Bekanntmachung für die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung vom 24.06.2025
1. Vorbemerkungen
Mit der vorliegenden Bekanntmachung startet Amprion die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung und stellt interessierten Anbietern die ausschreibungsspezifischen Informationen dieser Ausschreibung zur Verfügung.
Der grundsätzliche Ablauf der Ausschreibung ist auf der Hauptseite „Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung“ beschrieben.
2. Beschaffungsregionen
Die für diese Ausschreibung relevanten Beschaffungsregionen sind AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-5, AMP-6, AMP-7, AMP-8 sowie AMP-9.
Auf der Hauptseite findet sich eine Karte der Beschaffungsregionen sowie eine Zuordnung der zulässigen Netzanschlusspunkte zu den Beschaffungsregionen.
3. Ausgeschriebenes Produkt
Diese Ausschreibung betrifft das Standardprodukt 3 „Blindleistungserbringung nach Online-Sollwert-Vorgabe“ in spannungshebender und spannungssenkender Richtung in der ungesicherten Variante.
Die Blindleistungserbringung erfolgt durch den Anlagenbetreiber entsprechend dem von Amprion vorgegebenen Online-Sollwert für die Zielgröße. Online-Sollwertvorgabe bezieht sich in diesem Fall auf jede Sollwertvorgabe (z.B. auch telefonisch), die in Echtzeit umgesetzt wird und nicht nur auf die Übermittlung von digitalen Signalen. Dieser Online-Sollwert kann ein Betrag für die Blindleistung, ein Wert für die Sollspannung oder eine Stufenstellung eines Transformators sein.
Bei Typ1-Erzeugungsanlagen1 erfolgt die Anpassung der Blindleistungserbringung manuell über eine Anforderung zur Anpassung des Maschinentransformator-Stufenstellers oder direkt über eine manuelle Anforderung der erforderlichen Blindleistung (Mvar-Wert).
Bei Typ2-Erzeugungsanlagen2, Batteriespeichern und Elektrolyseuren erfolgt die Blindleistungserbringung über eine Spannungssollwertvorgabe bezogen auf die Oberspannungsseite. Die Spannungssollwertvorgabe wird manuell übertragen. Die Spannungsregelung unterliegt einer Spannungs-Blindleistungs-Statik.
Bei passiven Anlagen (z.B. Drosseln oder MSCDN) erfolgt die Blindleistungserbringung durch Anforderung zur Zu- bzw. Abschaltung.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahmevoraussetzungen für die vorliegende Ausschreibung werden im nachfolgenden Dokument zusammengefasst:
5. Vergütung
Gemäß Beschaffungskonzept ergibt sich die vergütungsfähige Blindarbeit aus der Differenz des Blindleistungs-Istwerts und den Anforderungen der für die Spannungsebene maßgeblichen, zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen TAB von Amprion (siehe Netzanschluss-Mustervertrag Kapitel 2.1.2).
Als Hilfestellung haben die Netzbetreiber ein gemeinsames Infoblatt “Abgrenzung vergütungsfreier und vergütungsfähiger Bereitstellung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung (NF-SDL) Blindleistung auf Basis technischer Anschlussbedingungen für die Hoch- und Höchstspannung“ erarbeitet.
Der Blindarbeitspreis unterliegt in dieser Ausschreibung keiner Indexierung.
In dieser Ausschreibung wird eine Preisobergrenze für den Blindarbeitspreis genutzt. Ein Angebot, bei dem der Blindarbeitspreis oberhalb der Preisobergrenze liegt, kann nicht bezuschlagt werden.
Die Preisobergrenze für den Blindarbeitspreis in spannungssenkende sowie spannungshebende Richtung liegt bei 2,70 € / Mvarh.
6. Zeitplan
Das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung der nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung Blindleistung mit Bekanntgabe am 24.06.2025 erfolgt zeitlich gestaffelt in Abhängigkeit der Beschaffungsregion und gemäß der nachfolgenden Fristenketten:
6.1 Beschaffungsregion AMP-5 und AMP-8:
Die Beschaffung der Regionen AMP-5 und AMP-8 wird anhand der nachfolgenden Beschaffungsschritte durchgeführt:
Nr. | Beschaffungsschritt | Datum bzw. Frist |
---|---|---|
0 | Datum der Bekanntmachung | 24.06.2025 |
1 | Frist für Angebotsabgabe durch Anbieter | 31.08.2025 24:00 Uhr |
2 | Frist für Zuschlagserteilung durch Amprion | 30.09.2025 24:00 Uhr |
Tabelle 1: Beschaffungsschritte für die Regionen AMP-5 und AMP-8
An die Zuschlagserteilung schließen sich folgende Zeiträume an:
Beginn der Vorlaufzeit | Entspricht Datum der Zuschlagserteilung, spätestens der Frist aus Tabelle 1, Beschaffungsschritt 2 |
Ende der Vorlaufzeit | 31.10.2025 24:00 Uhr |
Beginn des Erbringungszeitraums | 01.11.2025 00:00 Uhr |
Ende des Erbringungszeitraums | 31.12.2026 24:00 Uhr |
Tabelle 2: Vorlauf- und Erbringungszeitraum für die Regionen AMP-5 und AMP-8
6.2 Beschaffungsregion AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-6, AMP-7 und AMP-9:
Die Beschaffung der Regionen AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-6, AMP-7 und AMP-9 wird anhand der nachfolgenden Beschaffungsschritte durchgeführt:
Nr. | Beschaffungsschritt 2 | Datum bzw. Frist |
---|---|---|
0 | Datum der Bekanntmachung | 24.06.2025 |
1 | Frist für Angebotsabgabe durch Anbieter | 23.09.2025 24:00 Uhr |
2 | Frist für Zuschlagserteilung durch Amprion | 01.12.2025 24:00 Uhr |
Tabelle 3: Beschaffungsschritte für die Regionen AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-6, AMP-7 und AMP-9
An die Zuschlagserteilung schließen sich folgende Zeiträume an:
Beginn der Vorlaufzeit | Entspricht Datum der Zuschlagserteilung, spätestens der Frist aus Tabelle 3, Beschaffungsschritt 2 |
Ende der Vorlaufzeit | 31.12.2025 24:00 Uhr |
Beginn des Erbringungszeitraums | 01.01.2026 00:00 Uhr |
Ende des Erbringungszeitraums | 31.12.2026 24:00 Uhr |
Tabelle 4: Vorlauf- und Erbringungszeitraum für die Regionen AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-6, AMP-7 und AMP-9
Hinweis: Der ÜNB hat das Recht, den Zeitplan gem. Tabelle 1,2, 3 und 4 einseitig anzupassen, wenn es während des Beschaffungsverfahrens zu Anpassungen der Festlegung BK6-23-072 der BNetzA kommen sollte, die eine Änderung des Zeitplans erforderlich machen.
7. Mustervertrag
Mit Zuschlagserteilung kommt der Mustervertrag zwischen Amprion und dem Anbieter zustande.
Gelb markierte Stellen im Mustervertrag sind nach Zuschlagserteilung zu befüllen.
8. Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung
Angebotsabgabe
Allgemeine Informationen zur Angebotsabgabe sind auf der Hauptseite „Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung“ unter Ablauf einer Ausschreibung – Schritt 1 zusammengefasst.
Für die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Das Angebotsformular wird zeitnah nachgereicht.
Zuschlagserteilung
Im Rahmen der Zuschlagserteilung nutzt Amprion zur Bewertung und Reihung der eingegangenen (zulässigen) Angebote gemäß Beschaffungskonzept ausschließlich den Blindarbeitspreis. Bei identischem Blindarbeitspreis werden früher eingegangene Angebote vorrangig berücksichtigt.
9. Rückfragen
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den ÜNB unverzüglich und vor Abgabe seines Angebots darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen sind ausschließlich über die Kontaktadresse an den ÜNB zu richten und werden von diesem schnellstmöglich beantwortet. Rückfragen sind spätestens bis drei Wochen vor Ende der Frist zur Angebotsabgabe einzureichen.
10. Hinweise zum Verfahren
Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit den ÜNB ist in deutscher Sprache zu führen.
Kosten des Verfahrens
Für die Teilnahme an der Ausschreibung entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet.
Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegung der BNetzA BK-6-21-023 zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Der ÜNB verarbeitet diese Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sobald der Zweck hierfür entfällt, werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind auf der folgenden Internetseite des ÜNB sowie auf schriftliche Anfrage an die Kontaktadresse des ÜNB einsehbar: https://www.amprion.net/Datenschutz.html
11. Vertraulichkeit und Schutz der Verfahrensintegrität
Anbieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des ÜNB vornehmen.
1 direkt (nur über Transformatoren) gekoppelte Synchrongeneratoren
2 Erzeugungsanlagen, die nicht dem Typ1 entsprechen