Ausgleichsenergieabrechnung gegenüber Bilanzkreisverantwortlichen

Die Veröffentlichung der Preise für Bilanzkreisabweichungen kann sich momentan leider verzögern. Die Verzögerungen resultieren aus der Umstellung auf PICASSO, der Inbetriebnahme des Zielmarktdesigns sowie der Umsetzung der Imbalance Settlement Harmonization Methodology. Durch Systemanpassungen kommt es zu Verzögerungen in der Datenbereitstellung. Wir bitten den Umstand zu entschuldigen und arbeiten mit Hochdruck daran, die Daten schnellstmöglich zu veröffentlichen. Nach Behebung der Probleme wird die Veröffentlichung wieder fristgerecht am 20. Werktag des Folgemonats erfolgen. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt neuerdings auch unter  https://www.netztransparenz.de/Daten-zur-Regelenergie/reBAP/reBAP

Der Ausgleichsenergiebedarf der Bilanzkreise entspricht dessen Bilanzabweichungen. Der Saldo des Ausgleichsenergiebedarfes wird zu jeder Viertelstunde als mittlerer Leistungswert durch den Regelzonensaldo erfasst. Die Abrechnung der Ausgleichsenergie mit den Bilanzkreisen erfolgt viertelstündlich mit dem Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) entsprechend den Regelungen des Bilanzkreisvertrages.

Seit dem 1. Mai 2010 besteht der Netzregelverbund aus allen vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern, 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH und der Tennet TSO GmbH. Im Rahmen des Netzregelverbunds haben die Übertragungsnetzbetreiber einen regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) eingeführt. Dies bedeutet, dass in den vier am Netzregelverbund beteiligten Regelzonen je Viertelstunde derselbe Bilanzausgleichsenergiepreis gilt. Der Bilanzausgleichsenergiepreis wird aus den in den vier Regelzonen anfallenden Regelarbeitskosten und der dazugehörigen anfallenden Regelarbeitsmengen je Viertelstunde berechnet. Die detaillierte Modellbeschreibung zur Ermittlung des reBAP gemäß dem Beschluss der BNetzA finden Sie im Bereich „Informationen zum Ausgleichsenergiepreis“.

Neben dem Bilanzausgleichsenergiepreis wird der dazugehörende Saldo der eingesetzten Regelarbeit je Viertelstunde der vier beteiligten Regelzonen veröffentlicht.

Ein positives Vorzeichen entspricht dem Bezug positiver Regelarbeit. Ein negatives Vorzeichen entspricht dem Bezug negativer Regelarbeit (Abgabe überschüssiger Energie).

Rückfragen bitten wir über folgende E-Mail-Adresse unter Angabe von Adresse und Telefonnummer an uns zu richten: ten.noirpma@ofni

Betrieblicher Regelzonensaldo

Hinweis: Der auf dieser Seite veröffentlichte betriebliche Regelzonensaldo verwendet aktuell noch die alte, am 22.06.2022 abgelöste Berechnungsformel. Hinweise zur Änderung der Berechnungsformel entnehmen Sie bitte  www.regelleistung.net.

Bitte verwenden Sie bis zur Umstellung auf dieser Seite die Zeitreihen des betrieblichen Regelzonensaldos, welche auf  www.regelleistung.net oder  www.netztransparenz.de veröffentlicht werden.

Sobald die Umstellung auch auf dieser Seite erfolgt ist, werden wir Sie hier informieren.

Preise für Bilanzkreisabweichungen nach MaBiS ab 01.10.2020

Die Veröffentlichung erfolgt am 20. Arbeitstag nach dem Liefermonat. Die Veröffentlichungspflicht ergibt sich aus: BK6-07-002 Anlage 1.

Alle oben genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer (derzeit 19%) hinzuzurechnen ist. Die veröffentlichen Daten dienen ausschließlich Informationszwecken. Amprion behält sich vor, die Daten im Bedarfsfall zu aktualisieren.