Planungsstand Hanekenfähr – Gronau

Unser Vorhaben Hanekenfähr – Gronau durchläuft, wie alle Netzausbauprojekte, ein gesetzlich vorgeschriebenes, umfangreiches Genehmigungsverfahren. Da es sich um ein bundesländerübergreifendes Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) handelt, ist die Bundesnetzagentur in diesem Fall für die Genehmigung zuständig. Das Ziel der Bundesnetzagentur ist es, gemeinsam mit uns, für die Verbindung den bestmöglichen Leitungsverlauf zu bestimmen.

VERZICHT AUF BUNDESFACHPLANUNG NACH § 5a NABEG

Amprion hat Ende Oktober den Positivbescheid zum Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung gemäß § 5a Abs. 2 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) von der Bundesnetzagentur erhalten.

Durch den Bescheid müssen keine neuen Trassenkorridore geprüft werden, sondern das Projekt kann innerhalb des 2x 200m-Korridors der bestehenden 380-Kilovolt-Freileitung, die von Hanekenfähr in Niedersachsen nach Gronau in Nordrhein-Westfallen führt, geplant werden. Somit führt der Verzicht auf Bundesfachplanung zu einer Beschleunigung im Genehmigungsverfahren, ganz im Sinne der Energiewende.

DAS PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

Im nächsten Schritt erarbeiten wir nun den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG. Er enthält unter anderem konkrete Pläne, Beschreibungen und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen verschiedener Trassenverläufe. Im weiteren Verfahren erarbeiten wir dann die exakten Trassenverläufe, die Maststandorte und alle anderen technischen Details. Unser Ziel ist es dabei, die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich zu halten. Nachdem wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss eingereicht haben, folgen die Antragskonferenz, die Einreichung und Auslegung der Unterlagen gemäß § 21 NABEG sowie die Erörterungstermine. Anschließend legt die Genehmigungsbehörde die konkreten Trassen fest.