Rhein-Main-Link

Projektfortschritt

Vor dem Bau der Leitungen durchläuft der Rhein-Main-Link ein Genehmigungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die für das Projekt zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA), da der Rhein-Main-Link durch mehrere Bundesländer verläuft.

Für den Rhein-Main-Link wurde erstmalig das Präferenzraumverfahren durchgeführt, welches Schritte der Bundesfachplanung parallelisiert und zusammenfasst. Im Rahmen eines Verfahrens hat die BNetzA einen etwa 5 bis 10 Kilometer breiten Präferenzraum vorgegeben, der Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ist und in welchem Amprion die zukünftige Trasse planen muss.

Aktueller Stand


Wir erarbeiten aktuell den konkreten Leitungsverlauf (die sog. Feintrassierung) für alle zehn Planfeststellungsabschnitte (s. Planfeststellungsverfahren). Die Feintrassierung enthält Informationen zum flurstücksscharfen Verlauf der Trasse, der Bautechnik, Stationen, Zuwegungen und weitere Planungsdetails. Seit Ende 2025 informieren wir auf Bürgerinfomärkten sukzessive über den erarbeitenden Leitungsverlauf in den einzelnen Abschnitten.

Im Laufe des Jahres 2026 reichen wir sukzessive für jeden Planfeststellungsabschnitt die Unterlagen zur Planfeststellung gemäß §21 NABEG bei der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde ein.

Folgend können Sie den Planungsstand als Shape-Datei herunterladen:
Planungsstand als Shape-Datei (Januar 2025)
Hier können Sie den aktuellen Planugsstand in unserem GIS-System einsehen.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten einen Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.


Der Rhein-Main- Link besteht aus vier Vorhaben, die von der Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 bestätigt wurden. Durch die Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgelegt.

Bundesbedarfsplan

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Die vier Vorhaben des Rhein-Main-Links sind als Nummer 82, 82a, 82b und 82c im Bundesbedarfsplangesetz verankert.

Planung und Genehmigung

Präferenzraumverfahren

Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber für neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Projekte, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, ein modifiziertes Genehmigungsverfahren beschlossen. Das sogenannte Präferenzraumverfahren sowie neue Vorgaben für den Arten- und Umweltschutz stellen seitdem die Weichen für ein beschleunigtes Verfahren.

Grundlage für die Planung des Rhein-Main-Links ist daher ein Präferenzraum, der durch § 12c Abs. 2a im Energiewirtschaftsgesetz definiert wird. Anders als bisher hat nicht Amprion als Vorhabenträgerin, sondern die BNetzA geeignete Räume für eine Erdkabelverbindung zwischen zwei Netzverknüpfungspunkten gesucht und einen ca. 5 - 10 km breiten Präferenzraum vorgegeben, in welchem die zukünftige Trasse verläuft. Die Präferenzraumermittlung stützt sich auf eine zweistufige Methode. Zunächst wurde auf Basis von Geodaten mit Hilfe einer Software ein Raum ermittelt. Im Anschluss wird dieser von Expertinnen und Experten fachplanerisch überprüft.

Am 16. November 2023 hat die Bundesnetzagentur für alle vier Vorhaben des Rhein-Main-Links einen gemeinsamen ca. 5 - 10 km breiten Präferenzraum veröffentlicht und diesen im Rahmen des Entwurfs des Umweltberichts zum Netzentwicklungsplan konsultiert. Am 31. Mai 2024 hat die Bundesnetzagentur den Präferenzraum durch Veröffentlichung des Umweltberichts zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045 abschließend festgelegt.

Der Präferenzraum ist die Grundlage für das sich nun anschließende Planfeststellungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).

Planfeststellungsverfahren

Der Präferenzraum ist die Grundlage für das sich nun anschließende Planfeststellungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Dabei werden der exakte Trassenverlauf und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Erst nach Erhalt des Planfeststellungsbeschluss darf mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (§19 NABEG)
Auf Basis von Umwelt- und Raumverträglichkeitsaspekten haben wir innerhalb des Präferenzraumes Trassenvarianten entwickelt und verglichen. Am 27. Juni 2024 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für unsere Vorschlagstrasse und Trassenalternativen gemäß § 19 i. V. m. § 35 Abs. 6 NABEG eingereicht.

Beteiligung auf Antragskonferenzen (§20 NABEG)
Nach Prüfung hat die BNetzA am 26. Juli 2024 die Antragsunterlagen veröffentlicht und im August und September fünf Antragskonferenzen in räumlicher Nähe zum Planungsraum durchgeführt. Auf Basis der dort gesammelten Informationen und nach Prüfung sämtlicher Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur am 29.11.2024 den Untersuchungsrahmen für den Rhein-Main-Link veröffentlicht. Dieser ist eine Art Hausaufgabenheft und gibt Amprion als Vorhabenträgerin vor, welche Unterlagen und Gutachten bei der weiteren Planung vorzulegen sind.

Einreichung der Unterlagen zur Planfeststellung (§21 NABEG)
Auf Basis des Untersuchungsrahmens erarbeiten wir die Unterlagen zur Planfeststellung mit einer flurstücksscharfen Antragstrasse.

Im Rahmen der Feintrassierung wird der Rhein-Main-Link in zehn Planfeststellungsabschnitte eingeteilt, für die der Untersuchungsrahmen zu berücksichtigen ist. Diese gliedern das Projekt in einzelne Teilabschnitte, die getrennt voneinander geplant und geprüft werden. Jeder Abschnitt durchläuft ein eigenes Genehmigungsverfahren, in dem geprüft wird, ob Umwelt-, und genehmigungsrechtliche Aspekte erfüllt sind. So wird der Planungsprozess übersichtlicher, und es ist möglich, lokale Besonderheiten oder Einwände in jedem Abschnitt gesondert zu berücksichtigen.

Karte Präferenzraum mit Vorschlagstrasse und Planfeststellungsabschnitten

Bis voraussichtlich Oktober 2026 werden wir die Unterlagen zur Planfeststellung für alle zehn Abschnitte sukzessive einreichen.

Erörterungstermine
Nach Einreichung der Unterlagen zur Planfeststellung werden diese in der Regel innerhalb von vier Wochen durch die BNetzA auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und anschließend offen gelegt. Jede und Jeder hat jetzt die Möglichkeit im Rahmen des formellen Verfahrens Einwendungen und Stellungnahmen zu schreiben. Bei sogenannten Erörterungsterminen können die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen vorgetragen werden. Die Einwender*innen erhalten somit die Gelegenheit, ihre Betroffenheit persönlich darzulegen und eine fachliche Einordnung dieser seitens der Bundesnetzagentur und der Vorhabenträgerin zu bekommen. Im Anschluss trifft die Bundesnetzagentur eine Abwägungsentscheidung im Rahmen der Planfeststellung.

Der Planfeststellungsbeschluss
Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses beginnt die Realisierung des Vorhabens. Der Bau des Rhein-Main-Links startet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2028.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Die Inbetriebnahme des ersten Vorhabens des Rhein-Main-Links (DC34) ist nach vier- bis fünfjähriger Bauzeit in 2033 geplant.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.