Rhein-Main-Link

Umsetzung

Der Rhein-Main-Link ist eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Verbindung (HGÜ), die als Erdkabel geplant wird. Je Vorhaben benötigen wir zwei Hochspannungskabel (Pluspol, Minuspol) sowie einen metallischen Rückleiter, der dafür sorgt, dass im System auch im Störungsfall weiter Strom fließt. Die Kabel haben eine Nenngleichspannung von 525 Kilovolt und je Vorhaben eine Übertragungskapazität von zwei Gigawatt. Die Länge der Verbindung ist abhängig vom finalen Trassenverlauf, der im Zuge des Planungs- und Genehmigungsprozesses ermittelt wird. Aktuell gehen wir von einer Strecke von ca. 600km aus.

Wie wird diese ca. 600km lange Trasse eigentlich gebaut? Welche Bauweisen gibt es und wann kommt welche Bauweise zum Einsatz? Wie sorgen wir für eine bodenschonende Verlegung? Und welche Stationen errichten wir entlang der Strecke? Folgend geben wir einen Überblick zu diesen Fragestellungen.

Bautechnik
Rücksicht auf Mensch, Natur, Umwelt
Stationen

Verlauf Rhein-Main-Link

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Folgend können Sie den Planungsstand als Shape-Datei herunterladen:
Planungsstand als Shape-Datei (Januar 2025)

Bautechnik

Aus unserer Erfahrung mit der Umsetzung von Erdkabelvorhaben (z.B. A-Nord, ALEGrO) und durch den etablierten Wissensaustausch mit Forschungseinrichtungen, Expert*innen und Fachverbänden, verfügen wir heute über das Know-how, Erdkabel in verschiedenen Techniken zu verlegen. Unser Anspruch ist es, den Rhein-Main-Link möglichst wirtschaftlich und bodenschonend zu bauen.

Offene Bauweise

Nach Möglichkeit verlegt Amprion die Erdkabel standardmäßig in der offenen Bauweise. Diese bietet den größten Gestaltungsspielraum, um flexibel auf die örtlichen Anforderungen eingehen zu können. Die offene Bauweise ermöglicht zudem, die Flächeninanspruchnahmen sowie die Betroffenheit Dritter deutlich zu reduzieren. Zudem ist sie zeit- und kosteneffizienter und damit meist die wirtschaftlichste Lösung. Bei der offenen Bauweise öffnen wir für jedes Vorhaben je einen Graben. Die Gräben haben eine Tiefe von 1,80 Meter und die Kabel liegen in der offenen Bauweise ca.1,40 Meter bis 1,60 Meter tief.

Die Kabelgräben beanspruchen jeweils eine Fläche von fünf bis sechs Metern. Hinzu kommen Lagerflächen für die Bodenmieten und Baustraßen. Insgesamt benötigen wir temporär einen Arbeitsstreifen von ca. 65 Metern bis 75 Metern. Um möglichst platzsparend zu bauen und möglichst wenig Flächen zu beanspruchen, werden zunächst die inneren zwei Kabelgräben der Vorhaben Nummer 1 und 2 ausgehoben. Anschließend werden in den Kabelgräben die Kabelschutzrohre verlegt und die Kabelgräben verfüllt. Die Erdkabel werden später in einem zweiten Bauschritt in die Kabelschutzrohre eingezogen.

Nachdem die Arbeiten an den Kabelgräben der Vorhaben Nummer 1 und 2 abgeschlossen sind, werden die äußeren Kabelgräben der Vorhaben Nummer 3 und 4 – wie in Bauphase 1 – hergestellt. Wenn der Bau abgeschlossen ist, stellen wir die Flächen wieder her. Nach dem Bau verbleibt oberhalb der verlegten Kabelschutzrohre ein Schutzstreifen von ca. 31 Metern. Dieser darf nicht bebaut oder mit tiefwurzelnden Pflanzen eingesät werden.

In der Regel wird ein Flüssigboden (s. Auswirkungen auf Mensch, Natur, Umwelt, “Einsatz von Flüssigboden”) als Bettungsmaterial eingesetzt, um die Abstände zwischen den einzelnen Erdkabeln so klein wie möglich zu halten. Sollte der Einsatz von Flüssigboden nicht möglich sein, werden alternative Bettungsmaterialien Anwendung finden. Unter diesen Umständen beträgt die Breite des Schutzstreifens bei vier Systemen bis zu 40 Meter, die Breite des Arbeitsstreifens 75 Meter.

Geschlossene Bauweise

An einigen Stellen entlang der Trasse ist eine offene Bauweise nicht möglich, beispielsweise bei Querungen bestehender Infrastruktur (Straßen, Bahnlinien etc.), Gewässern erster Ordnung oder bei naturschutzfachlich wertvollen Gebieten. Dort wenden wir die geschlossene Bauweise an. Am Start- und Zielpunkt einer geschlossenen Verlegung der Erdkabel benötigen wir größere Flächen für die Baustelleneinrichtung. Darüber hinaus ist die geschlossene Bauweise deutlich kosten- und zeitintensiver. Daher untersuchen unabhängige Fachgutachter*innen früh vor Baubeginn den Boden, um die jeweils geeignete Verlegetechnik zu festzulegen.

Es gibt verschiedene Verfahren bei der geschlossenen Bauweise. In den meisten Fällen wenden wir das Horizontal Directional Drilling (HDD), auf deutsch Horizontalspülbohrverfahren, an. Eine weitere Möglichkeit bietet der hydraulische Rohrvortrieb (Tunnelbau). Welche Methode wir wählen, richtet sich nach der Geologie vor Ort, der Länge der Strecke, sowie den Vorgaben der Betreiber der zu querende Infrastruktur. So entscheiden wir oft im Einzelfall.

Eine detaillierte Darstellung des HDD-Verfahrens sowie des Tunnelbaus finden Sie in unserer Broschüre auf den Seiten 24 und 25.

Rücksicht auf Mensch, Natur und Umwelt

Erdkabelverbindungen bauen wir so, dass Mensch und Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigen. Dafür sind vor, während und nach der Bauphase Sachverständige anwesend, unter anderem für Bodenschutz, Ökologie und Beweissicherung. Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen die zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Bodenschutz und Rekultivierung

Nach Abschluss der Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen verbleibt ein rund 31 Meter breiter Schutzstreifen oberhalb des Kabelgrabens, wobei z.B. landwirtschaftliche Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten wie ursprünglich genutzt und bewirtschaftet werden können. Gebäude hingegen dürfen innerhalb des Schutzstreifens nicht mehr errichtet werden, da die Kabel jederzeit für Wartungsarbeiten und Reparaturen zugänglich sein müssen. Außerdem muss der Schutzstreifen von tiefwurzelnden Gehölzen freigehalten werden, um Schäden an den Kabeln zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz und Rekultivierung finden Sie in unserer Bodenschutz-Broschüre .

Das Bild zeigt eine ländliche Landschaft mit rekultivierten Flächen, die in verschiedene Bereiche unterteilt sind. Im Vordergrund sind unterschiedlich bewachsene Felder zu sehen: einige Flächen mit dichtem, grünem Gras und andere mit jungen, gleichmäßig angepflanzten Pflanzen oder unbedecktem Boden. Auf der rechten Seite wächst höheres Getreide oder Gras in geordneten Reihen. Die Landschaft erstreckt sich weit bis zum Horizont, wo Häuser, Bäume und kleine Waldstücke zu sehen sind. Der Himmel ist teilweise bewölkt, wodurch die Szene ruhig und harmonisch wirkt.

Einsatz von Flüssigboden

Bei der Verlegung der Kabelschutzrohranlagen verwenden wir in der Regelzeitweise fließfähige, selbstverdichtende Verfüllbaustoffe (ZFSV), um die Rohre in den Boden einzubetten. Diese Flüssigboden umgibt die Kabelschutzrohre mit einer Schicht von ca. 40 Zentimetern Stärke. Oberhalb dieser Schicht wird der vorher ausgehobene, natürliche Boden wieder eingebaut.

Warum verwenden wir Flüssigboden? Bei der Herstellung des Kabelgrabens muss die Bettung der Schutzrohre gleichmäßig verdichtet, ausreichend tragfähig und frei von scharfkantigem Material sein. Die Bettung muss zudem dauerhaft volumenstabil sein, um späteren Setzungen bzw. Setzungsdifferenzen und damit unerwünschten Verformungen der Kabelschutzrohranlage entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll das Bettungsmaterial gegenüber dem anstehenden Boden kein erhöhtes Drainagepotenzial aufweisen. Diese Anforderungen erfüllt der Flüssigboden. Er sorgt zudem für eine konstante und gleichmäßige Abführung der Wärme in den umgebenden Baugrund und trägt dadurch zur Vermeidung der Überhitzung des Energiekabels bei.

Der Flüssigboden ist frei von umweltschädigenden Stoffen und ist daher für das Grundwasser unbedenklich. Als Hauptkomponente für den Flüssigboden kann der vor Ort angetroffene Aushubboden verwendet werden, soweit dieser geeignet ist. Lediglich in lokal begrenzten Bereichen, in denen die Aushubböden nicht zur Herstellung von Flüssigboden geeignet sind, werden gestufte Sande eingesetzt. Nebenkomponenten bilden Schichtsilikate und Zement mit einem sehr geringen Anteil (≤ 5 M.-%). Um die Fließfähigkeit zu regulieren, wird Wasser hinzugegeben.

Die Wasserdurchlässigkeit von Flüssigboden ist in etwa mit einem schluffig-bindigen Boden zu vergleichen. Durch seine gute kapillare Wirkung ist auch ein Wassertransport aus der Tiefe möglich. Der Flüssigboden trocknet nicht aus, da er ein sehr gutes Wasserspeichervermögen hat. Wenn wir den Flüssigboden nicht direkt am Kabelgraben mit mobilen Mischanlagen herstellen können, werden wir ihn mit Hilfe von „Fahrmischern“ zur Baustelle transportieren und einbauen.

Elektrische und magnetische Felder

Wo Strom fließt, entstehen Felder – ein elektrisches und ein magnetisches. Das elektrische Feld ist durch den Kabelmantel und das Erdreich abgeschirmt und tritt somit an der Erdoberfläche nicht auf.

Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern (0 Hz) liegt bei 500 Mikrotesla, somit um ein Vielfaches darüber. Der Grenzwert ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) in der Anlage 1 festgeschrieben.

Weitere Informationen zu elektrischen und magnetischen Feldern finden Sie hier.

Stationen

Auf dem Weg vom Startpunkt im nördlichen Niedersachsen bis nach Südhessen legt der Gleichstrom im Rhein-Main-Link ca. 600 Kilometer zurück. Um den Gleichstrom über diese Strecke sicher zu transportieren und ihn an den vier Endpunkten in Wechselstrom umzuwandeln sowie für das Verteilnetz nutzbar zu machen, braucht es verschiedene Stationen.

Wir erklären Ihnen, wie die technischen Einrichtungen aussehen und wozu diese benötigt werden.

Konverterstation

Der Großteil des Höchstspannungsübertragungsnetzes sowie die nachgelagerten Verteilnetze werden in Wechselstrom betrieben. Das heißt, wir müssen die transportierte Energie von Gleich- zu Wechselstrom umwandeln, damit sie über das Wechselstromnetz von Verbraucher*innen genutzt werden kann. Für diesen Vorgang braucht es Konverterstationen an allen vier Endpunkten des Rhein-Main-Links. Grundsätzlich hat ein Konverter dieselbe Funktion wie das Netzteil eines Laptops oder Handys: Auch diese Geräte funktionieren mit Gleichstrom, sodass der Wechselstrom, der aus der Steckdose kommt, erst umgewandelt werden muss. Ein Konverter erfüllt diese Aufgabe bei höheren Spannungen und Strömen und wandelt Gleich- zu Wechselstrom um und andersrum.

Gemeinsamer Startpunkt des Rhein-Main-Links ist der sogenannte  NordWestHub in Ovelgönne-Großenmeer (Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen). Hier werden die beiden Gleichstromverbindungen, die aus der Nordsee kommen, mit den landseitigen Gleichstromverbindungen gebündelt. Für die Standortsuche sowie die Realisierung des Hubs ist der Übertragungsnetzbetreiber TenneT verantwortlich. Amprion beteiligt sich an der Planung der Anlage.

Die Standortsuche, die Planung und der Bau der Konverter an den Endpunkten liegen in unserer Verantwortung. Ziel ist es, Standorte zu finden, die möglichst nah an den Netzverknüpfungspunkten liegen. Die Auswahl der potenziell geeigneten Standorte haben wir anhand unterschiedlicher Kriterien getroffen. Dazu zählen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes, die Vereinbarkeit mit anderen Planungen und Nutzungen sowie die technische Machbarkeit. Die Kriterien zur Standortauswahl und deren Anwendung beim Rhein-Main-Link können Sie in der Anlage 5 "Standortbetrachtung" im Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nachlesen.

Nach sorgfältiger Abwägung der einzelnen Belange und einem detaillierten Vergleich der in Frage kommenden Standorte haben wir eine Entscheidung für einen Vorzugsstandort für jeden der vier Endpunkte getroffen. Die Vorzugstandortbereiche können Sie hier einsehen. Die gekennzeichneten Flächen umfassen mehr Fläche als benötigt wird. Für die Konverterstationen benötigen wir Flächen mit einer Größe von acht bis zehn Hektar.

Kabel-Kabel-Übergabestation (KKÜS)

Entlang der 600 Kilometer langen Strecke benötigen wir im Abstand von rund 140 Kilometern je zwei Kabel-Kabel-Übergabestationen (KKÜS). Die KKÜS haben untereinander einen Abstand von zwei bis fünf Kilometern. Die Anlagen ermöglichen, die Gleichstrom-Kabelstrecke zu betreiben und effektiv zu überwachen. Außerdem können diese im Falle einer Störung die Ursache innerhalb der einzelnen Leitungsabschnitte schneller verorten. Dafür werden die Erdkabel von jeweils zwei Systemen in den Kabel-Kabel-Übergabestationen temporär an die Oberfläche geführt. Die Stationen bestehen im Wesentlichen aus Kabelendverschlüssen, Isolatoren und Überspannungsableitern.

Die Suchräume für je zwei Kabel-Kabel-Übergabestationen können Sie oben auf dieser Seite in unserem GIS-System einsehen. Jede Station hat einen Flächenbedarf von 1-1,5 Hektar.

Monitoringstation (MOS)

Neben den KKÜS benötigen wir alle 50 Kilometer Monitoringstationen (MOS). Diese sind notwendig, um die Signale der Lichtwellenleiter (LWL) zu verstärken, die wir für das Monitoring des Rhein-Main-Links nutzen, beispielsweise für die Kontrolle von Temperaturentwicklungen. In den Kabelgräben verlegen wir diese als Begleitkabel in einem eigenen Schutzrohr mit. Die LWL werden von allen vier Erdkabelsystemen in die Monitoringstation geführt.

Die Monitoringstationen werden nach Möglichkeit in die Kabel-Kabel-Übergabestation (KKÜS) integriert. Da wir eine MOS jedoch alle 50 Kilometer benötigen und KKÜS nur alle 140 Kilometer, werden wir an acht zusätzlichen Standorten jeweils eine separate MOS realisieren.

Der Flächenbedarf für eine Monitoringstation beträgt circa 400m². Dieser ergibt sich aus der Grundfläche des Betriebsgebäudes sowie einer befestigten Parkplatzfläche, die für Wartungs- und Instandhaltungszwecke vom Betriebspersonal genutzt werden kann

Im Vergleich zu den KKÜS müssen die Monitoringstationen nicht unmittelbar auf der Erdkabeltrasse positioniert werden. Durch den räumlichen Spielraum von rund 300 m besteht eine größere Flexibilität bei der Positionierung vor Ort und diese können z.B. nahe bestehender Straßen und Wege errichtet werden.