Technik und Ausarbeitung des Trassenverlaufs
Nach Festlegung des 1.000 Meter breiten Vorzugstrassenkorridors durch die Bezirksregierung Münster, arbeiten wir nun abschnittsweise die detaillierte Leitungsführung in unserem Leitungsbauvorhaben Westerkappeln – Gersteinwerk aus.
Um gezielt auf die spezifischen Herausforderungen der verschiedenen Regionen eingehen und komplexe Themen, unter anderem Bündelung mit anderen Netzbetreibern, effizient ausarbeiten zu können, haben wir unser Leitungsbauvorhaben in vier Genehmigungsabschnitte unterteilt. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass wir, beginnend ab 2028 und dann zeitlich versetzt, jeweils einen separaten Antrag auf Planfeststellung für jeden Genehmigungsabschnitt bei der Bezirksregierung Münster stellen werden.
Die Genehmigungsabschnitte umfassen folgende Kommunen:
Genehmigungsabschnitt 1: Kreis Steinfurt
Gemeinde Westerkappeln, Stadt Tecklenburg, Stadt Lengerich, Gemeinde Ladbergen
Genehmigungsabschnitt 2: Kreis Warendorf
Gemeinde Ostbevern, Stadt Telgte
Genehmigungsabschnitt 3: Kreis Warendorf
Stadt Telgte, Gemeinde Everswinkel, Stadt Sendenhorst, Stadt Drensteinfurt
Genehmigungsabschnitt 4: Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Unna
Stadt Drensteinfurt, Gemeinde Ascheberg, Stadt Werne, Stadt Hamm