Netzentgelte

Entgelte 2024 für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH

Gemäß § 6 ARegV wird für Amprion zu Beginn der vierten Regulierungsperiode am 01.01.2024 eine neue Erlösobergrenze festgelegt. Eine neue Erlösobergrenze führt zu einer Neukalkulation der Netzentgelte.

Die endgültigen Netzentgelte 2024 sind – im Gegensatz zu 2023 – ohne Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten ermittelt worden.

Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber

Gemäß § 32a StromNEV erfolgt mit Beginn des Jahres 2019 die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte. Die Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der ÜNB sieht vor, dass die Netzentgelte des Standardpreissystems, also Arbeits- und Leistungspreissystem und daraus abgeleitete Entgelte, bis zum Jahr 2023 in 20%-Schritten angeglichen werden. Das Netzentgelt von Amprion ist somit seit 2023 vollständig identisch mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern

Entgelte 2023 für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH

Gemäß § 6 ARegV wird für Amprion zu Beginn der dritten Regulierungsperiode am 1.1.2019 eine neue Erlösobergrenze festgelegt. Amprion wird gemäß § 4 Abs. 3 ARegV zum 1. Januar 2023 eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Eine neue Erlösobergrenze führt zu einer Neukalkulation der Netzentgelte.

Die Netzentgelte 2023 sind unter Berücksichtigung eines Zuschusses gemäß dem "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen" ermittelt worden. Der Entwurf wurde am 19.12.2022 im Bundesrat verabschiedet.

Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen (z. B. Offshore-Netzumlage) nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber

Gemäß § 32a StromNEV erfolgt mit Beginn des Jahres 2019 die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte. Die Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Ebene der ÜNB sieht vor, dass die Netzentgelte des Standardpreissystems, also Arbeits- und Leistungspreissystem und daraus abgeleitete Entgelte, bis zum Jahr 2023 in 20%-Schritten angeglichen werden. Das Netzentgelt von Amprion ist somit ab 2023 erstmalig vollständig identisch mit den anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern.

Preisblätter 2023

Die Entgelte für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH finden Sie, getrennt nach den einzelnen Dienstleistungen, in der folgenden Preisübersicht:

Entgeltkomponenten

Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu bezahlen:

Nutzung der Netzinfrastruktur (z. B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste

  • Messung an der Entnahmestelle des Kunden sowie Durchführung der Abrechnung
  • Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde / Stadt (so weit gegeben)
  • Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
  • § 19 StromNEV-Umlage
  • Offshore-Haftungsumlage
  • „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten" (AbLaV) ab 01.01.2014

Der Leistungspreis für die Nutzung des Netzes bezieht sich auf den Zeitraum eines Kalenderjahres beim Jahresleistungspreissystem und eines Monats beim Monatsleistungspreissystem.