Schritte zum Netzausbau
Der Netzausbau erfolgt in mehreren Etappen entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und im Dialog mit der Öffentlichkeit: Bei jedem Schritt werden Hinweise und Stellungnahmen der Bürger aufgenommen.
Die Verantwortlichkeiten sowie die einzelnen Etappen zur Bedarfsermittlung und zur Planung des Netzausbaus sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie – für länderübergreifende und grenzüberschreitende Projekte – im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) festgelegt:
1. Der Szenariorahmen bildet Zukunftsszenarien zu Energiebedarf und -erzeugung ab.
2. Der Netzentwicklungsplan leitet daraus ab, welcher Bedarf zum Aus- oder Neubau von Stromleitungen besteht.
Der Flächenentwicklungsplan (FEP) stellt den Bedarf des Ausbaus der Windenergie auf See dar und legt die Netzanbindungen fest. Daher ist der FEP für alle Offshore-Netzanbindungssysteme relevant.
3. Der Bundesbedarfsplan legt gesetzlich die für eine sichere Stromversorgung erforderlichen Projekte fest.
4. Die Bundesfachplanung bzw. Raumordnung legt einen groben Trassenverlauf – den sogenannten Trassenkorridor – fest.
5. In der Planfeststellung wird der konkrete Trassenverlauf innerhalb des Korridors durch den Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Die Errichtung und der Betrieb von Stationsprojekten wie zum Beispiel Umspannanlagen unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seinen Verordnungen.
6. Der Planfeststellungsbeschluss erlaubt wie eine Baugenehmigung die Umsetzung eines Leitungsbauprojekts.
Weitere Informationen: