Basisangabenmeldung

Mitteilung von Basisangaben nach Par. 74 Abs. 1, 74a Abs. 1 EEG

Letztverbraucher und Eigenversorger

Gemäß § 74a Abs. 1 EEG müssen Letztverbraucher und Eigenversorger, die Strom verbrauchen, der ihnen nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert worden ist, dem Netzbetreiber, der nach § 61i EEG zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist, unverzüglich folgende Angaben übermitteln:

  • die Angabe, ob und ab wann ein Fall des § 61 Absatz 1 Nummer 1 (Eigenversorgung) oder Nummer 2 (Letztverbrauch) vorliegt,
  • die installierte Leistung der selbst betriebenen Stromerzeugungsanlagen und
  • die Angabe, ob und auf welcher Grundlage die EEG-Umlage sich verringert oder entfällt.

Darüber hinaus sind Änderungen anzuzeigen, die für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen eines Entfallens oder einer Verringerung der EEG-Umlage weiterhin vorliegen, relevant sind oder sein können. Dies umfasst auch den Zeitpunkt, zu dem die Änderung eingetreten sind.

Zur Übermittlung der Angaben bitten wir Sie, sich über den folgenden Link bei der Amprion GmbH zur Abwicklung der EEG-Umlage zu registrieren:

Registrierung EEG-Umlage

Eine Mitteilung ist nicht mehr erforderlich, wenn die Angaben der Amprion GmbH bereits mitgeteilt wurden.

Elektrizitätsversorgungsunternehmen

Gem. § 74 Abs. 1 EEG haben Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich folgende Angaben mitzuteilen:

  • die Angabe, ob und ab wann ein Fall im Sinn des § 60 Abs. 1 EEG vorliegt,
  • die Angabe, ob und auf welcher Grundlage die EEG-Umlage sich verringert oder entfällt und
  • Änderungen, die für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen eines Entfallens oder einer Verringerung der EEG-Umlage weiterhin vorliegen, relevant sind oder sein können, sowie der Zeitpunkt des Eintretens.

Zur Übermittlung der Angaben bitten wir Sie, sich über den folgenden Link bei der Amprion GmbH zur Abwicklung der EEG-Umlage zu registrieren:

Registrierung EEG-Umlage

Eine Mitteilung ist nicht mehr erforderlich, wenn die Angaben bereits übermittelt worden sind oder die zu übermittelnden Angaben dem Übertragungsnetzbetreiber bereits offensichtlich bekannt sind.

Sollten sich Ihrerseits Fragen oder Anregungen ergeben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Nummer T +49 (0)231 5849-13600 oder per E-Mail an ten.noirpma@gee zur Verfügung.