Jahresabrechnung

Abwicklung Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Letztverbraucher und Eigenversorger

Mitteilung der Daten zur Jahresabrechnung 2023

Hinweis zur Abwicklung von Korrekturen für Abrechnungsjahre 2022 und früher der EEG-Letztverbrauchsmengen

Korrekturen der EEG-Umlage der Leistungsjahre 2022 und früher können ab dem Jahresabrechnungsjahr 2023 zukünftig einmal jährlich vorgenommen werden. Dabei werden die bisher etablierten Prozesse und Rahmenbedingungen weiterhin angewandt.

Die Amprion GmbH stellt hierfür ein Formular für seine registrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern als elektronische Datenmeldung innerhalb ihres Netzwirtschaftlichen Portals (NePo) bereit. Die Melde- und ggf. Testierungsfrist für die Abwicklung des Kalenderjahres 2023 ist der 31. Mai 2024.

Testierungspflichtig sind abrechnungsrelevante Strommengen ab +/- 2.000.000 kWh pro EEG-Leistungsjahr.

Zur Testierung bitten wir als Bescheinigungsgrundlage den entsprechenden IDW-Prüfungsstandard zu verwenden. Auszüge und Hinweise zu den IDW-Prüfungshinweisen 2023 werden die deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Ihrer gemeinsamen Internetseite kurzfristig (Stand 01.02.2024) veröffentlichen.

 Netztransparenz > EEG > IDW-Prüfungshinweis

Sofern die abrechnungsrelevanten Strommengen in der Regelzone der Amprion die Höhe von 2,0 GWh (Bagatellgrenze) pro Leistungsjahr nicht übersteigen, ist an Stelle der Wirtschaftsprüferbescheinigung die Bestätigung innerhalb der elektronischen Datenmeldung ausreichend.

Abwicklung Verteilnetzbetreiber

Mitteilung der Daten zur Jahresabrechnung 2023

Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, zur Datenmeldung für die EEG-Jahresabrechnung die vom Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Amprion GmbH stellt diese Formulare jedem Verteilnetzbetreiber individuell in ihrem Netzwirtschaftlichen Portal (NePo) bereit. Für die Jahresabrechnung 2023 wird folgendes Musterformular verwendet:

Zur Verarbeitung nachträglicher Korrekturen nach § 20 Abs. 1 EnFG verwenden Sie bitte das nachfolgende Musterformular:

Testierung der Angaben nach § 50 Nummer 2 Buchstabe a und c EnFG bis zum 31.05.2024:

Zur Prüfung der Angaben nach § 50 Nummer 2 durch einen Prüfer für das Leistungsjahr 2023 gemäß § 55 EnFG bitten wir als Bescheinigungsgrundlage den entsprechenden IDW-Prüfungsstandard (Auszug aus IDW PH 9.970.11) zu verwenden. Auszüge und Hinweise zu den IDW-Prüfungshinweisen 2023 werden die deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Ihrer gemeinsamen Internetseite kurzfristig (Stand 01.02.2024) veröffentlichen.

 Netztransparenz > EEG > IDW-Prüfungshinweis

Die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte hat gem. § 18 StromNEV zu erfolgen.

Bei Fragen zur EEG-Abwicklung bei der Amprion GmbH wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

ten.noirpma@gee

Anschrift:

Amprion GmbH
Clearing-House / Netzentgeltabrechnung
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund