KWKG-Umlage 2024

KWKG-Umlage ab 1. Januar 2024 nach KWKG

Entsprechend §26 KWKG i.V.m. §10 EnFG sind die Netzbetreiber berechtigt, die Kosten für die nach KWKG erforderlichen Ausgaben bei der Berechnung der Netzentgelte als Aufschlag in Ansatz zu bringen (KWKG-Umlage). Die bundesweit anzuwendende KWKG-Umlage wird nach §10 EnFG i.V.m. Anlage 1 EnFG von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von den unterlagerten Netzbetreibern sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldeten Prognosewerten ermittelt.

KWKG-Umlage für nichtprivilegierte Letztverbräuche 2024

Jahr KWKG-Umlage
2024 0,275 ct/kWh

Eine Privilegierung bei der KWKG-Umlage erfolgt für bestimmte Abnahmestellen entsprechend der Regelungen nach §§ 21 bis39 EnFG.

Weitere Informationen zur KWKG-Umlage finden Sie auf der
 gemeinsamen Website der deutschen ÜNB.

Eine Übersicht über KWK-Aufschläge/KWKG-Umlage seit 2002 finden Sie hier.