BalWin1 und BalWin2

Projektfortschritt

Die Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 verbinden Offshore-Windparks mit dem Übertragungsnetz an Land. Von der Nordsee kommend verlaufen die See- beziehungsweise Erdkabel bis zu ihren Netzverknüpfungspunkten im niedersächsischen Wehrendorf (BalWin1) und im nordrhein-westfälischen Westerkappeln (BalWin2). Je nach Abschnitt sind verschiedene Schritte zum Netzausbau notwendig. Welche Genehmigungsverfahren in den verschiedenen Abschnitten erforderlich sind und wie der aktuelle Stand ist, erklären wir Ihnen in der folgenden Auflistung:

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netz- / Flächenentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Flächenentwicklungsplan

Eine Besonderheit der Offshore-Projekte ist die direkte Anbindung von Windparks auf See. Daher spielt bei diesen Projekten auch der Flächenentwicklungsplan (FEP) eine entscheidende Rolle. Gegenstand des FEP ist die räumliche und zeitliche Planung der Windenergie-Gebiete und Stromleitungen in der Nord- und Ostsee. Dabei werden unter anderem Flächen und die darin zu installierende Leistung festgelegt. Zusätzlich wird bestimmt, in welchem Kalenderjahr die geplanten Windenergieanlagen auf See und die entsprechenden Offshore-Netzanbindungssysteme in Betrieb gehen sollen.

Beteiligung und Genehmigung

Der Flächenentwicklungsplan wird durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) erstellt. Wesentliche Grundlagen sind das Wind-See-Gesetz sowie Raumordnungspläne. Der Flächenentwicklungsplan wird regelmäßig fortgeschrieben.

Im Rahmen der Fortschreibung und Genehmigung werden Behörden und Öffentlichkeit beteiligt und es erfolgt eine strategische Umweltprüfung.

Weitere Informationen:
 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie: Flächenentwicklungsplan

Planung und Genehmigung

Raumordnungsverfahren

Genehmigungsabschnitt Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ):


In der Ausschließlichen Wirtschaftszone müssen wir für jedes der Projekte ein Plangenehmigungsverfahren durchlaufen. Sowohl bei BalWin1 als auch bei BalWin2 sind die Genehmigungsverfahren gestartet. Nach dem Beschluss folgt noch ein Vollzugsverfahren, bei dem Amprion die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Nebenbestimmungen bei der technischen Umsetzung berücksichtigen und dies nachweisen muss.


Genehmigungsabschnitt Küstenmeer:


Dieser Abschnitt reicht von der 12-Seemeilen-Grenze bis zum Anlandungspunkt in Hilgenriedersiel. Durch die Nutzung des sogenannten Norderney-II-Korridors ist der raumordnerische Teil im Abschnitt Küstenmeer bereits abgedeckt. Aus diesem Grund war kein gesondertes Raumordnungsverfahren in diesem Abschnitt notwendig und es konnte sofort mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden.


Genehmigungsabschnitte Landtrasse und Landstation:


Die Landtrasse ist in insgesamt fünf Genehmigungsabschnitte unterteilt. Dabei geht der nördlichste Abschnitt von Hilgenriedersiel bis in den Raum Bösel. Aufgrund der Parallellage zu dem Offshore-Netzanbindungssystem BorWin5 musste hier kein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden.


Für die anderen vier Abschnitte von Bösel bis zu den jeweiligen Netzverknüpfungspunkten wurden im August 2023 für beide Projekte die Raumordnungsverfahren bei den zuständigen Landesbehörden, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems und der Bezirksregierung Münster, gestartet. Diese Verfahren wurden Anfang 2024 fristgerecht abgeschlossen. Im Ergebnis wurden der von Amprion eingereichte Vorschlagskorridor sowie die beantragten Konverterstandorte für raumverträglich erklärt.

Planfeststellungs- / BIMSCHG-Verfahren


Genehmigungsabschnitt Küstenmeer:

Die öffentlich-rechtliche Genehmigung der beiden Offshore-Systeme erfolgte über ein Planfeststellungsverfahren, das im Juni 2025 abgeschlossen werden konnte. Der Planfeststellungsbeschluss kommt dabei einer Baugenehmigung gleich. Mit dem feierlichen Spatenstich auf Norderney starteten rund einen Monat später die Baumaßnahmen im Abschnitt Küstenmeer.


Genehmigungsabschnitt Landtrasse:

Mittlerweile haben wir unsere Planungen weiter konkretisiert und einen möglichen Trassenverlauf innerhalb des Korridors, sowie technische Details erarbeitet.

Die dafür erforderlichen Vorarbeiten sind größtenteils abgeschlossen und umfassen insbesondere Kartierungen, Baugrunduntersuchungen oder Befliegungen. Aktuell finden noch Kampfmittelerkundungen sowie archäologische Prospektionen statt.

Die umfangreichen Ergebnisse der Vorarbeiten sind Teil der Planfeststellungsunterlagen, die bis Ende 2025 bei allen zuständigen Genehmigungsbehörden der insgesamt fünf Abschnitte der Landtrasse eingereicht wurden. Nach und nach startete somit das Planfeststellungsverfahren auf allen Abschnitten. Die Beschlüsse werden ab Herbst 2026 erwartet.


Genehmigungsabschnitt Landstation:

Das Übertragungsnetz in Deutschland verwendet überwiegend Wechselstromtechnik. Deshalb benötigen wir in der Nähe der gesetzlich festgelegten Netzverknüpfungspunkte jeweils eine Konverterstation, die den ankommenden Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Um genehmigungsrechtlich und technisch umsetzbare Standorte für diese Stationen zu ermitteln, hat Amprion einen umfangreichen Prozess der Standortfindung durchgeführt. Weitere Informationen zu Konvertern finden Sie hier.

Nachdem zwei Flächen für die Konverterstation von BalWin1 in der landesplanerischen Feststellung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems als raum- und umweltverträglich eingestuft wurden, hat Amprion eine Standortentscheidung getroffen. Amprion wird die Planungen auf der Fläche „Am Wehsand“ in Bohmte konkretisieren und 2025 eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz beantragen.

Für BalWin2 konnte bereits ein geeigneter Standort für den Konverter ermittelt werden. Der Konverter soll auf dem ehemaligen RWE-Kraftwerksgelände in Ibbenbüren entstehen, das durch Amprion übernommen wird, sobald die Rückbauarbeiten des Kraftwerks abgeschlossen sind.

Bau

Realisierung der Vorhaben


Abschnitt Küstenmeer:


Für die Arbeiten auf der Insel Norderney nutzen wir zum Schutz des Deichs und der Natur ein Bauzeitenfenster zwischen dem 15. Juli und dem Herbst. In diesem Zeitraum führen wir die erforderlichen Horizontalbohrungen zur Querung der Insel für beide Projekte gebündelt durch. So können wir den Bau unserer Offshore-Netzanbindungssysteme beschleunigen und gleichzeitig die Belastung für Mensch und Natur senken. Die Baustelleneinrichtungsfläche „Am Leuchtturm“ haben wir bereits zu Beginn des Jahres 2025 eingerichtet. Das gibt uns mehr Zeit für die Baumaßnahmen in den Sommermonaten. Zudem konnten wir viele Materialtransporte aus der für den Tourismus wichtigen Hauptsaison im Sommer heraushalten. Im Jahr 2025 konnten wir die Bohrungen von der Inselmitte Richtung Süden abschließen. 2026 folgen die Bohrungen Richtung Norden und 2027 unter dem Deich an der Küste.


Abschnitt Landtrasse:


Nach aktuellem Planungsstand rechnen wir damit die Beschlüsse ab Herbst 2026 zu erhalten und mit ersten Baumaßnahmen auf der Landtrasse dementsprechend Ende 2026 beginnen zu können.


Abschnitt Konverter:


Mit Wegebauarbeiten starteten im Juni 2025 die ersten Maßnahmen für den BalWin1 Konverter in Bohmte. Im Anschluss haben wir mit der Baufeldvorbereitung begonnen.

Für den Konverter von BalWin2 in Ibbenbüren bauen wir seit Mitte 2023 das ehemalige Kohlekraftwerk zurück. Gemeinsam mit der Hagedorn Unternehmensgruppe können wir so erreichen, dass die Baufeldvorbereitung im Laufe des Jahres 2026 beginnen kann.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Das Bild ist eine isometrische 3D-Darstellung einer komplexen Industrieanlage, die als Konverterstation für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) dient. Die Anlage ist auf einem flachen, rechteckigen Gelände dargestellt, das von einem Zaun umgeben ist.
Geländebeschreibung:
Das Gelände ist als eine flache, rechteckige grüne Fläche dargestellt, die von einem grauen Zaun umschlossen ist. Der Boden unterhalb der Oberfläche ist in Schichten dargestellt, die unterschiedliche Erdschichten andeuten (grün, beige, grau).
Eine graue Zufahrtsstraße oder ein Weg führt von der oberen linken Ecke des Geländes zu den Gebäuden und Anlagen innerhalb des umzäunten Bereichs.
Hauptkomponenten der Anlage:
Betriebsgebäude:
Im Zentrum der Anlage befinden sich zwei große, miteinander verbundene, hellblaue Gebäude mit flachen Dächern. Diese sind als "Konverter- und Drosselhalle" (die Hauptgebäude) und "Betriebsgebäude" (ein kleinerer Teil) beschriftet.
An der Vorderseite der Konverter- und Drosselhalle (zum Betrachter hin) sind mehrere zylinderförmige Elemente zu sehen, die als "Transformatoren" beschriftet sind.
Wechselstrom-Schaltanlage:
Links vor den Hauptgebäuden erstreckt sich eine ausgedehnte "Wechselstrom-Schaltanlage". Sie besteht aus einer Vielzahl von filigranen, grauen Gitterstrukturen, die wie Masten und Querträger angeordnet sind und Schaltfelder sowie Isolatoren darstellen. Von hier aus gehen Leitungen zu den Transformatoren der Konverterhalle.
Gleichstrompole:
Hinter den Hauptgebäuden (rechts oben im Bild) führen zwei rote Leitungen, die als "Gleichstrom-Pluspol" und "Gleichstrom-Minuspol" beschriftet sind, aus der Anlage heraus. Diese Leitungen sind auf kurzen grauen Masten montiert. In der Nähe dieser Leitungen befinden sich auch mehrere kleine, rechteckige graue Blöcke, die zu einer "Konverterkühlanlage außen" gehören.
Wärmeleitung und Abwärmeaufbereitung:
Von der linken Seite der Hauptgebäude (Rückseite der Konverterhalle) führt eine weitere rote Linie, beschriftet als "Wärmeleitung", nach links aus dem eingezäunten Bereich heraus.
Diese Wärmeleitung endet außerhalb des Zauns in einem kleinen, rechteckigen Gebäude, das als "Abwärmeaufbereitung" beschriftet ist. Dies deutet auf die Nutzung der Abwärme der Konverteranlage hin.



Pilotprojekte zur Abwärmenutzung


Die Konverter der Offshore-Netzanbindungen BalWin1 und BalWin2 werden bei der Abwärmenutzung als Pilotprojekte den Auftakt machen. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme 2030 beziehungsweise 2031 wird auch die Abwärme zur Verfügung stehen.


Nach Berechnungen von Amprion kann im Rahmen der Pilotprojekte eine mittlere Energieausbeute von rund 25 GWh/a pro Konverter entstehen. Dies entspricht dem durchschnittlichen Wärmebedarf von rund 4.000 Menschen.


Eine Eigennutzung der Abwärme ist aufgrund der Lage der Konverter für Amprion nicht möglich. Profitieren können aber beispielsweise Kommunen bzw. lokale Energieversorger im Umfeld der Konverter. Ein wesentlicher Vorteil: Sie erhalten so CO2-freie Wärme.


Für die Konverterstationen in Bohmte und Ibbenbüren bereitet Amprion die Vermarktung der Abwärme vor.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.