FAQ
Allgemein/Bedarf Rhein-Main-Link
Was ist der Rhein-Main-Link?
Der Rhein-Main-Link ist ein Energiekorridor, der künftig per Gleichstrom Offshore-Windenergie aus Niedersachsen nach Hessen transportiert. Das Vorhaben soll als Erdkabeltrasse ausgeführt werden und hat voraussichtlich eine Länge von mehr als 600 Kilometern.
Das Projekt bündelt die Erdkabelvorhaben DC34 und DC35 vom Netzverknüpfungspunkt (NVP) im Suchraum Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede zum NVP Bürstadt bzw. NVP Hofheim/Marxheim mit den Offshore-Erdkabelanbindungsleitungen NOR-x-4/NOR-16-3 zum NVP Kriftel bzw. NOR-x-8/NOR-16-5 zum NVP im Suchraum Ried.
Alle vier Vorhaben sind von der Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 bestätigt worden. Durch die Aufnahme der Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz als Nummer 82, 82a, 82b, 82c sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Rhein-Main-Links gesetzlich festgelegt.
Warum ist der Rhein-Main-Link notwendig?
Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden und den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung ausbauen. Damit dieses Ziel erreicht wird, braucht es nicht nur neue Offshore-Windparks, die grünen Strom produzieren, sondern auch neue Leitungen, die diesen in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands transportieren. Für die verlustarme Übertragung größerer Strommengen von Nord nach Süd fehlen aber bislang noch weitestgehend die Kapazitäten. Bereits heute sind die Höchstspannungsverbindungen zwischen den nördlichen und südlichen Bundesländern überlastet und der Energiebedarf steigt. Der Rhein-Main-Link wird das bereits jetzt schon stark beanspruchte Übertragungsnetz als eine Art Bypass zum bestehenden Netz entlasten, indem er große Mengen an Energie direkt in den Wirtschaftsstandort Hessen transportiert.
Was sind die Vorteile der Bündelung?
Das Ziel der Bündelung in einem Energiekorridor ist es, die Genehmigungsverfahren zu straffen und den Planungsraum über rund 600 Kilometer möglichst nur einmal baulich in Anspruch zu nehmen. Die Bündelung der Leitungen minimiert die Inanspruchnahme von Flächen und Eingriffen in die Umwelt. Das schont insbesondere den teilweise sehr dicht besiedelten Raum, den es zu queren gilt. Zudem spart dieses Vorgehen Zeit und Aufwand in der Genehmigungs- und Bauphase.
Welchen Zeitplan hat der Rhein-Main-Link?
Das Projekt befindet sich aktuell im Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren wird von der Vorhabenträgerin Amprion auf Basis des von der Bundesnetzagentur ermittelten Präferenzraumes ein potenzieller Trassenverlauf als Vorzug vorgeschlagen. Den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss hat Amprion am 27. Juni 2024 gestellt. Bis Ende 2026 sollen für alle Planungsabschnitte die Genehmigungsunterlagen bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt dauert das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich vier Jahre. Die Bundesnetzagentur entscheidet als Genehmigungsbehörde nach Abschluss des formellen Verfahrens über den Trassenverlauf. Die Inbetriebnahme des ersten Vorhabens (DC34) des Rhein-Main-Links ist nach vier- bis fünfjähriger Bauzeit im Jahr 2033 geplant.
Wie teuer ist die Leitung und wer finanziert das Vorhaben?
Die Investition in das Vorhaben übernimmt zunächst Amprion. Die Kosten werden später über die Netzentgelte an die Stromverbraucher*innen weitergegeben. Für die Umsetzung des Vorhabens 82 BBPlG (DC34) plant Amprion aktuell mit 5,1 Milliarden Euro Gesamtkosten für Planung und Bau des Projektes. Durch Bündelung mit den BBPlG-Vorhaben 82a (DC35), 82b (NOR-16-3) sowie 82c (NOR-16-5) erhöhen sich die Kosten um einige Milliarden Euro. Durch die Bündelung können jedoch auch Synergien genutzt werden, sodass die Gesamtkosten nicht das Vierfache eines Vorhabens betragen.
Warum wird der Rhein-Main-Link nicht mit weiteren bestehenden Trassen gebündelt?
Der Rhein-Main-Link ist als Energiekorridor mit vier Vorhaben und einer Gesamtleistung von 8 Gigawatt geplant und hat somit schon eine beachtliche Breite. Aufgrund der Größe des Projektes bietet es sich nicht an, noch mit weiteren Erdkabeltrassen zu bündeln. In einigen Fällen ist eine punktuelle Bündelung mit weiteren Erdkabeltrassen jedoch aus planerischen Anforderungen erforderlich. In Niedersachsen ist bspw. zwischen Oldenburg und Delmenhorst eine Bündelung bzw. Kreuzung mit dem Projekt Korridor B erforderlich.
Wie wird die Öffentlichkeit einbezogen?
Amprion setzt von Anfang an auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Nach Veröffentlichung des Präferenzraumes durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Amprion die BNetzA eingeladen auf Informationsveranstaltungen zum Projekt den ermittelten Verlauf des Präferenzraumes vorzustellen.
Im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens hat und wird es weitere Beteiligungsmöglichkeiten geben. Hinweise und Änderungsvorschläge zur vorläufigen Planung können Amprion mit an die Hand gegeben werden. Dies gilt sowohl für Träger öffentlicher Belange (TÖBs), als auch für Interessierte/Betroffene aus dem privaten Bereich.
Neben den formellen Beteiligungsschritten setzen wir kontinuierlich auf Dialog mit allen Interessensgruppen bei TÖBs und Bürger*innen. Zu unseren Veranstaltungen informieren wir beispielsweise auf unserer Webseite und in der lokalen Presse. Eine transparente Kommunikation ist uns wichtig.
Gesetzliche Grundlagen
Welches Gesetz gibt den Netzausbau bzw. konkret den Rhein-Main-Link vor?
Die Vorhaben des Rhein-Main-Links sind mit den Nummern 82, 82a, 82b, 82c in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) aufgenommen. Im BBPlG sind alle Stromnetzausbaumaßnahmen aufgeführt, für die der Deutsche Bundestag die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt hat. Zur Umsetzung dieser Projekte sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet. Der Bundesbedarfsplan basiert auf dem Netzentwicklungsplan, der von den vier Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW entwickelt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt wird. Gesetzlich festgeschrieben sind die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Leitungen (Netzverknüpfungspunkte) und bei Bedarf auch Fixpunkte, nicht aber die konkrete Streckenführung.
Wird der Rhein-Main-Link ausschließlich als Erdkabel geplant oder teilweise auch als Freileitung umgesetzt?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die großen Gleichstromverbindungen vorrangig als Erdkabeltrasse zu realisieren sind. Die Möglichkeit für Freileitungsabschnitte besteht nur in bestimmten engen Ausnahmefällen. Das können umweltfachliche Gründe sein, wenn bspw. das Erdkabel gegen gebiets- oder artenschutzrechtliche Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstieße und dies durch einen Freileitungsbau zu verhindern wäre. Hinsichtlich der Wechselstromanbindung von dem Konverter zum Netzverknüpfungspunkt gilt wiederrum ein Freileitungsvorrang.
Technische Aspekte
Warum ist der Rhein-Main-Link in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) geplant?
Gleichstromverbindungen eignen sich ideal, um große Energiemengen verlustarm und zielgerichtet über weite Entfernungen zu transportieren. Sie verbinden Offshorewindparks mit den Ballungszentren, welche einen hohen Energiebedarf bzw. -verbrauch haben. Sie funktionieren somit wie ein Bypass zum bestehenden Übertragungsnetz, um dortige Engpässe zu vermeiden. Ein weiterer Vorteil: Gleichstromverbindungen sind auch über weite Entfernungen als Erdkabel realisierbar und im späteren Betrieb nahezu unsichtbar.
Was ist der Unterschied zwischen Gleichstrom und Wechselstrom?
Bei Gleichstrom (DC) fließt der Strom immer in dieselbe Richtung: vom Minuspol zum Pluspol. Darin unterscheidet er sich vom Wechselstrom (AC), der seine Stromrichtung in gleichmäßigen Zeitabständen mit einer Frequenz von 50 Hertz wechselt. Der Wechselstrom hat sich in Europa für die Stromversorgung durchgesetzt, da zwischen unterschiedlichen Spannungsebenen transformiert werden kann. Das passiert in Umspannanlagen, in denen die Leitungen aus unterschiedlichen Spannungsebenen zusammenlaufen. Gleichstrom eignet sich dagegen aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften besser für den Transport großer Energiemengen über weite Entfernungen, da die Verluste dabei deutlich geringer sind als in der Wechselstromtechnik. Zudem kann in der Gleichstromtechnik auch auf der Höchstspannungsebene die Erdverkabelung zum Einsatz kommen, ohne dass dabei zusätzliche Energie verloren geht. Auch das ist ein Unterschied zur Wechselstromtechnik, bei der die Erdverkabelung nur über kurze Strecken sinnvoll eingesetzt werden kann.
Warum werden Gleichstromvorhaben als Erdkabel ausgeführt?
Die Höchstspannungs Gleichstromübertragung (HGÜ) eignet sich besonders für lange Punkt zu Punkt Verbindungen mit hohen Leistungen. Erdkabel sind hierbei Stand der Technik. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Vorgaben durch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPLG), welche die Umsetzung bestimmter Vorhaben in der Erdkabeltechnik festlegen.
Erdkabel
Welche Erfahrungen hat Amprion in Bezug auf Erdkabeltrassen bereits gesammelt?
Mit dem ALEGrO-Projekt, einer HGÜ-Verbindung zwischen Oberzier und Lixhe (Belgien), betreibt Amprion bereits erfolgreich eine Gleichstromverbindung. Bei dem Projekt handelt es sich um eine 90 Kilometer lange Erdkabeltrasse, die im November 2020 in Betrieb genommen wurde. Um potenzielle Auswirkungen durch den Baueingriff und Betrieb der Kabeltrasse zu beobachten, haben landwirtschaftliche Feldversuche stattgefunden. Darüber hinaus ist ein dauerhaftes Temperatur-Monitoring mit verbaut worden.
Wie lang ist die Betriebsdauer eines Erdkabels? Muss Amprion das Erdkabel innerhalb der Betriebslaufzeit erneut freilegen?
Wir rechnen aktuell mit einer Betriebsdauer der Erdkabel von mindestens 40 Jahren. Durch den Einsatz einer Kabelschutzrohranlage können wir defekte Kabel aus den Schutzrohren herausziehen und durch den Einzug von neuen Kabeln ersetzen. Für einen Austausch der Kabel müssen dadurch nur punktuelle Bereiche der Kabelanlagen (Muffenverbindungen) temporär freigelegt werden. Somit kann die Erdkabeltrasse über die Betriebsdauer einzelner Kabel hinaus genutzt werden.
Welche Leistung wird mit dem Kabel übertragen und wie hoch ist die Spannung?
Es können pro System zwei Gigawatt Leistung übertragen werden. Für den Rhein-Main-Link bedeutet dies eine Übertragungsleistung von insgesamt acht Gigawatt. Die Nenngleichspannung des Konverters und damit der Kabel beträgt 525 Kilovolt.
Bautechnik
Wie werden die Erdkabel verlegt?
Als etablierten Standard setzen wir die offene Bauweise ein. Hierbei wird ein Kabelgraben hergestellt, in den zunächst Kabelschutzrohre verlegt und fachgerecht gebettet werden. Die Energiekabel werden zeitversetzt zu einem späteren Zeitpunkt abschnittsweise in diese Schutzrohre eingezogen und an Verbindungsstellen (Muffen) miteinander verknüpft. Für Querungen von Infrastrukturen oder sensiblen Bereichen wie Straßen, Flüsse, Naturschutzgebiete oder Siedlungsstrukturen prüfen und verwenden wir grabenlose Verfahren wie das HDD-Bohrverfahren oder spezielle Tunnelbauwerke, wenn die offene Bauweise sich dort nicht umsetzen lässt. Als Bettung der Energiekabel kommen projektbezogen geeignete Materialien zum Einsatz. Häufig verwenden wir hierzu sogenannten Flüssigboden, welcher durch die Zugabe von selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen zur sicheren Lagerung, gleichmäßigen Wärmeableitung und Vermeidung von Setzungen beiträgt. Bauweise und Schutzmaßnahmen zum Bodenschutz werden im Bodenschutzkonzept festgelegt und durch eine bodenkundliche Baubegleitung überwacht. Mehr Informationen zur Bauweise können Sie
Wie tief liegen die Kabel im Boden?
In offener Bauweise liegen die Kabel ca. 1,40m - 1,60m tief im Boden. Bei geschlossenen Querungen von Infrastrukturen wie Straßen, Gewässern und Bahnlinien kann die Tiefe deutlich nach unten abweichen und wird im Einzelfall bestimmt.
Kann das Erdkabel nachträglich ausgetauscht werden?
Die Planung sieht vor, Schutzrohrsysteme zu verlegen, in die später die Erdkabel eingezogen werden. Dadurch ist ein Austausch der Erdkabel zwischen zwei Muffenverbindungen jederzeit möglich, ohne die Leitung auf der gesamten Strecke dazwischen ausgraben zu müssen. Durch dieses Verfahren wird zudem der Kabelzug von der Errichtung der Kabelschutzrohranlage weitestgehend entkoppelt und somit der Bauablauf insgesamt beschleunigt.
Ist eine Verlegung der Gleichstrom-Erdkabel innerhalb des Schutzstreifens einer Freileitung möglich?
Grundsätzlich ist das technisch möglich, jedoch sind baubedingt und je nach gegenseitiger Beeinflussung Mindestabstände zwischen einer Wechselstromfreileitung und dem Gleichstromerdkabel einzuhalten. Entscheidend dabei sind der Abstand zu parallel laufenden Freileitungen und die Länge der Parallelführung. Welche Mindestabstände erforderlich sind und ob sich Schutzstreifen teilweise überlappen können, muss im Einzelfall entschieden werden.
Mit welcher Bauzeit muss ich bei mir vor Ort rechnen?
Zunächst werden nur die Schutzrohre in die Erde gelegt und die Erdkabel erst zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen und somit die Gräben schnellstmöglich wieder verfüllt. So öffnen wir immer nur Gräben bis zu einer Länge von circa 200 Metern, ehe wir sie nach Legung der Schutzrohre wieder schließen. Nur die Stellen, an denen die einzelnen Erdkabel eingezogen und über Muffen miteinander verbunden werden, bleiben länger offen. Derzeit rechnen wir damit, dass ein Bauabschnitt von etwa einem Kilometer (Strecke zwischen zwei Muffen) nach circa drei Monaten fertiggestellt werden kann. Aufgrund verschiedenster Faktoren sind Abweichungen in der Bauzeit jedoch nicht auszuschließen.
Gibt es einen Mindestabstand für Gleichstrom-Erdkabel zur Wohnbebauung?
Für Erdkabel gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Mindestabstände zu Siedlungsgebieten oder anderer Bebauung. Der Gesundheitsschutz wird durch die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV gewährleistet. Der Schutzstreifen der Erdkabelanlage wird projektspezifisch festgelegt und dinglich gesichert. Innerhalb dieses Bereichs müssen u.a. bauliche Anlagen und tiefwurzelnde Gehölze unterbleiben und der Zugang für Wartung und Reparatur muss jederzeit möglich sein. Unabhängig davon streben wir in der Planung einen möglichst großen Abstand zu Wohnbereichen an.
Konverter
Warum ist am Anfang- und am Endpunkt jeweils ein Konverter erforderlich?
Um die Gleichstromverbindungen an das bestehende 380-kV-Wechselspannungsnetz anzuschließen, benötigen wir im Bereich der so genannten Netzverknüpfungspunkte einen Konverter. Er wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um und umgekehrt. An den Einspeisepunkten wie den großen Windenergieparks in der Nordsee oder an der Küste, wird durch einen weiteren Konverter Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt und an Netzverknüpfungspunkten in den Verbrauchzentren an Land nach mehreren hundert Kilometern wieder zurück in Wechselstrom transformiert. So lassen sich die großen Energiemengen gezielt zwischen Regionen übertragen und Netzengpässe im Bestandsnetz reduzieren. Konverter werden nach gesetzlichen Vorgaben geplant und genehmigt; die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nach der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung werden nachgewiesen und eingehalten. Mehr Informationen zu Funktionsweise unserer Konverter
Gibt es schon Standorte für die Konverter?
Für den Bau des Konverters ( NordWestHub) im Suchraum Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede ist die TenneT verantwortlich. Der Vorzugsstandort für den NordWestHub liegt im Nordwesten von Niedersachsen in der Gemeinde Ovelgönne Großenmeer im Landkreis Wesermarsch.
Für die Konverterstandortsuche rund um die südlichen Netzverknüpfungspunkte in Hessen ist die Amprion verantwortlich. Die Netzverknüpfungspunkte sind jeweils mit Umspannanlagen gleichzusetzen, über die die Gleichstromverbindung an das bestehende Wechselstromnetz gekoppelt ist. Ziel ist es, so schnell wie möglich passende Konverterstandorte im Umkreis dieser Netzverknüpfungspunkte zu finden. Bei der Suche wurden zunächst verschiedene Standorte betrachtet und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien miteinander verglichen. Das ersten Ergebnis unserer Analysen waren sogenannte Potenzialflächen, auf denen sich ein Konverter realisieren ließe. Inzwischen haben wir uns für einen Vorzugsstandortbereich je Netzverknüpfungspunkt entschieden, die wir bei der Bundesnetzagentur zur Genehmigung beantragen. Diese Vorzugsstandortbereiche sind im Web-Gis auf unserer Webseite einsehbar. Die Vorzugsstandortbereiche umfassen mehr Fläche als wir für die Realisierung der Konverterstation benötigen.
Trassenverlauf
Wo läuft der Rhein-Main-Link genau her?
Im November 2023 hat die Bundesnetzagentur den Präferenzraum für den Rhein-Main-Link veröffentlicht. Dieser 5-10 km breite Raum ist die Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren und gibt vor, in welchem Raum Amprion das Vorhaben planen wird.
Innerhalb des Präferenzraumes haben wir auf Basis von Umwelt- und Raumverträglichkeitsaspekten einen Trassenvorschlag definiert. Im Juni 2024 haben wir im Rahmen des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss den Trassenvorschlag und Alternativen dargelegt. Der Trassenvorschlag und Alternativen sind im Web-Gis auf unserer Webseite einsehbar. Die Feintrassierung bzw. die Erarbeitung des genauen Trassenverlaufs erfolgt aktuell mit Erstellung der Unterlagen zur Planfeststellung. Die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt sukzessive in den einzelnen Planfeststellungsabschnitten bis Ende 2026.
Wie lang wird der Rhein-Main-Link?
Die Länge des Rhein-Main-Links ist abhängig vom finalen Trassenverlauf, der im Zuge des Planungs- und Genehmigungsprozesses ermittelt wird. Aktuell gehen wir von einer Strecke von ca. 600km aus.
Wie breit wird die Trasse am Ende?
Nach derzeitigem Planungsstand liegen wir für die offene Bauweise bei einer Schutzstreifenbreite für alle vier Systeme bei ca. 31 Metern. In der Regel wird ein Flüssigboden als Bettungsmaterial eingesetzt, um die Abstände zwischen den einzelnen Erdkabeln so klein wie möglich zu halten. Sollte der Einsatz von Flüssigboden nicht möglich sein, werden alternative Bettungsmaterialien Anwendung finden. Unter diesen Umständen beträgt die Breite des Schutzstreifens bei vier Systemen bis zu 40 Meter. Bei geschlossenen Querungen von Infrastrukturen wie Straßen, Gewässern und Bahnlinien kann die Breite der Trasse bzw. des Schutzstreifens größer werden und wird im Einzelfall bestimmt.
Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt
Erwärmt sich der Boden durch den Betrieb von Erdkabeln?
Im direkten Umfeld der Erdkabelsysteme tritt eine betriebsbedingte Wärmeabgabe in den Boden auf. Deren Ausmaß hängt von Standort, Bodenart, Feuchtegehalt, Bettungsmaterial und der aktuellen Auslastung ab. Die Temperatur nimmt jedoch mit dem Abstand zu den Kabeln rasch ab. In den oberen, für die Landwirtschaft relevanten Bodenschichten überlagern die natürlichen jahreszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen den Betriebseinfluss deutlich. Durch geeignete Bettungsmaterialien wird die Wärme gleichmäßig in den Baugrund abgeführt, um lokale Hotspots zu vermeiden. Messprogramme und Modellierungen bestätigen, dass die räumliche Ausdehnung der Erwärmung begrenzt ist und keine nachteiligen Effekte auf Boden, Bodenwasserhaushalt oder die übliche landwirtschaftliche Nutzung zu erwarten sind.
Wie wirken sich die Bauarbeiten und der Betrieb der Erdkabel auf die landwirtschaftliche Nutzung aus?
Während der Bauzeit kommt es lokal und zeitlich befristet zu Einschränkungen durch die Einrichtung von Bauflächen und Baustraßen. Wir planen und bauen bodenschonend durch Maßnahmen wie getrennte Bodenlagerung, temporäre Baustraßen, geeignete Bettungsmaterialien und witterungsangepasste Arbeiten. Die Maßnahmen werden durch eine bodenkundliche Baubegleitung überwacht. Nach Abschluss erfolgt die Rekultivierung der Böden und etwaige Schäden an Drainagen werden wiederhergestellt. Ziel ist es dabei immer, die Flächen wieder möglichst uneingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar zu machen. Mittlerweile greifen wir auf umfassende Kenntnisse durch Monitoring und Versuchsvorhaben zurück, welche aufzeigen, dass bei fachgerechter Bauausführung auch durch den späteren Betrieb der Erdkabel keine dauerhaften Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu erwarten sind. Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz
Wie werden schädliche Auswirkungen auf den Boden vermieden und ist eine Rekultivierung vorgesehen (Bodenschutz)?
Wir planen, bauen und betreiben unser Netz unter den Prämissen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit. Dazu gehört auch ein vorsorgender Bodenschutz. Es ist uns wichtig, dass der Bau und der spätere Betrieb unserer Leitungen möglichst wenige Belastungen mit sich bringen – das gilt auch für unsere Erdkabelvorhaben. Zur Umsetzung eines vorsorgenden Bodenschutzes entwickeln wir für jedes Erdkabelvorhaben ein individuelles und abschnittsbezogenes Bodenschutzkonzept (BSK). Hierfür arbeiten wir mit sachverständigen Bodenkundler*innen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und Normen zusammen.
Im Rahmen des lokalspezifische BSK können wir durch geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (Baustraßen, Trennung von Bodenschichten, Berücksichtigung der Witterung) während der Bauausführung die erforderlichen Erarbeiten möglichst bodenschonend durchführen.
Trotz der vorsorglich geplanten und durchgeführten Bodenschutzmaßnahme sehen wir eine bedarfsgerechte Rekultivierung aller in Anspruch genommenen Bodenflächen vor. Die Rekultivierung dient dabei, soweit erforderlich, der Wiederherstellung bzw. Verbesserung von Bodeneigenschaften und von natürlichen Bodenfunktionen. Durch die planerischen und baubegleitenden Bodenschutzmaßnahmen sowie die anschließende Rekultivierung soll der Ausgangzustand auf temporär in Anspruch genommenen Flächen instandgesetzt werden.
Die Festlegung der Rekultivierungsmaßnahmen nach Abschluss der Baumaßnahme ist verpflichtender Baustein des Bodenschutzkonzeptes, das die fachlichen Vorgaben verbindlich festhält. Es umfasst Maßnahmen wie die Oberflächenwiederherstellung (Feinplanum) und nach Bedarf ergänzende Maßnahmen, wie die Tiefenlockerung oder Wiederherstellung von Drainagen. Unser Ziel ist, bauzeitlich beanspruchte landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzflächen nach Beendigung der Bauphase wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.
Welche elektromagnetischen Felder treten auf und wie wird der Gesundheitsschutz sicher gestellt?
Bei Verwendung von Gleichspannung und Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Diese Grenzwerte halten wir bei all unseren Gleichstrom-Vorhaben ein und unterschreiten diese deutlich. Amprion weist die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach.
Entschädigungen
Wie werden Grundstückseigentümer*innen für die Verlegung der Erdkabel entschädigt?
Bei der Inanspruchnahme von Grundstücken für die Realisierung von Erdkabelprojekten werden in der Regel die bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht verändert. Amprion ist als reguliertes Unternehmen an den gesetzlichen Entschädigungsrahmen gebunden. Grundstückseigentümerinnen und eigentümer erhalten für die Eintragung einer Dienstbarkeit (Leitungsrecht) eine einmalige Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Bodenverkehrswert und dem Umfang der Inanspruchnahme richtet – in der Regel bis zu 35 Prozent des jeweiligen Bodenwertes pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche. Darüber hinaus bietet Amprion einen sogenannten Beschleunigungszuschlag an, den die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, sofern eine Einigung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt. Pächter*innen bzw. Bewirtschafter*innen erhalten Entschädigungen für Bau und Aufwuchsschäden, Bewirtschaftungserschwernisse, Prämienausfälle sowie für potenzielle Mindererträge nach der Bauphase. Gesetzlich vorgesehen ist grundsätzlich eine Einmalzahlung; ab einer festgelegten Höhe kann die Auszahlung auf bis zu drei Raten verteilt werden. Zuletzt haben wir mit den Landwirtschaftsverbänden aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen eine projektübergreifende Vereinbarung geschlossen, welche für alle zukünftigen Erdkabelvorhaben in Gleichstromtechnik Anwendung finden wird und eine Vielzahl von Entschädigungsgrundsetzen und Regelungen für faire und ausgewogene Entschädigungen garantiert.
Wie wird mit eventuell auftretenden Ertragseinbußen umgegangen?
Im Umgang mit möglicherweise auftretenden Folgeschäden strebt die Amprion GmbH den Abschluss einer Rahmenregelung mit den betroffenen Landwirtschaftsverbänden an. Diese Rahmenregelung soll dann die Grundlage für die Regulierung möglicher Ertragsausfälle oder Einschränkungen auf landwirtschaftlichen Flächen darstellen und auf die individuellen Sachlagen/ Fälle vor Ort angewendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Eigentümer*innen die Anwendung der Rahmenregelung akzeptieren und nicht losgelöst davon eine privat-rechtliche Einigung mit Amprion schließen möchten. Ziel hierbei ist es, alle Betroffenen eine unkomplizierte und umfassende Regulierung zu gewährleisten. Somit werden alle wirtschaftlichen Nachteile infolge der Baumaßnahmen ausgeglichen.
Wieso wird nur einmalig entschädigt und kann ich das Geld auch in mehreren Einzelzahlungen erhalten?
Auch hier hält sich Amprion an die gesetzliche Grundlage (siehe NABEG-Novelle 2019). Diese sieht grundsätzlich vor, dass die Dienstbarkeitsentschädigung einmalig berechnet und nach der Eintragung im Grundbuch ausbezahlt wird. Ebenfalls ist hier die Möglichkeit vorgesehen, dass die Entschädigungssumme ab einer gesetzlich festgelegten Höhe in bis zu drei Raten ausbezahlt werden kann. Die Entschädigungssumme bleibt hierbei unverändert.
Wird es nach Abschluss der Baumaßnahme zu Einbußen bei den landwirtschaftlichen Erträgen kommen?
Insgesamt verdeutlichen unsere Untersuchungen, dass ein Anbau von regulären Feldfrüchten im Bereich der Erdkabeltrassen ohne weitere Einschränkungen möglich ist, solange die Pflanzen durch ihr Wurzelwerk und dessen Struktur die Schutzrohranlage nicht gefährden. Durch die bisherigen Erhebungen ergaben sich keine Hinweise auf mögliche dauerhafte Ertragssteigerungen oder -einbußen.
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