IBV 2025 für 2025/2026
Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 Netzreserveverordnung (NetzResV) für den Winter 2025/2026 (01.10.2025 bis 31.03.2026)
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems ( Netzreserveverordnung – NetzResV) in der Fassung vom 22.12.2023 hat die Bundesnetzagentur den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve im Hinblick auf den Winter 2025/2026 (01.10.2025 bis 31.03.2026) geprüft und den zugehörigen Bericht gemäß § 3 Abs. 1 NetzResV veröffentlicht.
In dem Bericht der Bundesnetzagentur vom 28.04.2025 wird für das Winterhalbjahr 2025/2026 ein zusätzlicher Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve in Höhe 1344 MW festgestellt, für deren Deckung zunächst eine Interessensbekundung gemäß § 4 NetzResV gestartet wird. Die Höhe der zu beschaffenden Netzreserveleistung kann in Abhängigkeit von der Sensitivität auf die ursächlichen Engpässe abweichen und ist vor dem Hintergrund möglicher Alternativen im Rahmen des Engpassmanagements sowie der gegenwärtigen weltpolitischen Situation zu sehen.
Hiermit fordern wir interessierte Anlagenbetreiber auf, eine Interessenbekundung gemäß § 4 Abs. 2 NetzResV zur Aufnahme ihrer Anlage(n) in die Netzreserve im Zeitraum vom 05.05.2025 10 Uhr bis 19.05.2025 10 Uhr MEZ abzugeben. Zur Abgabe einer Interessenbekundung sind die hierfür bereitgestellten Unterlagen zu nutzen und vollständig ausgefüllt elektronisch (versehen mit einer qualifizierten elektronischen oder einer digitalen Signatur) an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu richten:
- für Deutschland: jeweils der Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber,
- für Italien und die Schweiz: TransnetBW GmbH
- für Frankreich und Luxemburg: Amprion GmbH
Die konkreten Voraussetzungen und Anforderungen an die Anlagen bzw. Anlagenbetreiber einschließlich der geographischen Bedarfsregion und der technischen Parameter können ebenfalls den bereitgestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Abgabefrist für eine Interessenbekundung zur Aufnahme von Anlagen in die Netzreserve ab dem 01.10.2025 endet um 10 Uhr MEZ am 19.05.2025. Maßgebend für die fristgerechte Einreichung ist die rechtzeitige elektronische Übermittlung der unterschriebenen Unterlagen.
Ein eventueller Abschluss von Verträgen setzt die Zustimmung der Bundesnetzagentur voraus, insbesondere zur Auswahl der zu beauftragenden Anlagenbetreiber und den daraus entstehenden finanziellen Pflichten für den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages.
Die Übertragungsnetzbetreiber behalten sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.
Interessenbekundungen und Anfragen sind an folgenden Kontakt zu richten: