Gesetzliche Grundlagen
Netzentwicklungsplan (NEP)
Der Netzentwicklungsplan Strom beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz ausgebaut oder verstärkt werden muss. Er wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern erarbeitet und durch die Bundesnetzagentur fachlich geprüft.
Gesetzliche Grundlagen
Flächenentwicklungsplan (FEP)
Der Flächenentwicklungsplan steuert den Ausbau der Offshore-Windenergie. Er legt Flächen für Windparks und ihre Netzanbindungen fest und definiert Zeitpläne für die nationalen Ausbauziele.
Ansprechpersonen
Linus Dahm
Projektsprecher Nordrhein-Westfalen
Jonas Laudage
Projektsprecher Niedersachsen