Schritte zum Netzausbau

Das Bild stellt den Prozess der Bedarfsermittlung, Planung, Genehmigung, des Baus und des Betriebs von Energieinfrastrukturprojekten in Deutschland dar, möglicherweise im Kontext des Stromnetzausbaus oder ähnlicher Großprojekte. Es ist in vier Hauptphasen unterteilt, die linear von links nach rechts angeordnet sind und durch Pfeile verbunden sind. Jede Phase enthält mehrere Unterschritte, die durch Icons und Textbeschreibungen visualisiert werden.
Die vier Hauptphasen sind:
BEDARFSERMITTLUNG (lila Balken)
PLANUNG UND GENEHMIGUNG (grüner Balken)
BAU (hellblauer Balken)
BETRIEB UND INSTANDHALTUNG (dunkelblauer Balken)
Details zu den einzelnen Phasen und Unterschritten:
Phase 1: BEDARFSERMITTLUNG (Farbe: Lila)
Diese Phase umfasst drei Unterschritte, die von links nach rechts dargestellt sind:
1. SZENARIO-RAHMEN
Icon: Ein Kreis mit einem stilisierten Windrad und einer Sonne, die Stromerzeugung andeuten.
Beschreibung: "Beschreibt die Entwicklung der Stromerzeugung und Nachfrage"
2. NETZ-/FLÄCHENENTWICKLUNGSPLAN (NEP/FEP)
Icon: Zwei Dokumente (Blätter) mit der Beschriftung "FEP" und "NEP".
Beschreibung: "Regelt Planung und Ausbau des Stromnetzes beziehungsweise Nutzung von Küsten- und Meeresflächen"
3. BUNDES-BEDARFSPLAN
Icon: Eine stilisierte Landkarte Deutschlands.
Beschreibung: "Umfasst die vom Gesetzgeber festgelegten Vorhaben"
Phase 2: PLANUNG UND GENEHMIGUNG (Farbe: Grün)
Diese Phase umfasst zwei Unterschritte, die von links nach rechts dargestellt sind:
1. BUNDESFACHPLANUNG/RAUMORDNUNGSVERFAHREN
Icon: Ein Zahnrad mit einem stilisierten Karten-Pin darin, der Planung und Standortbestimmung andeutet.
Beschreibung: "Legt den Verlauf der Trassenkorridore fest"
2. PLANFESTSTELLUNGS-/BIMSCHG-VERFAHREN
Icon: Ein Dokument mit einem Häkchen, das eine Genehmigung symbolisiert.
Beschreibung: "Genehmigungsverfahren für Trassenverlauf beziehungsweise Anlagenprojekte"
Phase 3: BAU (Farbe: Hellblau)
Diese Phase umfasst einen Unterschritt:
REALISIERUNG DES VORHABENS
Icon: Ein Bagger, der Bauarbeiten darstellt.
Beschreibung: "Bau von Leitungen und Anlagen"
Phase 4: BETRIEB UND INSTANDHALTUNG (Farbe: Dunkelblau)
Diese Phase umfasst einen Unterschritt:
BETRIEB UND INSTANDHALTUNG
Icon: Zwei Strommasten mit stilisierten Stromleitungen, die einen laufenden Betrieb andeuten.
Beschreibung: "Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt"

Der Netzausbau erfolgt in mehreren Etappen entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und im Dialog mit der Öffentlichkeit: Bei jedem Schritt werden Hinweise und Stellungnahmen der Bürger aufgenommen.

Die Verantwortlichkeiten sowie die einzelnen Etappen zur Bedarfsermittlung und zur Planung des Netzausbaus sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie – für länderübergreifende und grenzüberschreitende Projekte – im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) festgelegt:

1. Der Szenariorahmen bildet Zukunftsszenarien zu Energiebedarf und -erzeugung ab.

2. Der Netzentwicklungsplan leitet daraus ab, welcher Bedarf zum Aus- oder Neubau von Stromleitungen besteht.

Der  Flächenentwicklungsplan (FEP) stellt den Bedarf des Ausbaus der Windenergie auf See dar und legt die Netzanbindungen fest. Daher ist der FEP für alle Offshore-Netzanbindungssysteme relevant.

3. Der Bundesbedarfsplan legt gesetzlich die für eine sichere Stromversorgung erforderlichen Projekte fest.

4. Die Bundesfachplanung bzw. Raumordnung legt einen groben Trassenverlauf – den sogenannten Trassenkorridor – fest.

5. In der Planfeststellung wird der konkrete Trassenverlauf innerhalb des Korridors durch den Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Die Errichtung und der Betrieb von Stationsprojekten wie zum Beispiel Umspannanlagen unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seinen Verordnungen.

6. Der Planfeststellungsbeschluss erlaubt wie eine Baugenehmigung die Umsetzung eines Leitungsbauprojekts.

Weitere Informationen: