Übersicht über die Offshore-Netzumlage seit 2013

Offshore-Netzumlage für nichtprivilegierte Letztverbräuche (EnWG in der jeweils gültigen Fassung)

Jahr Offshore-Netzumlage
2024 0,656 ct/kWh
2023 0,591 ct/kWh
2022 0,419 ct/kWh
2021 0,395 ct/kWh
2020 0,416 ct/kWh
2019 0,416 ct/kWh

Eine Privilegierung bei der Offshore-Netzumlage erfolgt für bestimmte Abnahmestellen entsprechend der Regelungen nach §§ 27 und 27a bis 27c KWKG bzw. nach §§21-39 EnFG in der jeweils gültigen Fassung.

Offshore-Haftungsumlage je Letztverbrauchergruppe (EnWG in der vor dem 01.01.2019 gültigen Fassung)

Jahr LV-Gruppe A' LV-Gruppe B' LV-Gruppe C'
2018 0,037 ct/kWh 0,049 ct/kWh 0,024 ct/kWh
2017 -0,028 ct/kWh 0,038 ct/kWh 0,025 ct/kWh
2016 0,040 ct/kWh 0,027 ct/kWh 0,025 ct/kWh
2015 -0,051 ct/kWh 0,050 ct/kWh 0,025 ct/kWh
2014 0,250 ct/kWh 0,050 ct/kWh 0,025 ct/kWh
2013 0,250 ct/kWh 0,050 ct/kWh 0,025 ct/kWh

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der  gemeinsamen Internetseite der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.

Letztverbrauchergruppe A':

Letztverbraucher zahlen für ihren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle für die ersten 1.000.000 Kilowattstunden im Jahr die in der Tabelle ausgewiesene Offshore-Haftungsumlage.

Letztverbrauchergruppe B':

Für Letztverbraucher, deren Strombezüge aus dem Netz der allgemeinen Versorgung an einer Abnahmestelle 1.000.000 Kilowattstunden im Jahr übersteigen, darf sich das Netzentgelt für die über 1.000.000 Kilowattstunden hinausgehenden Strombezüge um höchstens 0,05 Cent je Kilowattstunde erhöhen.

Letztverbrauchergruppe C':

Für Letztverbraucher, deren Strombezüge aus dem Netz der allgemeinen Versorgung an einer Abnahmestelle 1.000.000 Kilowattstunden im Jahr übersteigen und die Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Schienenbahnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen, darf sich das Netzentgelt für die über 1.000.000 Kilowattstunden hinausgehenden Strombezüge höchstens um die Hälfte des vorgenannten Betrages der Letztverbrauchergruppe B` erhöhen.