Netzentgelte
Veröffentlichung einer Indikation für die Anpassung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG
Gemäß § 6 ARegV wird für Amprion zu Beginn der vierten Regulierungsperiode am 01.01.2024 eine neue Erlösobergrenze festgelegt. Eine neue Erlösobergrenze führt zu einer Neukalkulation der Netzentgelte. Die Höhe der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die vorläufigen Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).
Die vorläufigen Netzentgelte 2024 sind unter Berücksichtigung eines Zuschusses gemäß einem Beschluss der Bundesregierung zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten ermittelt worden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fehlt die gesetzliche Grundlage für diesen Zuschuss. Die vorläufigen Netzentgelte stehen daher unter dem Vorbehalt einer Gewährung eines Zuschusses. Sollte kein Zuschuss für die anteilige Deckung der Übertragungsnetzkosten gewährt werden, werden sich die endgültigen bundeseinheitlichen ÜNB-Netzentgelte für 2024 entsprechend erhöhen. Es finden aktuell noch Abstimmungen hierzu innerhalb der Bundesregierung statt. Daher wird sich die Veröffentlichung der endgültigen Übertragungsnetzentgelte 2024 noch um einige Tage verschieben. Amprion weist daher ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass bis zum Jahresende noch Anpassungen vorgenommen werden können.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen (z. B. Offshore-Netzumlage oder abLa-Umlage) nicht in der Indikation der Netzentgelte enthalten sind.
Schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber
Gemäß § 32a StromNEV erfolgt mit Beginn des Jahres 2019 die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte. Die Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der ÜNB sieht vor, dass die Netzentgelte des Standardpreissystems, also Arbeits- und Leistungspreissystem und daraus abgeleitete Entgelte, bis zum Jahr 2023 in 20%-Schritten angeglichen werden. Das Netzentgelt von Amprion ist somit seit 2023 vollständig identisch mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern.
Download
2024 | Preisblatt der Amprion GmbH (Indikation) |
PDF [87 kB] |
2024 | Elektronisches Preisblatt der Amprion GmbH |
XLSX [23 kB] |
2024 | Schaltzeiten HT/NT Zeitfenster 2024 |
PDF [79 kB] |
Entgelte 2023 für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH
Gemäß § 6 ARegV wird für Amprion zu Beginn der dritten Regulierungsperiode am 1.1.2019 eine neue Erlösobergrenze festgelegt. Amprion wird gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 1. Januar 2023 eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Eine neue Erlösobergrenze führt zu einer Neukalkulation der Netzentgelte.
Die Netzentgelte 2023 sind unter Berücksichtigung eines Zuschusses gemäß dem "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen" ermittelt worden. Der Entwurf wurde am 19.12.2022 im Bundesrat verabschiedet.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen (z. B. Offshore-Netzumlage) nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber
Gemäß § 32a StromNEV erfolgt mit Beginn des Jahres 2019 die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte. Die Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der ÜNB sieht vor, dass die Netzentgelte des Standardpreissystems, also Arbeits- und Leistungspreissystem und daraus abgeleitete Entgelte, bis zum Jahr 2023 in 20%-Schritten angeglichen werden. Das Netzentgelt von Amprion ist somit ab 2023 erstmalig vollständig identisch mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern.
Preisblätter 2023
Die Entgelte für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH finden Sie, getrennt nach den einzelnen Dienstleistungen, in der folgenden Preisübersicht:
19.12.2022 | Preisblatt der Amprion GmbH |
PDF [281 kB] |
19.12.2022 | Elektronisches Preisblatt der Amprion GmbH |
XLSX [23 kB] |
19.12.2022 | Schaltzeiten HT/NT Zeitfenster 2023 |
PDF [278 kB] |
Entgeltkomponenten
Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu bezahlen:
Nutzung der Netzinfrastruktur (z. B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
- Messung an der Entnahmestelle des Kunden sowie Durchführung der Abrechnung
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde / Stadt (so weit gegeben)
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
- § 19 StromNEV-Umlage
- Offshore-Haftungsumlage
- „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten" (AbLaV) ab 01.01.2014
Der Leistungspreis für die Nutzung des Netzes bezieht sich auf den Zeitraum eines Kalenderjahres beim Jahresleistungspreissystem und eines Monats beim Monatsleistungspreissystem.