Der Präferenzraum ist die Grundlage für das sich nun anschließende Planfeststellungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Dabei werden der exakte Trassenverlauf und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Erst nach Erhalt des Planfeststellungsbeschluss darf mit dem Bau der Trasse begonnen werden.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (§19 NABEG)
Auf Basis von Umwelt- und Raumverträglichkeitsaspekten haben wir innerhalb des Präferenzraumes Trassenvarianten entwickelt und verglichen. Am 27. Juni 2024 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für unsere Vorschlagstrasse und Trassenalternativen gemäß § 19 i. V. m. § 35 Abs. 6 NABEG eingereicht.
Beteiligung auf Antragskonferenzen (§20 NABEG)
Nach Prüfung hat die BNetzA am 26. Juli 2024 die Antragsunterlagen veröffentlicht und im August und September fünf Antragskonferenzen in räumlicher Nähe zum Planungsraum durchgeführt. Auf Basis der dort gesammelten Informationen und nach Prüfung sämtlicher Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur am 29.11.2024 den Untersuchungsrahmen für den Rhein-Main-Link veröffentlicht. Dieser ist eine Art Hausaufgabenheft und gibt Amprion als Vorhabenträgerin vor, welche Unterlagen und Gutachten bei der weiteren Planung vorzulegen sind.
Einreichung der Unterlagen zur Planfeststellung (§21 NABEG)
Auf Basis des Untersuchungsrahmens erarbeiten wir die Unterlagen zur Planfeststellung mit einer flurstücksscharfen Antragstrasse.
Im Rahmen der Feintrassierung wird der Rhein-Main-Link in zehn Planfeststellungsabschnitte eingeteilt, für die der Untersuchungsrahmen zu berücksichtigen ist. Diese gliedern das Projekt in einzelne Teilabschnitte, die getrennt voneinander geplant und geprüft werden. Jeder Abschnitt durchläuft ein eigenes Genehmigungsverfahren, in dem geprüft wird, ob Umwelt-, und genehmigungsrechtliche Aspekte erfüllt sind. So wird der Planungsprozess übersichtlicher, und es ist möglich, lokale Besonderheiten oder Einwände in jedem Abschnitt gesondert zu berücksichtigen.
Karte Präferenzraum mit Vorschlagstrasse und Planfeststellungsabschnitten
Bis voraussichtlich Oktober 2026 werden wir die Unterlagen zur Planfeststellung für alle zehn Abschnitte sukzessive einreichen.
Erörterungstermine
Nach Einreichung der Unterlagen zur Planfeststellung werden diese in der Regel innerhalb von vier Wochen durch die BNetzA auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und anschließend offen gelegt. Jede und Jeder hat jetzt die Möglichkeit im Rahmen des formellen Verfahrens Einwendungen und Stellungnahmen zu schreiben. Bei sogenannten Erörterungsterminen können die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen vorgetragen werden. Die Einwender*innen erhalten somit die Gelegenheit, ihre Betroffenheit persönlich darzulegen und eine fachliche Einordnung dieser seitens der Bundesnetzagentur und der Vorhabenträgerin zu bekommen. Im Anschluss trifft die Bundesnetzagentur eine Abwägungsentscheidung im Rahmen der Planfeststellung.
Der Planfeststellungsbeschluss
Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.