Berechnung der Gesamtübertragungskapazität

Allgemeines Modell

Gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Leitlinien zum Engpassmanagement haben Übertragungsnetzbetreiber ein allgemeines Modell für die Berechnung der Gesamtübertragungskapazität und der Sicherheitsmarge, das auf den elektrischen und physikalischen Netzmerkmalen beruht, durch die Regulierungsbehörden genehmigen zu lassen. Nachfolgend finden Sie das von der Bundesnetzagentur genehmigte Modell, sowie Änderungen zum Modell.

Das von der Bundesnetzagentur am 23.4.2015 genehmigte Verfahren zur lastflussbasierten Kapazitätsberechnung in der CWE-Region finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Weitere Details zu diesem Verfahren können Sie auch  hier einsehen.

Für den Day-Ahead Zeitbereich werden die Handelskapazitäten seit dem 8. Juni 2022 (für den Handel am 9. Juni) anhand einer einheitlichen Kapazitätsberechnungsmethode der Core Region berechnet.