Windader West

FAQ

Sie können mit Ihren Fragen zum Projekt jederzeit auf uns zukommen. Einige besonders häufig gestellte Fragen sowie Fragen zu speziellen Themen beantworten wir bereits hier – weitere folgen parallel zum Projektfortschritt. Falls Sie auf Ihre Frage keine Antwort in der Liste finden oder mehr Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

Allgemeine Fragen zu Gleichstromverbindungen

Warum wird das Vorhaben in Gleichstromtechnik geplant?

Gleichstromverbindungen eignen sich ideal, um große Energiemengen verlustarm und zielgerichtet über weite Entfernungen zu transportieren. Sie verbinden vor allem Windenergie aus dem Norden Deutschlands, zum Beispiel aus Offshorewindparks, mit den Ballungszentren mit hohem Energiebedarf bzw. -verbrauch. Sie funktionieren somit wie ein Bypass zum bestehenden Übertragungsnetz, um dortige Engpässe zu vermeiden. Besonders vorteilhaft ist bei der Gleichstromtechnik zudem, dass die Verbindung steuerbar ist. So lässt sich der Stromfluss gezielt an den tatsächlichen Strombedarf anpassen. Darüber hinaus spielen die Konverterstationen an den Enden der Strecke eine wichtige Rolle für die Netzsicherheit. Sie regulieren und stabilisieren die Spannung im Netz. Damit übernehmen sie eine Aufgabe, die bisher konventionelle Kraftwerke geleistet haben.

Warum werden Gleichstromvorhaben als Erdkabel ausgeführt?

Die Höchstspannungs Gleichstromübertragung (HGÜ) eignet sich besonders für lange Punkt zu Punkt Verbindungen mit hohen Leistungen. Erdkabel sind hierbei Stand der Technik.

Darüber hinaus bestehen gesetzliche Vorgaben durch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPLG), welche die Umsetzung bestimmter Vorhaben in der Erdkabeltechnik festlegen.

Wofür braucht man Konverter am Start und Endpunkt der Gleichstromprojekte?

Um die Gleichstromverbindungen an das bestehende 380-kV-Wechselspannungsnetz anzuschließen, benötigen wir im Bereich der so genannten Netzverknüpfungspunkte einen Konverter. Er wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um und umgekehrt. An den Einspeisepunkten wie den großen Windenergieparks in der Nordsee oder an der Küste, wird durch einen weiteren Konverter Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt und an Netzverknüpfungspunkten in den Verbrauchzentren an Land nach mehreren hundert Kilometern wieder zurück in Wechselstrom transformiert. So lassen sich die großen Energiemengen gezielt zwischen Regionen übertragen und Netzengpässe im Bestandsnetz reduzieren.

Konverter werden nach gesetzlichen Vorgaben geplant und genehmigt; die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nach der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung werden nachgewiesen und eingehalten.

Mehr Informationen zu Funktionsweise unserer Konverter finden sie hierkonverter_1SITESTORE_LEAF.

Wie werden die Erdkabel verlegt?

Als etablierten Standard setzen wir die offene Bauweise ein. Hierbei wird ein Kabelgraben hergestellt, in den zunächst Kabelschutzrohre verlegt und fachgerecht gebettet werden. Die Energiekabel werden zeitversetzt zu einem späteren Zeitpunkt abschnittsweise in diese Schutzrohre eingezogen und an Verbindungsstellen (Muffen) miteinander verknüpft.

Für Querungen von Infrastrukturen oder sensiblen Bereichen wie Straßen, Flüsse, Naturschutzgebiete oder Siedlungsstrukturen prüfen und verwenden wir grabenlose Verfahren wie das HDD-Bohrverfahren oder spezielle Tunnelbauwerke, wenn die offene Bauweise sich dort nicht umsetzen lässt.

Als Bettung der Energiekabel kommen projektbezogen geeignete Materialien zum Einsatz. Häufig verwenden wir hierzu sogenannten Flüssigboden, welcher durch die Zugabe von selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen zur sicheren Lagerung, gleichmäßigen Wärmeableitung und Vermeidung von Setzungen beiträgt.

Bauweise und Schutzmaßnahmen zum Bodenschutz werden im Bodenschutzkonzept festgelegt und durch eine bodenkundliche Baubegleitung überwacht.

Mehr Informationen zur Bauweise können Sie hierbodenschutz_1SITESTORE_LEAF einsehen.

Welche elektrischen und magnetischen Felder treten bei der Gleichstromtechnik auf und wie wird der Gesundheitsschutz sichergestellt?

Bei Verwendung von Gleichspannung und Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt.

Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Diese Grenzwerte halten wir bei all unseren Gleichstrom-Vorhaben ein und unterschreiten diese deutlich.

Amprion weist die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach.

Gibt es einen Mindestabstand für Gleichstrom-Erdkabel zur Wohnbebauung?

Für Erdkabel gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Mindestabstände zu Siedlungsgebieten oder anderer Bebauung. Der Gesundheitsschutz wird durch die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV gewährleistet. Der Schutzstreifen der Erdkabelanlage wird projektspezifisch festgelegt und dinglich gesichert. Innerhalb dieses Bereichs müssen u.a. bauliche Anlagen und tiefwurzelnde Gehölze unterbleiben und der Zugang für Wartung und Reparatur muss jederzeit möglich sein.

Unabhängig davon streben wir in der Planung einen möglichst großen Abstand zu Wohnbereichen an.

Wie wirken sich die Bauarbeiten und Betrieb der Erdkabel auf die landwirtschaftliche Nutzung aus?

Während der Bauzeit kommt es lokal und zeitlich befristet zu Einschränkungen durch die Einrichtung von Bauflächen und Baustraßen. Wir planen und bauen bodenschonend durch Maßnahmen wie getrennte Bodenlagerung, temporäre Baustraßen, geeignete Bettungsmaterialien und witterungsangepasste Arbeiten. Die Maßnahmen werden durch eine bodenkundliche Baubegleitung überwacht. Nach Abschluss erfolgt die Rekultivierung der Böden und etwaige Schäden an Drainagen werden wiederhergestellt.

Ziel ist es dabei immer, die Flächen wieder möglichst uneingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar zu machen. Mittlerweile greifen wir auf umfassende Kenntnisse durch Monitoring und Versuchsvorhaben zurück, welche aufzeigen, dass bei fachgerechter Bauausführung auch durch den späteren Betrieb der Erdkabel keine dauerhaften Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu erwarten sind.

Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz finden Sie hierbodenschutz_1SITESTORE_LEAF.

Erwärmt sich der Boden durch den Betrieb von Erdkabeln?

Im direkten Umfeld der Erdkabelsysteme tritt eine betriebsbedingte Wärmeabgabe in den Boden auf. Deren Ausmaß hängt von Standort, Bodenart, Feuchtegehalt, Bettungsmaterial und der aktuellen Auslastung ab.

Die Temperatur nimmt jedoch mit dem Abstand zu den Kabeln rasch ab. In den oberen, für die Landwirtschaft relevanten Bodenschichten überlagern die natürlichen jahreszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen den Betriebseinfluss deutlich. Durch geeignete Bettungsmaterialien wird die Wärme gleichmäßig in den Baugrund abgeführt, um lokale Hotspots zu vermeiden. Messprogramme und Modellierungen bestätigen, dass die räumliche Ausdehnung der Erwärmung begrenzt ist und keine nachteiligen Effekte auf Boden, Bodenwasserhaushalt oder die übliche landwirtschaftliche Nutzung zu erwarten sind.

Wir werden Grundstückeigentümer*innen für die Verlegung der Erdkabel entschädigt?

Bei der Inanspruchnahme von Grundstücken für die Realisierung von Erdkabelprojekten werden in der Regel die bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht verändert. Amprion ist als reguliertes Unternehmen an den gesetzlichen Entschädigungsrahmen gebunden. Grundstückseigentümerinnen und eigentümer erhalten für die Eintragung einer Dienstbarkeit (Leitungsrecht) eine einmalige Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Bodenverkehrswert und dem Umfang der Inanspruchnahme richtet – in der Regel bis zu 35 Prozent des jeweiligen Bodenwertes pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche. Darüber hinaus bietet Amprion einen sogenannten Beschleunigungszuschlag an, den die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, sofern eine Einigung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt.

Pächter*innen bzw. Bewirtschafter*innen erhalten Entschädigungen für Bau und Aufwuchsschäden, Bewirtschaftungserschwernisse, Prämienausfälle sowie für potenzielle Mindererträge nach der Bauphase. Gesetzlich vorgesehen ist grundsätzlich eine Einmalzahlung; ab einer festgelegten Höhe kann die Auszahlung auf bis zu drei Raten verteilt werden.

Zuletzt haben wir mit den Landwirtschaftsverbänden aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen eine projektübergreifende Vereinbarung geschlossen, welche für alle zukünftigen Erdkabelvorhaben in Gleichstromtechnik Anwendung finden wird und eine Vielzahl von Entschädigungsgrundsetzen und Regelungen für faire und ausgewogene Entschädigungen garantiert.

Windader West

Ist eine Bündelung der vier Offshore-Netzanbindungssysteme aus der Windader West mit anderen Infrastrukturprojekten und Erdkabelprojekten vorgesehen?

Grundsätzlich gilt in der Planung von Infrastrukturprojekten das Bündelungsgebot. Amprion prüft entsprechend im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren die mögliche Bündelung mit anderen linienartigen Infrastrukturen. Großräumige Bündelungsoptionen mit weiteren Erdkabelvorhaben wurden auch hier im Vorfeld der Antragskonferenz für die Raumverträglichkeitsprüfung untersucht. Im Ergebnis musste aufgrund einer Vielzahl von Engstellen und Konfliktpunkten von einer großräumigen Bündelung mit weiteren Erdkabelvorhaben Abstand genommen werden.

Durch die Parallelführung der vier Offshore-Netzanbindungssysteme in der Windader West wird dem Bündelungsgebot jedoch bereits entsprochen.

Die Möglichkeit der Bündelung mit weiteren Infrastrukturen wird im Rahmen der Trassenkorridorsuche beachtet und fließt auch in die Analyse und Bewertung der Trassenkorridorsegmente ein. Eine konkrete Bündelung mit weiteren Infrastrukturen kann erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft werden.

Warum werden die Offshore-Systeme (landseitig) als Erdkabel ausgeführt?

Bei Offshore-Netzanbindungssystemen haben sich Erdkabel als Standard bewährt und etabliert. Da es sich um Gleichstromverbindungen handelt, ist eine Verkabelung über lange Strecken möglich.

Weitere Informationen zum Thema Erdkabel finden Sie  hier.

Wie groß ist die Baubedarfsfläche für die vier Offshore-Systeme zusammen?

Aktuell befinden wir uns noch in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. Die konkreten Abmessungen werden im Rahmen der anstehenden Projektierung festgelegt. Das aktuelle Regelgrabenprofil sieht bei einer Parallellage der vier Systeme eine Breite der Baubedarfsfläche von bis zu 70 Metern vor.

Wie breit wird der Schutzstreifen?

Aktuell befindet sich das Vorhaben noch in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. Die konkreten Abmessungen werden im Rahmen der anstehenden Projektierung festgelegt.
Nach aktuellem Planungsstand ist bei einer Parallellage aller vier Systeme mit einem Schutzstreifen von etwa 40 Metern auszugehen. Bei einer Einzellage liegt der Schutzstreifen bei circa 12 Metern. Grundsätzlich sind die Wahl des Bauverfahrens sowie die erforderliche Trassenbreite immer von den Gegebenheiten vor Ort abhängig und kann variieren.

Wie viele Kabel werden verlegt?

Pro Offshore-Netzanbindungssystem werden drei Energiekabel verlegt. Dazu gehören zwei Höchstspannungskabel mit einem Plus- und einem Minuspol sowie ein Rückleiterkabel. Sollte an einer Stelle eines Höchstspannungskabels (Plus- oder Minuspol) ein Fehler auftreten, springt das Rückleiterkabel ein und sorgt dafür, dass der Strom weiter fließt.

Damit werden die Vorgaben für Offshore-Netzanbindungssysteme mit einer Spannung von 525-kV und einer Leistung von 2.000 MW seitens des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie, die im Flächenentwicklungsplan festgelegt sind, erfüllt.

Mehr Informationen zum Thema Erdkabel finden Sie  hier.

Wie tief liegen die Kabel im Boden?

Da sich das Projekt noch in einer sehr frühen Phase befindet, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine festgelegten Abmessungen feststehen. Bei der offenen Bauweise, die als Regelbauweise gilt, werden die Kabel circa 1,40m - 2,00m tief im Boden verlegt. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass eine freie Überdeckung von 1,20m gewährleistet ist.

Seetrassen 2030

Was umfasste das Raumordnungsverfahren „Seetrassen 2030“?

Gegenstand des ROV „Seetrassen 2030“ war die Ermittlung weiterer Trassenkorridore zur Querung des niedersächsischen Küstenmeeres für künftige Offshore-Netzanbindungssysteme. Sie treten - aus der Ausschließlichen Wirtschaftszone kommend - in das Küstenmeer ein und reichen bis zum Anlandungspunkt an der Küste. Die betrachteten Korridore verlaufen von der 12-Seemeilen-Linie (Grenzkorridor N-III) über die Inseln Baltrum und Langeoog bis zum jeweiligen Anlandungsbereich bei Dornumersiel beziehungsweise zwischen Ostbense und Neuharlingersiel. Für die Durchführung des ROV „Seetrassen 2030“ war das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zuständig.

Warum müssen zukünftig auch Kabeltrassen über Baltrum und/oder Langeoog führen

Um die gesetzlich vorgegebenen Ausbauziele der Offshore-Windenergie von 40 GW bis 2035 zu realisieren, sind zusätzliche Offshore-Netzanbindungssysteme notwendig. Planerisch und technisch ist eine Realisierung von insgesamt zwölf Systemen über Norderney möglich. Zum Zeitpunkt des ROV war dieser Raum bereits mit zehn Systemen belegt beziehungsweise beplant. Die Realisierung von zwei weiteren Systemen bis 2030 führte zu räumlichen und technischen Engpässen aufgrund der hierfür nötigen Projektabfolgen auf Norderney und bei der Anlandung in Hilgenriedersiel. Diese werden daher erst nach 2030 realisiert. Um die Engpässe zu vermeiden und um eine langfristige Planung zu ermöglichen, waren und sind neue Korridore für die Anlandungen und in der Zwölf-Seemeilen-Zone der deutschen Nordsee notwendig. Hierzu haben TenneT und Amprion im Vorfeld Studien durchgeführt. Diese haben ergeben, dass die Trassenkorridore über Langeoog und Baltrum im Vergleich zu anderen Korridoren die geringsten Raumwiderstände aufweisen.

Warum bezog sich das Raumordnungsverfahren nur auf den Raum des Küstenmeers?

Die Leitungsführung durch das niedersächsische Küstenmeer und hier insbesondere durch den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" ist mit intensiven planerischen Konflikten verbunden, so dass nur wenige Bereiche grundsätzlich für eine Kabelverlegung in Betracht kommen. Auch am Festland sind planerische Konflikte zu erwarten, die aber erfahrungsgemäß durch kleinräumige Trassenvarianten und eine angepasste Bauausführung weitgehend minimiert werden können. Deshalb haben wir zunächst die Leitungsführung im Küstenmeer betrachtet. Ausgehend von einem Anlandungsbereich an der Küste sind zu einem späteren Zeitpunkt Trassenkorridore zu entwickeln, die eine landseitige Fortführung der Kabelverbindung ermöglichen. 
Für die Landtrasse war innerhalb des Raumordnungsverfahrens (ROV) lediglich ein Untersuchungsraum mit einem Radius von fünf Kilometern um den potenziellen Anlandungsbereich zu betrachten, um eine Anlandung in sehr sensiblen Bereichen auszuschließen. Dieser Radius wurde im Hinblick auf raumordnerische und umweltfachliche Planungshindernisse untersucht und im ROV berücksichtigt. Die Weiterführung zu den Netzverknüpfungspunkten wird dann in weiteren Verfahren geplant.

Inwiefern wurde der landseitige Verlauf bereits betrachtet?

Zudem steht für die Windader West mit ihren vier Netzverknüpfungspunkten Niederrhein, Kusenhorst, Rommerskirchen und Oberzier die Raumverträglichkeitsprüfung bevor.

Teil der Desktop-Studie für Seetrassen 2030 war auch eine Betrachtung des Umkreises von 5 Kilometern um die Anlandungsbereiche. So sollte der Entstehung eines sogenannten Planungstorsos (auch unmittelbar hinter der 5 km-Grenze) vorgebeugt werden. D.h. es sollte sichergestellt werden, dass ein weiterer Verlauf landseitig möglich ist. Die Planung des weiteren Korridorverlaufs war nicht Teil von Seetrassen 2030, sondern wird in weiteren Verfahren betrachtet. Der Verlauf hängt einerseits vom Ergebnis des seeseitigen ROV ab und andererseits davon, welche Netzverknüpfungspunkte zur optimalen Integration des offshore erzeugten Stromes in das landseitige Übertragungsnetz in zukünftigen Netzentwicklungsplänen bestätigt werden. In diesen projektspezifischen Verfahren werden dann auch ggf. vorhandene Hindernisse erfasst und können je nach ihren Auswirkungen berücksichtigt werden. Aktuell laufen die Vorplanungen für die drei bereits im Netzentwicklungsplan bestätigten Offshore-Vorhaben mit Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven II (1) und Unterweser (2 Vorhaben).
Zudem steht für die Windader West mit ihren vier Netzverknüpfungspunkten Niederrhein, Kusenhorst, Rommerskirchen und Oberzier die Raumverträglichkeitsprüfung bevor.

Wie war der Verfahrensablauf?

Den Auftakt für das Verfahren bildete die Antragskonferenz im November 2019, in deren Vorfeld Amprion und TenneT eine detaillierte Desktop-Studie angefertigt hatten. Dafür wurden zahlreiche Trassenkorridore in der gesamten deutschen Bucht entwickelt und hinsichtlich der Gesichtspunkte Raum- und Umweltverträglichkeit, Technik und Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Korridore wurden in der Antragskonferenz u.a. mit öffentlichen Stellen, Verbänden und Vereinigungen erörtert. Als Ergebnis entstand ein Untersuchungsrahmen, der festlegt, welche Varianten zu untersuchen sind und welche Informationen die Antragsunterlagen für das ROV enthalten müssen. Insgesamt vier Korridorvarianten erwiesen sich als vorzugswürdig und werden im ROV nun vertieft betrachtet: zwei führen über die Insel Langeoog, zwei über die Nachbarinsel Baltrum. Die Anlandungsbereiche liegen entsprechend in den Gemeinden Neuharlingersiel und Dornum.   

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) hat das ROV am 11.01.2021 eingeleitet. Die Antragsunterlagen konnten vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 eingesehen werden. Das ROV dient dazu, die Träger öffentlicher Belange, darunter Kommunen, Fachbehörden und Verbände, zu beteiligen sowie die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren und anzuhören. Bis einschließlich zum 01.04.2021 konnten Stellungnahmen beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems eingereicht werden. Anschließend wurden die Stellungnahmen beurteilt und im folgenden Erörterungstermin mit der Planungsbehörde, den Planungsträgern, den Trägern öffentlicher Belange sowie Naturschutzvereinigungen am 14. und 15. Juli 2021 diskutiert.   

Das ROV endete am 18. Oktober 2021 mit der Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung. Diese ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben zu berücksichtigen. Für jedes geplante Offshore-Netzanbindungssystem muss im Anschluss noch ein Planfeststellungsverfahren bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt werden.   
Die Unterlagen des ROV können auf der  Internetseite des  ArL eingesehen werden.

Was ist das Ergebnis der landesplanerischen Feststellung?

Im Rahmen der   Landesplanerischen Feststellung ist ein Küstenmeer-Korridor für zunächst zwei Netzanbindungssysteme über die Insel Baltrum gesichert worden. Die Geltung der Landesplanerischen Feststellung ist gemäß dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz auf fünf Jahre beschränkt, demnach wurden lediglich die Offshore-Netzanbindungssysteme festgestellt, bei welchen ein Antrag auf Planfeststellung in diesem Zeitraum zu erwarten ist. Dies trifft auf die beiden TenneT-Vorhaben mit Inbetriebnahme 2029 und 2030 zu, die über Grenzkorridor N-III geführt werden sollen. Amprion und TenneT sind im Rahmen des ROV zu der Auffassung gelangt, dass die Verlegung von fünf Systemen über Baltrum technisch realisierbar erscheint. Das ArL weist in der Landesplanerischen Feststellung nach vorläufiger Einschätzung darauf hin, dass die Verlegung von mehr als zwei Systemen über Baltrum und damit die Ausschöpfung der in diesem Korridor bestehenden technische Kapazitäten im Vergleich zu anderen räumlichen Alternativen die raum- und umweltverträglichste Lösung darstellt. Im Rahmen dieses ROV wurden die über Langeoog verlaufenden Korridor-Alternativen zwar letztlich zurückgestellt, jedoch werden diese in Zukunft im Zuge des weiteren Offshore-Ausbaus voraussichtlich erneut aufgegriffen.

Wie ist die weitere Planung?

Für die beiden, im landesplanerisch festgestellten Korridor über Baltrum verlaufenden Offshore-Netzanbindungssysteme erfolgen nun separate Planfeststellungsverfahren. Die Inbetriebnahme des ersten Projekts, das über Baltrum realisiert werden soll, ist für 2029 vorgesehen, eine Bautätigkeit auf bzw. im Umfeld der Insel ist gegenwärtig somit für etwa Mitte der 20er Jahre vorgesehen.

Wieso werden die Kabel nicht um die Insel herum gelegt?

Die starken Strömungen durch Ebbe und Flut wirken so stark auf den Meeresboden ein, dass eine sichere Kabelverlegung und ein sicherer Betrieb zwischen den Inseln technisch nicht umsetzbar ist. Hinzu kommt, dass je Seegatt (Strömungsrinne zwischen den Inseln) aufgrund des begrenzten Raumes und aufgrund der benötigten Abstände der Netzanbindungssysteme nur ein einzelnes System verlegt werden könnte.

Wie werden Auswirkungen auf das Wattenmeer vermieden?

Grundsätzlich gilt im Nationalpark das sogenannte Null-Einleitungsprinzip, was durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt wird. Alle Maschinen, Geräte und Stoffe werden etwa auf Umweltverträglichkeit geprüft und müssen diesem Prinzip entsprechen. Ein entsprechender Nachweis muss von TenneT und Amprion vor Beginn der entsprechenden Maßnahme vorgelegt werden. Darüber hinaus ist auf Norderney eine naturschutzfachliche Baubegleitung für die Maßnahmen vorgegeben, womit auch für Baltrum und Langeoog zu rechnen ist.

Was genau ist eine Süßwasserlinse?

Im Wesentlichen handelt es sich bei einer Süßwasserlinse, auch Ghyben-Herzberg-Linse genannt, um einen uhrglasförmigen Süßwasserkörper, welcher auf salzhaltigem Grundwasser schwimmt. Ähnlich wie bei einem Fettauge begründet sich diese Eigenschaft des Süßwassers aus dessen geringerer Dichte. Die Süßwasserlinse wird durch die Versickerung von Niederschlägen gebildet, das heißt, die Hohlräume des sandigen Bodens nehmen das Süßwasser auf. Salz- und Süßwasser werden darüber hinaus durch eine sogenannte Brackwasserzone getrennt. In diesem Bereich findet eine Mischung beider Wasserarten statt. Aufgrund der Beschaffenheit von Süßwasserlinsen lassen sich diese nicht klar umgrenzen. Sie verändern sich abhängig von der Wasserentnahme sowie Niederschlägen und breiten sich dementsprechend auch unterschiedlich aus. Informationen zum Thema Süßwasserlinse finden Sie beispielsweise auch auf den Seiten der Universität Oldenburg oder der   Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.

Hat das Bohrverfahren negative Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung?

Über die genaue Lage und Ausführung der Bohrungen wird erst im Planfeststellungsverfahren entschieden. Fest steht jedoch: es werden keine nachteiligen Einwirkungen auf das geschützte Grundwasser zu erwarten sein. Amprion und TenneT werden dies durch intensive Prüfung, geeignete Vorkehrungen und strikte Beachtung der behördlichen Vorgaben sicherstellen.   
Während der Bohrung wird ein Austausch zwischen der Süßwasserlinse und dem Salzwasser durch die abdichtende Wirkung der Bohrspülung verhindert. Mit dem Einsatz der Bohrspülung ist keine negative Beeinflussung der chemischen Beschaffenheit der Süßwasserlinsen bzw. Trinkwasservorkommen auf den Inseln verbunden.   
Nach Abschluss der Bohrung wird der entstehende Ringraum zwischen dem eingezogenen Leerrohr und dem Bohrkanal verdämmt und dichtet diesen gegen die Entstehung von Sickerlinien und damit das Eindringen von Salzwasser ab.

Es wurde eine Risiko- und Gefährdungsanalyse erstellt, was hat diese ergeben?

Amprion und TenneT haben im März 2021 eine Risiko- und Gefährdungsanalyse zum möglichen Einfluss von Horizontalbohrungen auf Süßwasserlinsen unter Langeoog und Baltrum in Auftrag gegeben. Auftragnehmer war die Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH aus Kiel. Die Ergebnisse wurden beim Fachgespräch am 29. Juni 2021 mit fachkundigen Behörden sowie beim Erörterungstermin Mitte Juli 2021 in Oldenburg vorgestellt und auch an die verfahrensführende Behörde zur Verfügung übermittelt.   
Ausreichender Abstand auf Baltrum, vernachlässigbarer Einfluss auf Langeoog   
Als Resultat wird der Abstand zur Süßwasserlinse auf Baltrum bei der Unterquerung mit Horizontalbohrungen als ausreichend eingeschätzt, da in über einem Kilometer Entfernung zu den Bohrungen keine Einflüsse durch die Bohrungen zu erwarten sind. Auch der Abstand zur Schutzzone II wird mit Verweis auf das Beispiel Norderney und dortiger HDD als ausreichend angesehen.   
Bei der Unterquerung von Langeoog im Süß- und Salzwasser ist kein signifikanter Einfluss auf die sogenannte Mächtigkeit der Süßwasserlinse, das heißt das hydrostatische beziehungsweise hydrochemische Gleichgewicht zwischen Süß- und Salzwasser, zu erwarten. Auch mit einer Veränderung der chemisch-physikalischen und biologischen Beschaffenheit des Grundwassers ist nicht zu rechnen. Lokal sind geringfügige Änderungen der Grundwasserbeschaffenheit durch den Eintrag von Bohrspülung oder Filtratwasser beziehungsweise durch den Temperaturanstieg im Nahbereich der Leerrohre nicht vollständig auszuschließen. Da diese jedoch lokal eng begrenzt und bis auf den Temperaturanstieg nur temporär wären, ist der Einfluss auf die Süßwasserlinse in ihrer Gesamtheit als vernachlässigbar gering einzustufen. Die geplanten Bohrungen queren ausschließlich die Reserve-Süßwasserlinse im Osten der Insel. Diese ist mit einer Ost-West-Ausdehnung von rund vier Kilometern sehr groß. Die von Amprion und TenneT geplanten Korridore sind hingegen nur wenige hundert Meter breit (Abstand zwischen den äußersten Bohrungen). Größte Teile der Süßwasserlinse – insbesondere auch jene mit der größten Mächtigkeit – bleiben also vollkommen unangetastet und werden auch in Zukunft für die Einrichtung von Trinkwasserentnahmestellen zur Verfügung stehen.

Ansprechpersonen

Linus Dahm
Linus Dahm
Projektsprecher Nordrhein-Westfalen
Jonas Laudage
Jonas Laudage
Projektsprecher Niedersachsen