Marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit

Gemäß §12h EnWG ist Schwarzstartfähigkeit zukünftig durch die Übertragungsnetzbetreiber als nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Mit der  Festlegung BK6-21-023 der Bundesnetzagentur sind die Rahmenbedingungen des künftigen Beschaffungsverfahrens bekanntgegeben worden, eine erste Ausschreibung wird voraussichtlich spätestens im Januar 2024 erfolgen.

Nähere Hinweise zur Umsetzung der Beschaffungsverfahren finden Sie auf  netztransparenz.de.

Für allgemeine Anfragen zur marktgestützten Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit nutzen Sie bitte die Kontaktadresse ten.noirpma@tratszrawhcs-gnubierhcssua.

Die Amprion GmbH behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.