Antragsunterlagen §8 (NABEG)

Die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen unter Vorbehalt der behördlichen Prüfung auf Vollständigkeit dienen allein zu Informationszwecken. Es handelt sich hierbei nicht um behördlich bereit gestellte Information. Für die für dieses Vorhaben durchzuführende Bundesfachplanung sind allein die bei der Bundesnetzagentur eingereichten und im behördlichen Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen maßgeblich.

Aus technischen Gründen finden Sie die Unterlagen nach übergeordneten Themen gegliedert. Innerhalb der übergeordneten Themen finden Sie die abschnittsbezogenen Informationen. Beachten Sie, dass sich die Anhänge und Plananlagen der verschiedenen Abschnitte gleichen.


Abschnitt D: Anhang Ultranet*

* Das Vorhaben Ultranet und die Unterlagen des Vorhabens Ultranet („Anhang Ultranet“) sind nicht Verfahrensgegenstand des Vorhabens A-Nord. Sie dienen lediglich dem ergänzenden Verständnis der Zusammenfassung der Ergebnisse der SUP / RVS / SöpB / NATURA2000 / ASE und Immissionsbetrachtung der Unterlagen nach § 8 NABEG zur Bundesfachplanung für den Abschnitt „Osterath – Rommerskirchen“ (Abschnitt C), die als Unterlage 9.5 „Anbindung Netzverknüpfungspunkte / Konverter“ für die Konverteranbindung des Vorhabens A-Nord relevant ist.