Speicheranlagen
Verfahren bei Anschlussbegehren von Betreibern von Speicheranlagen zum Anschluss an das Netz der Amprion GmbH
Amprion ermöglicht den Netzanschluss von Speicheranlagen an das Übertragungsnetz gemäß nachfolgendem transparentem und diskriminierungsfreiem Verfahren.
Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW mit Regelzonenverantwortung (nachfolgend ÜNB) haben ein neues Verfahren für die Bereitstellung von Netzanschlüssen eingeführt. Anträge auf Anschluss an das Übertragungsnetz z.B. für Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet. Das „Reifegradverfahren“ löst das Windhundprinzip ab, bei dem Netzanschlussanträge einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeitet werden. Weitere Informationen zu dem Reifegradverfahren sind der Verfahrensbeschreibung auf der Seite netztransparenz.de und der folgenden Beschreibung zu entnehmen.
Hinweis:
Wir arbeiten stetig an einer Optimierung des Netzanschlussverfahrens. Daher behält sich Amprion vor, auch zukünftig den Netzanschlussprozess anzupassen, um einen diskriminierungsfreien, sachgerechten und möglichst zügigen Netzanschluss für alle Kundengruppen zu gewährleisten. Von entsprechenden Anpassungen können alle laufenden Anschlussbegehren betroffen sein, solange keine verbindliche Anschlusszusage durch Amprion erteilt worden ist. Dies gilt ebenfalls, wenn und soweit Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen, rechtskräftige Entscheidungen von Gerichten oder bestandskräftige Entscheidungen von Behörden, insbesondere der Bundesnetzagentur, dem aktuell praktizierten Netzanschlussverfahren ganz oder teilweise entgegenstehen sollten bzw. eine Anpassung bedingen oder/und eine solche erlauben.
1. Verfahrensbeschreibung
Die folgende Übersicht veranschaulicht die wesentlichen Schritte für ein Netzanschluss an das Übertragungsnetz im Rahmen des Reifegradverfahrens.
2. Info- und Antragsphase
Im Rahmen der Info- und Antragsphase besteht die Möglichkeit sich über die aktuelle Netzsituation und mögliche Anschlussverfügbarkeiten zu informieren. Die Netzsituation und die Anschlussmöglichkeiten der Amprion GmbH sind hier zu finden.
Qualifizierte Anschlussbegehren zum Anschluss an das Übertragungsnetz (nachfolgend Anschlussbegehren) sind an Amprion zu richten. Die Unterlagen zur Einreichung eines Netzanschlussantrags im Rahmen des Reifegradverfahrens werden zeitnah veröffentlicht.
Mit Antragstellung ist eine Antragspauschale in Höhe von 50.000 € zu entrichten. Diese deckt die Kosten des Vergabeverfahrens (z.B. Prüfung und Priorisierung der Anträge, Netzstudie, etc.). Die Antragspauschale ist nach Zugang der entsprechenden Rechnung innerhalb der darin ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen. Ohne fristgerechten Zahlungseingang erfolgt keine Berücksichtigung des Antrags im Rahmen des Reifegradverfahrens.
Sollten in dem Anschlussbegehren substanzielle Angaben fehlen, Angaben nicht plausibel sein oder die Anfrage wird nach dem 30.06.2026 (24 Uhr) eingereicht, stellt die Anfrage kein qualifiziertes Anschlussbegehren dar.
Hier finden Sie in kürze die Antragsunterlagen zum Download.
Die Anschlussbegehren sind zu richten an:
Wir empfehlen die Einreichung der Unterlagen in Form einer signierten E-Mail.
Alternativ können Anträge an folgende Postanschrift gerichtet werden:
Amprion GmbH
Abt. N-C
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund
3. Reifegradbasierte Clusterstudie
Nach Eingang der Anträge erfolgt die Prüfung, Bewertung und Priorisierung im Rahmen der Clusterstudie mit reifegradbasierter Priorisierung.
4. Angebotsphase
Alle Petenten erhalten eine detaillierte Rückmeldung zur Reifegradbewertung ihres Projekts. Im Falle einer möglichen Reservierung von Netzanschlusskapazitäten erhält der Petent Informationen über:
- Netzanschlusskapazität
- Netzanschlusspunkt
- Frühestmöglicher Anschlusstermin (indikativ und unverbindlich)
Der Petent hat einen Monat Zeit, die Zusage durch Zahlung einer Realisierungskaution in Höhe von 1.500 €/MW anzunehmen.
Bei Realisierung wird die Kaution vollständig auf den später anfallenden Baukostenzuschuss (BKZ) angerechnet; sie verfällt ausschließlich dann, wenn das Projekt aus Gründen in der Risikosphäre des Petenten nicht umgesetzt wird.
Wird das Angebot nicht angenommen, kann der Petent in einem späteren Zyklus erneut einen Antrag stellen.
5. Vertragswerke
Im Zuge des Anschlussbegehrens an das Netz von Amprion sind verschiedene Vertragswerke abzuschließen.
Darunter fällt unter anderem der Netzanschlussvertrag:
- Muster Netzanschlussvertrag Speicheranlagen (Typ 2) - folgt in Kürze
Neben dem Netzanschlussvertrag sind weiteren Vertragswerke abzuschließen. Diese sind insbesondere der Rahmenvertrag über die Herstellung eines Netzanschlusses, der Anschlussnutzungsvertrag, der Netznutzungsvertrag, sowie der Netzführungsvertrag:
- Muster Anschlussnutzungsvertrag Speicheranlagen - folgt in Kürze
- Muster Netznutzungsvertrag Speicheranlagen
- Muster Netzführungsvertrag Speicheranlagen - folgt in Kürze
6. Umgang mit konkurrierenden Anschlussbegehren
Konkurrierende Anschlussbegehren liegen vor, wenn sich Anschlussbegehren gegenseitig netztechnisch in der Weise beeinflussen, dass nicht alle Anschlussbegehren realisiert werden können bzw. in der Prioritätenreihenfolge nachrangige Anfragen zu höheren Anschlusskosten in Bezug auf die zeitlich vorrangig gestellten Anfragen führen.
Bei konkurrierenden Anschlussbegehren gilt das o.g. Reifegradverfahren. Die Priorisierung und Vergabe von Netzanschlüssen erfolgt anhand von Reifegradkriterien unter Einbeziehung einer Netz- und Systemnutzenkomponente.
Die Regelungen der § 17 Abs. 2a EnG, § 8 EEG, § 3 KWKG bleiben unberührt.