Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung
Der Einsatz von Blindleistung trägt wesentlich zur Spannungshaltung im Übertragungsnetz bei. Bereitgestellt wird Blindleistung aus netzbetreibereigenen Netzbetriebsmitteln, von Netzbetreibern unterlagerter Spannungsebenen, aus Anlagen Dritter im Rahmen der technischen Anschlussregeln (TAR) sowie der marktgestützten Beschaffung. Letztere wird im Folgenden genauer beschrieben.
Neue Markteinführung 2025
Die Übertragungsnetzbetreiber führen im Jahr 2025 gemäß den Vorgaben im Beschluss BK6-23-072, welcher im Juni 2024 von der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde, den Blindleistungsmarkt erstmalig ein. Damit kommen die Übertragungsnetzbetreiber ihrer Pflicht zur transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung von Blindleistung gemäß §12h EnWG nach.
Link zur Festlegung der BNetzA (Beschluss und Beschaffungskonzept)
Für die marktliche Beschaffung werden innerhalb der Regelzone von Amprion mehrere Beschaffungsregionen ausgewiesen. Die Bekanntmachung für diese Regionen erfolgt gemäß nachfolgendem Beschaffungskalender.
Beschaffungsregion | Beginn der Beschaffung (Bekanntmachung) |
---|---|
AMP-1 | vorerst keine Ausschreibung geplant |
AMP-2 | 24. Juni 2025 |
AMP-3 | 24. Juni 2025 |
AMP-4 | 24. Juni 2025 |
AMP-5 | 24. Juni 2025 |
AMP-6 | 24. Juni 2025 |
AMP-7 | 24. Juni 2025 |
AMP-8 | 24. Juni 2025 |
AMP-9 | 24. Juni 2025 |
Die Beschaffungsregionen sind in folgender Abbildung dargestellt. Außerdem wird eine Tabelle zur Verfügung gestellt, in welcher die Zuordnung der zulässigen Netzanschlusspunkte zu den Beschaffungsregionen aufgeführt ist.

Abbildung 1: Beschaffungsregionen in der Amprion-Regelzone
Ausschreibungsverfahren
Alle relevanten Blindleistungsausschreibungen von Amprion finden Sie hier:
Ablauf einer Ausschreibung
Schritt 0: Bekanntmachung durch Amprion
Im Rahmen der sog. „Bekanntmachung“ veröffentlicht Amprion die Beschaffungsregion(en), die Fristen des Beschaffungsverfahrens sowie die konkreten Ausschreibungsbedingungen der individuellen Ausschreibung. Zu den Ausschreibungsbedingungen zählen unter anderem die Teilnahmevoraussetzungen, das ausgeschriebene Produkt und die Preisobergrenze(n), falls vorhanden.
Schritt 1: Angebot einreichen
Für die verbindliche Angebotsabgabe ist ein Formular zur Angebotsabgabe an den ÜNB per dnasreV-liaM zu übermitteln. Das Formular wird in der jeweiligen Bekanntmachung bereitgestellt.
Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der Unterlagen. Der ÜNB wird den Eingang der Unterlagen bestätigen.
Darüber hinaus muss der Anbieter zusätzlich das P-Q-Diagramm (bzw. bei Aggregation die P-Q-Diagramme) der dem Angebot zugrunde liegenden Blindleistungsquelle(n) beifügen.
Damit ein Teilnehmer kontrahiert werden kann, müssen alle relevanten Angaben des Angebotsformulars ausgefüllt sein und das Angebot muss die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Falls eine Preisobergrenze veröffentlicht wurde, können Angebote, bei denen ein Angebotspreis oberhalb der Preisobergrenze liegt, nicht bezuschlagt werden.
Schritt 2: Zuschlag erhalten
Anbieter bekommen die Zuschlagserteilung mitgeteilt. Anbieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden ebenfalls über ihre nicht erfolgreichen Angebote informiert.
Mit Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag gemäß dem veröffentlichten Mustervertrag über die Vorhaltung (sofern es sich um ein gesichertes Produkt handelt) und Erbringung der Systemdienstleistung Blindleistung zwischen dem bezuschlagten Anbieter und Amprion zustande. Der Mustervertrag wird in den einzelnen Ausschreibungen bereitgestellt.
Amprion kann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, ein Beschaffungsverfahren aufheben. Anbieter werden in diesem Fall ebenfalls informiert.
Schritt 3: Blindleistung vorhalten und Blindarbeit erbringen
Jeder Anbieter, der am Beschaffungsverfahren teilnimmt und einen Zuschlag erhalten hat, muss spätestens zu Beginn des Erbringungszeitraums alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich maßgeblich aus dem Beschaffungskonzept der BNetzA und sind für jede Ausschreibung einzeln aufgrund einer Abhängigkeit der Teilnahmevoraussetzungen zum ausgeschriebenen Produkttyp in den jeweiligen Bekanntmachungen zusammengefasst.
Wenn ein Anbieter im Beschaffungsverfahren einen Zuschlag erhalten hat, muss der Anbieter im entsprechenden Erbringungszeitraum Blindleistung durchgängig vorhalten (nur sofern es sich um ein gesichertes Produkt handelt) und gemäß Produkttyp bereitstellen. Im Gegenzug erhält der Anbieter von Amprion die bezuschlagte Vergütung.
Kontakt und Fragen
Falls Sie darüber hinaus Fragen zum Verfahren haben, können Sie uns über diese E-Mail-Adresse erreichen: