Fahrplanmanagement
Information zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess
E-Mail Kommunikation:
Derzeit müssen Fahrplananmeldungen gemäß der BNetzA Richtlinie „BK6-18-032“ als signierte und verschlüsselte E-Mail versendet werden.
AS4 Kommunikation:
In Anlehnung an die BNetzA Richtlinie „BK6-21-282“ müssen Fahrplananmeldungen spätestens ab dem 01.12.2024 via AS4 versendet werden.
Downloads:
Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess (gültig ab 01.10.2026)
(pdf)
[601 kB]
Leitfaden Notfallkommunikation (gültig ab 01.10.2026)
(pdf)
[135 kB]
Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess (ab 01.04.2025, korrigierte Fassung)
(pdf)
[600 kB]
Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess (ab 01.04.2024)
(pdf)
[520 kB]
FAQ zur AS4 Kommunikation (Stand 10.04.2024)
(pdf)
[295 kB]
Fahrplanmanagement (ESS)
Gemäß § 5 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung können nachträgliche Fahrplanänderungen regelzoneninterner Fahrpläne bis 16.00 Uhr des auf den Erfüllungstag folgenden Werktags erfolgen. Hierzu ist von den Übertragungsnetzbetreibern ein entsprechender Werktagskalender zu veröffentlichen.
Unter Werktagen sind die Tage von Montag bis einschließlich Freitag ohne gesetzliche Feiertage zu verstehen, wobei folgende Feiertage gelten:
- Neujahr (1. Januar)
- Heilige Drei Könige (6. Januar)
- Internationaler Frauentag (8. März)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Maifeiertag (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Mariä Himmelfahrt (15. August)
- Weltkindertag (20. September)
- Tag der dt. Einheit (3. Oktober)
- Reformationstag (31. Oktober)
- Allerheiligen (1. November)
- Buß- und Bettag
- Heiligabend (24.12.)
- 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
- 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)
- Silvester (31.12.)