uns – auch im Rahmen der Raumordnung – an folgenden Grundsätzen:

  • Wo es machbar ist, nutzen wir für einen Neubau schon bestehende Trassenräume – auch, um private Grundstücke zu schonen.
  • Wenn möglich, bündeln wir eine neue Verbindung mit linearer Infrastruktur, vorrangig mit anderen Stromleitungen, aber auch mit Eisenbahntrassen oder Straßen. Zudem streben wir eine möglichst geradlinige Linienführung an.
  • Wir versuchen, eine möglichst direkte und kurze Leitungsführung zu realisieren – zum einen, um die Eingriffe in die Umwelt und die Betroffenheiten für Anwohner zu minimieren, aber auch, um die Kosten in einem wirtschaftlichen Rahmen zu halten.
  • Wir achten darauf, ausreichenden Abstand zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden zu halten.
  • Wir greifen möglichst nicht auf Flächen zurück, die einen hohen Wert für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild oder die Erholung haben.
  • Die Nutzungseinschränkungen für die Landwirtschaft wollen wir so gering wie möglich halten.
  • Wir nehmen Rücksicht auf kommunale und fachliche Entwicklungsplanungen, wie Bebauungs- oder Landschaftspläne.

Soweit die gesetzlich zwingenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann jedoch keinem dieser Aspekte ein genereller Vorrang eingeräumt werden. Die Vielzahl der – sich häufig auch widersprechenden – Belange müssen im Einzelfall sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.