Netzentgelte
Entgelte 2023 für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH
Gemäß § 6 ARegV wird für Amprion zu Beginn der dritten Regulierungsperiode am 1.1.2019 eine neue Erlösobergrenze festgelegt. Amprion wird gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 1. Januar 2023 eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Eine neue Erlösobergrenze führt zu einer Neukalkulation der Netzentgelte.
Die Netzentgelte 2023 sind unter Berücksichtigung eines Zuschusses gemäß dem "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen" ermittelt worden. Der Entwurf wurde am 19.12.2022 im Bundesrat verabschiedet.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen (z. B. Offshore-Netzumlage) nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber
Gemäß § 32a StromNEV erfolgt mit Beginn des Jahres 2019 die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte. Die Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der ÜNB sieht vor, dass die Netzentgelte des Standardpreissystems, also Arbeits- und Leistungspreissystem und daraus abgeleitete Entgelte, bis zum Jahr 2023 in 20%-Schritten angeglichen werden. Das Netzentgelt von Amprion ist somit ab 2023 erstmalig vollständig identisch mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern.
Preisblätter 2023
Die Entgelte für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH finden Sie, getrennt nach den einzelnen Dienstleistungen, in der folgenden Preisübersicht:
19.12.2022 | Preisblatt der Amprion GmbH |
PDF [281 kB] |
19.12.2022 | Elektronisches Preisblatt der Amprion GmbH |
XLSX [23 kB] |
19.12.2022 | Schaltzeiten HT/NT Zeitfenster 2023 |
PDF [278 kB] |
Entgelte 2022 für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH
Gemäß § 6 ARegV wird für Amprion zu Beginn der dritten Regulierungsperiode am 1.1.2019 eine neue Erlösobergrenze festgelegt. Amprion wird gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 1. Januar 2022 eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Eine neue Erlösobergrenze führt zu einer Neukalkulation der Netzentgelte.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen (z. B. Offshore-Netzumlage oder abLa-Umlage) nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber
Gemäß § 32a StromNEV erfolgt mit Beginn des Jahres 2019 die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte. Das Netzentgelt der Amprion GmbH setzt sich demnach aus einem unternehmensindividuellen und einem bundeseinheitlichen Netzentgeltanteil zusammen. Die Netzentgelte 2022 setzen sich aus einem 20 %igen unternehmensindividuellen und einem 80 %igen bundeseinheitlichen Netzentgeltanteil zusammen.
Preisblätter 2022
Die Entgelte für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH finden Sie, getrennt nach den einzelnen Dienstleistungen, in der folgenden Preisübersicht:
Entgeltkomponenten
Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu bezahlen:
Nutzung der Netzinfrastruktur (z. B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
- Messung an der Entnahmestelle des Kunden sowie Durchführung der Abrechnung
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde / Stadt (so weit gegeben)
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
- § 19 StromNEV-Umlage
- Offshore-Haftungsumlage
- „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten" (AbLaV) ab 01.01.2014
Der Leistungspreis für die Nutzung des Netzes bezieht sich auf den Zeitraum eines Kalenderjahres beim Jahresleistungspreissystem und eines Monats beim Monatsleistungspreissystem.