Erzeugungsanlagen

Verfahren bei Anschlussbegehren von Betreibern von Erzeugungsanlagen zum Zwecke der Einspeisung in das Netz der Amprion GmbH

Amprion ermöglicht den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen ab einer Nennleistung von 100 MW zum Zwecke der Einspeisung elektrischer Energie in das Übertragungsnetz gemäß nachfolgendem transparentem und diskriminierungsfreiem Verfahren. Dieses Verfahren basiert auf den Vorgaben der Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV).


1. Verfahrensbeschreibung

Kurzpräsentation: Verfahrensbeschreibung


2. Qualifizierte Anfrage

Qualifizierte Anschlussbegehren zum Zwecke der Einspeisung elektrischer Energie in das Übertragungsnetz (nachfolgend Anschlussbegehren) sind an Amprion zu richten. Sie müssen die in der Checkliste für ein qualifiziertes Anschlussbegehren für Erzeugungsanlagen aufgeführten Unterlagen enthalten. Sollten in dem Anschlussbegehren substanzielle Angaben fehlen oder Angaben nicht plausibel sein, stellt die Anfrage zunächst kein qualifiziertes Anschlussbegehren dar. Bei fehlenden Angaben wird Amprion den Anschlussinteressenten hierüber innerhalb von einer Woche schriftlich informieren und ihn bitten, innerhalb einer Frist von einer Woche die fehlenden Angaben bzw. eine Plausibilisierung nachzureichen. Geschieht dies fristgerecht, gilt die Anfrage des Anschlussinteressenten rückwirkend auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung als qualifiziert, andernfalls liegt endgültig keine qualifizierte Anfrage vor.

Die Anschlussbegehren sind zu richten an:

Amprion GmbH
Abt. N-CN
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund


3. Netztechnische Untersuchung

3.1 Individuelle Machbarkeitsstudie

Nach Vorliegen eines qualifizierten Anschlussbegehrens bietet Amprion dem Anschlussinteressenten innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der vollständigen Angaben nach Ziffer 2 die Durchführung einer technischen Machbarkeitsstudie an. In den unten aufgeführten Anlagen wird der Bearbeitungszeitplan eines Anschlussbegehrens dargestellt.

Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie werden neben der allgemeinen netztechnischen Bewertung der Anschlussmöglichkeiten an das Höchstspannungsnetz der Amprion GmbH unter anderem der geeignete Netzanschlusspunkt ermittelt, die für die Herstellung des geeigneten Netzanschlusspunktes notwendigen Maßnahmen identifiziert sowie die sonstigen Auswirkungen des Anschlussbegehrens auf das Netz untersucht.

Die Durchführung der Machbarkeitsstudie ist für den Anschlussinteressenten kostenpflichtig und wird nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen innerhalb von drei Monaten erstellt. Weitere Einzelheiten sind dem Musterangebot unter folgendem Link zu entnehmen:

Musterangebot


3.2 Netzschemaplan und Lastflussmodell

Informationen zum Netzgebiet der Amprion können hier eingesehen werden:

Ein Lastflussmodell enthält eine Übersicht des überregionalen Leistungsflusses und der installierten Erzeugungsleistung im Netzgebiet der Amprion GmbH. Darin werden vereinfacht die zukünftige Einspeisesituation und Lastflüsse im Modell gezeigt. Grundlage sind Erkenntnisse und Prognosen über die Entwicklung der Einspeise- und Lastsituation. Das Modell gibt Anschlussinteressenten zusätzlich zur individuellen Machbarkeitsstudie Indikationen über die netztechnische Situation in der Einspeiseregion.

Sollten Sie Interesse an einem Lastflussmodell haben, so wenden Sie sich bitte an das Customer Management. Eine Übermittlung eines Lastflussmodells erfordert ein Schreiben mit Darlegung Ihres berechtigten Interesses und eine unterschriebene Vertraulichkeitserklärung (Dokument folgt).

Amprion GmbH
Abt. N-CN
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund

ten.noirpma@ssulhcsnazten


4. Anschlusszusage

Mit der Übersendung der Prüfungsergebnisse der Machbarkeitsstudie wird Amprion dem Anschlussinteressenten eine Anschlusszusage einschließlich einer Reservierung der Netzanschlussleistung erteilen.

Die Anschlusszusage sichert dem Anschlussinteressenten nach Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von 1.000 € pro MW das in der Machbarkeitsstudie erstellte Netzanschlusskonzept.

Sofern die Erzeugungsanlage errichtet und an das Netz der Amprion GmbH angeschlossen wird, wird die Reservierungsgebühr auf die vom Anschlussinteressenten zu zahlenden Netzanschlusskosten angerechnet. Sollte die Erzeugungsanlage hingegen nicht errichtet bzw. nicht an das Netz der Amprion GmbH angeschlossen werden, wird die Reservierungsgebühr in den Fällen zurückerstattet, in denen der Anschlussinteressent die Nichtrealisierung nicht zu vertreten hat.

Spätestens drei Monate nach Erteilung der Anschlusszusage ist ein Zeitplan für die Verhandlungen des Netzanschlussvertrages (Verhandlungsfahrplan) aufzustellen. Dieser soll den Abschluss des Netzanschlussvertrages spätestens nach 12 Monaten vorsehen.

Weitere Einzelheiten sind der Muster-Anschlusszusage unter folgendem Link zu entnehmen:

Anschlusszusage


5. Netzanschlussvertrag

Mit dem fristgerechten Abschluss des Netzanschlussvertrages wird die Anschlusszusage in ein unbefristetes Vertragsverhältnis überführt.

Mit Abschluss des Netzanschlussvertrages verständigen sich der Anschlussinteressent und Amprion darüber hinaus über den Terminplan der weiteren Maßnahmen zur Realisierung des Netzanschlusses sowie der Erzeugungsanlage (Realisierungsfahrplan).

Einzelheiten über die Inhalte des Netzanschlussvertrags können dem auf unserer Internetseite hinterlegten Mustervertrag entnommen werden:

Muster Netzanschlussvertrag Erzeugungsanlagen (Typ 1)


6. Weitere Vertragswerke

Neben dem Netzanschlussvertrag sind zur weiteren vertraglichen Ausgestaltung des Anschlussbegehrens zum Zwecke der Einspeisung in das Netz von Amprion weitere Vertragswerke abzuschließen. Diese sind insbesondere der Anschlussnutzungsvertrag, der Netznutzungsvertrag, der Anschlusserrichtungsvertrag sowie der Netzführungsvertrag.

Einzelheiten über die Inhalte dieser Verträge können den auf unserer Internetseite hinterlegten Musterverträgen entnommen werden:


7. Umgang mit konkurrierenden Anschlussbegehren

Konkurrierende Anschlussbegehren liegen vor, wenn Anschlussbegehren sich gegenseitig netztechnisch in der Weise beeinflussen, dass nicht alle Anschlussbegehren realisiert werden können bzw. in der Prioritätenreihenfolge nachrangige Anfragen zu höheren Anschlusskosten in Bezug auf die zeitlich vorrangig gestellten Anfragen führen.

Bei Vorliegen einer Konkurrenzsituation wird Amprion - soweit noch nicht geschehen - dem zeitlich vorrangig gestellten Anschlussbegehren ohne Berücksichtigung der konkurrierenden Anfragen eine Anschlusszusage erteilen, sofern die Voraussetzungen gemäß Ziffer 4 vorliegen.

Verfällt die Anschlusszusage des Erst-Anschlussinteressenten, kann er sich nicht länger auf einen Vorrang gegenüber dem konkurrierenden Anschlussbegehren berufen.

Die Regelungen des § 17 Abs. 2a EnWG, § 8 EEG, § 3 KWKG bleiben unberührt.


8. Geltungsbereich

Im Falle einer Änderung der vertraglich gesicherten Netzanschlusskapazität zum Zwecke der Einspeisung wird vor dem Hintergrund des Artikel 4 Abs. 1 a) der Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (NC RfG) bzw. Ziffer 1 VDE-AR-N 4130 geprüft, welche Vereinbarungen des Netzanschlussvertrags am Netzanschlusspunkt weiterhin eingehalten werden. Aus der Prüfung geht hervor, welche Auswirkungen bzw. Änderungsbedarfe es auf das oben beschriebene Verfahren gibt bzw. umzusetzen sind.

Der Vorgang bei technischen Änderungen an bestehenden Erzeugungsanlagen wird hier dargestellt:

Anforderungen aus Artikel 4 Abs. 1 a) NC RfG