Jahresabrechnung

Abwicklung Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Letztverbraucher und Eigenversorger

Mitteilung der Daten zur Jahresabrechnung 2022

Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Letztverbraucher und Eigenversorger sind verpflichtet, zur Datenmeldung für die EEG-Jahresabrechnung die vom Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Amprion GmbH stellt diese Formulare seinen registrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern als elektronische Datenmeldung innerhalb ihres Netzwirtschaftlichen Portals (NePo) bereit.

Testierung EEG-umlagepflichtiger Strommengen eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens sowie von Letztverbrauchern und Eigenversorgern bis zum 31.05.2023

Zur Testierung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen für das Leistungsjahr 2022 gemäß § 66 EnFG i. V. m. § 75 EEG 2021 bitten wir als Bescheinigungsgrundlage den entsprechenden IDW-Prüfungsstandard (Auszug aus IDW PH 9.970.12) zu verwenden. Auszüge und Hinweise zu den IDW-Prüfungshinweisen 2022 haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Ihrer gemeinsamen Internetseite veröffentlicht.

 Netztransparenz > EEG > IDW-Prüfungshinweis

Sofern die EEG-umlagepflichtigen Strommengen in der Regelzone der Amprion die Höhe von 2,0 GWh (Bagatellgrenze) nicht übersteigen, ist an Stelle der Wirtschaftsprüferbescheinigung die Bestätigung innerhalb der elektronischen Datenmeldung ausreichend.

Abweichend von obenstehender Bagatellgrenze ist von stromkostenintensiven Unternehmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung grundsätzlich eine Wirtschaftsprüferbescheinigung vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen die Strommenge aller Abnahmestellen weniger als 1 GWh pro Abnahmestelle beträgt und keine Verringerung der EEG-Umlage durch die Übergangsbestimmung nach § 103 Abs. 4 EEG 2021 erfolgt.

Abwicklung Verteilnetzbetreiber

Mitteilung der Daten zur Jahresabrechnung 2022

Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, zur Datenmeldung für die EEG-Jahresabrechnung die vom Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Amprion GmbH stellt diese Formulare jedem Verteilnetzbetreiber individuell in ihrem Netzwirtschaftlichen Portal (NePo) bereit. Für die Jahresabrechnung 2022 wird folgendes Musterformular verwendet:

Amprion – EEG-Bogen VNB 2022

Zur Verarbeitung nachträglicher Korrekturen nach § 62 EEG 2021 verwenden Sie bitte das nachfolgende Musterformular:

Amprion – EEG-Korrekturbogen VNB

Testierung Einspeisevergütung, Direktvermarktung, Mieterstromzuschlag, vermiedene Netzentgelte und EEG-Umlage für Eigenversorger bis zum 31.05.2023:

Zur Testierung der Einspeisevergütung, Direktvermarktung, des Mieterstromzuschlags, der vermiedenen Netzentgelte und der EEG-Umlage für Eigenversorger für das Leistungsjahr 2022 gemäß § 55 EnFG i. V. m. § 75 EEG 2021 bitten wir als Bescheinigungsgrundlage den entsprechenden IDW-Prüfungsstandard (Auszug aus IDW PH 9.970.11) zu verwenden. Auszüge und Hinweise zu den IDW-Prüfungshinweisen 2022 haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Ihrer gemeinsamen Internetseite veröffentlicht.

 Netztransparenz > EEG > IDW-Prüfungshinweis

Die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte hat gem. § 18 StromNEV zu erfolgen.

Bei Fragen zur EEG-Abwicklung bei der Amprion GmbH wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ten.noirpma@gnunhcerba

Anschrift:
Amprion GmbH
Clearing-House / Netzentgeltabrechnung
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund