Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)
Das Bundesbedarfsplangesetz beschleunigt seit 2013 den Ausbau der Stromnetze. Der enthaltene Bundesbedarfsplan listet die dafür erforderlichen Leitungsprojekte aus dem Netzentwicklungsplan auf.
Dialog
Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bedeutet keine Kürzung des Dialogs mit der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange. Ganz im Gegenteil, ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren bedarf einer engmaschigen und transparenten Projektkommunikation von Beginn an. Es ist uns daher wichtig frühzeitig und kontinuierlich über das Projekt in jeglicher Phase zu informieren und ins Gespräch zu kommen. In verschiedenen Formaten führen wir Gespräche mit Bürger*innen, gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen sowie Politik und Wirtschaft. Mit unseren Dialogangeboten kommen wir regelmäßig zu Ihnen in die Region. Eine Möglichkeit über anstehende und vergangene Termine zu erfahren, bietet unser Newsletter. Melden Sie sich gerne dazu an.
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