Regelreserve in Deutschland

Hintergrund

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die Aufgabe, das Leistungsgleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -abnahme in ihren Leistungsfrequenzregelzonen (load frequency control areas, LFC areas) ständig aufrecht zu halten. Hierfür benötigen die ÜNB Regelreserve. Diese unterscheidet sich hinsichtlich ihres Abrufprinzips und ihrer zeitlichen Aktivierung. So wird die Primärregelreserve (Frequency Containment Reserve, FCR) innerhalb weniger Sekunden, die Sekundärreserve (automatic Frequency Restoration Reserve, aFRR) innerhalb von fünf Minuten und die Minutenreserve (manual Frequency Restoration Reserve, mFRR) innerhalb von 12,5 Minuten vollständig aktiviert. Seit dem Jahr 2001 beschaffen die deutschen ÜNB ihren Bedarf Regelreservebedarf gemeinsam auf einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Markt entsprechend den geltenden regulatorischen Vorgaben. Durch die Kooperation der vier deutschen ÜNB im Rahmen des Netzregelverbundes (NRV) wird der Gesamtbedarf an Regelreserve reduziert.

Präqualifikation

Damit Kraftwerksbetreiber oder Aggregatoren an den Regelreserve-Ausschreibungen teilnehmen können, müssen sie verschiedene Anforderungen erfüllen. Dies wird im Rahmen eines standardisierten Präqualifikationsverfahrens durch den ÜNB überprüft. Die relevanten Unterlagen sind auf  https://www.regelleistung.net/ verfügbar.

Seit dem 1. Januar 2025 können Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg für die Teilnahme an allen Regelreserve-Märkten in Deutschland präqualifiziert werden. Zuvor (seit dem 1. Januar 2020) war dies nur für FCR möglich. Die Vermarktung von Regelleistung aus Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg steht sowohl bestehenden Regelleistungsanbietern in Deutschland als auch anderen Marktteilnehmern aus Luxemburg und Deutschland (nach Abschluss eines Rahmenvertrags) offen. Hierzu haben die beiden Übertragungsnetzbetreiber Creos und Amprion ein Kooperationsmodell entwickelt: Amprion präqualifiziert die Anlagen und ist Rahmenvertragspartner für die Anbieter, die Anlagen mit einem Netzanschluss in Luxemburg für Regelleistung vermarkten möchten.

Dimensionierung

Der FCR-Bedarf wird auf europäischer Ebene festgelegt. Gemäß Guideline System Operation (GL SO) ist für das kontinentaleuropäische Synchrongebiet der Ausfall von 3.000 MW Erzeugungsleistung bzw. Verbrauch als deterministischer Referenzstörfall angenommen. Darüber hinaus kann der Bedarf erhöht werden, falls die Qualitätsziele für die Netzfrequenz nicht erreicht werden. Dieser FCR-Bedarf wird auf Basis eines jährlich neu berechneten Verteilungsschlüssels den ÜNB des Synchrongebiets zugeordnet. Maßgeblich hierfür sind die jährliche Nettostromerzeugung und der jährliche Nettostromverbrauch in der Leistungsfrequenzregelzone des ÜNBs.

Der aFRR- und mFRR-Bedarf wird mittels eines gemeinsamen Dimensionierungsverfahren durch die deutschen ÜNB zusammen ermittelt. Seit dem 9. Dezember 2019 werden diese Bedarfe nicht mehr quartalsweise dynamisch für 4-Stunden-Bölcke berechnet. Dieses neue Verfahren trägt den veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen Rechnung und setzt dabei insbesondere die Vorgaben der GL SO um.

Ausschreibung

Alle Reservequalitäten werden täglich ausgeschrieben. Das Mindestgebotsvolumen sowie das Gebotsinkrement in allen Ausschreibungen beträgt 1 MW. FCR wird ausschließlich basierend auf dem angebotenen Leistungspreis kontrahiert und nach dem Einheitspreisverfahren vergütet. Mit Einführung des Regelarbeitsmarkts wird seit dem Jahr 2020 eine getrennte Beschaffung von Regelleistung und Regelarbeit vorgenommen. Die Einführung des Regelarbeitsmarkts ist eine Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Regelarbeit und entspricht der Anforderung aus Artikel 16 (5) der Guideline Electricity Balancing (GL EB). Er bietet Regelreserveanbietern die Möglichkeit, nach Abschluss der Regelleistungsausschreibung dort erfolgreich bezuschlagte Gebote anzupassen und/oder neue Gebote (ohne Leistungspreis) abzugeben. Bei der aFRR und mFRR erfolgt die Vergütung am Regelleistungsmarkt nach dem Gebotspreisverfahren, die Vergütung am Regelarbeitsmarkt hingegen auf Basis des Einheitspreisverfahrens entsprechend der jeweiligen Aktivierung.

Aktivierung von Regelreserven

Die Aktivierung der vorgehaltenen Regelreserven unterscheidet sich je nach Reservequalität. Während FCR gemäß dem Solidaritätsprinzip dezentral im gesamten Synchrongebiet auf Basis der Abweichung vom Sollwert der Netzfrequenz aktiviert wird, werden die aFRR und mFRR gemäß dem Verursacherprinzip aktiviert. Dies bedeutet, dass diese Reservequalitäten durch den Übertragungsnetzbetreiber aktiviert werden, in dessen LFC area die Ursache des Bilanzungleichgewichts liegt. Die aFRR-Aktivierung erfolgt automatisch zur Ablösung der FCR, wohingegen der mFRR-Einsatz manuell durch den ÜNB angefordert wird.

Veröffentlichung

Ausschreibungsergebnisse (z. B. Mengen und Preise) werden auf  www.regelleistung.net veröffentlicht.

Internationale Kooperationen und Plattformen

Neben der nationalen Kooperation der deutschen ÜNB im Rahmen des NRVs gibt es zusätzlich verschiedene Kooperationsprojekte auf internationaler Ebene, um den Austausch von Regelarbeit und -leistung zu ermöglichen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Plattformen finden Sie unter:

  • MARI: Manually Activated Reserves Initiative ( MARI)
  • PICASSO: Platform for the International Coordination of Automated Frequency Restoration and Stable System Operation ( PICASSO)
  • IGCC: International Grid Control Cooperation ( IGCC)
  • FCR Cooperation ( FCR-Cooperation)
  • COBRA: Common Optimization of Balancing Reserves and CZC Allocation ( COBRA)

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: ten.noirpma@negnutsieltsneidmetsys