Korridor B

Projektfortschritt

Das Projekt Korridor B ist ein bundesländerübergreifendes Vorhaben zwischen den Netzverknüpfungspunkten Heide/West und Polsum sowie Wilhelmshaven und Hamm. Deshalb ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) als verfahrensführende Behörde für das Genehmigungsverfahren zuständig. Nach dem  Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) gliedert sich das Genehmigungsverfahren in zwei Phasen: Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren.

Wo Korridor B steht

Korridor B befindet sich kurz vor dem Abschluss der Bundesfachplanung. In neun von elf Genehmigungsabschnitten entschied die BNetzA zwischen April und November 2025 über den Vorzugskorridor. Die Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren laufen bereits.

Kartenansicht und Informationen der Genehmigungsbehörde

Planungsstand von Korridor B

Der aktuelle Planungsstand von Korridor B ist in einer Karte dargstellt, sie zeigt den geplanten Verlauf der beiden Leitungen: Schnellansicht.

Zum Stand in der Genehmigung informiert die Bundesnetzagentur im Internet und stellt alle für das Verfahren relevanten Unterlagen abschnittsbezogen zur Verfügung:

Vorhaben 48

Vorhaben 49

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Der Szenariorahmen ist die Grundlage für die Netzplanung. Bei der Bedarfsermittlung betrachten die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion die kommenden zehn bis 15 Jahre und beschreiben in mindestens drei Szenarien, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario gibt es zudem einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Weitere Informationen

Netzentwicklungsplan

Auf Basis des Szenariorahmens entwickeln Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW den Netzentwicklungsplan (NEP). Dieser beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Im NEP 2030 von Dezember 2019 findet sich Korridor B.

Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:

Bundesbedarfsplan

Seit 2021 steht Korridor B mit den beiden Vorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) im Bundesbedarfsplan.

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Weitere Informationen:

  • Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
  • Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Bundesfachplanung

Im nächsten Schritt gilt es nun, einen Trassenkorridor zu finden, der mit den überwiegenden öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. Die Übertragungsnetzbetreiber als Vorhabenträger haben mehrere Alternativen zu untersuchen und einen Vorzugskorridor zu beantragen. Nach sorgfältiger Prüfung legt die zuständige Behörde einen Trassenkorridor fest. In der Bundesfachplanung darf dieser Korridor bis zu 1.000 Meter breit sein und ist zudem, anders als im Raumordnungsverfahren, verbindlich für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

Bundesfachplanung der Bundesnetzagentur

Korridor B befindet sich als länderübergreifendes Leitungsbauprojekt seit Spätsommer 2022 in der Bundesfachplanung und durchläuft das Genehmigungsverfahren abschnittsweise. Eingeführt wurde die Bundesfachplanung mit dem  Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Sie koordiniert das Verfahren und beteiligt die Öffentlichkeit sowie alle betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen (die Träger öffentlicher Belange, kurz TÖB).

Ablauf der Bundesfachplanung

Amprion beantragt als Vorhabenträger eines Projekts die Eröffnung des Verfahrens. In umfangreichen Planungsunterlagen beschreiben wir mögliche Trassenkorridore und die zum Einsatz kommende Technik – und schlagen einen sogenannten Vorzugskorridor vor.

Weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten

Bei öffentlichen Antragskonferenzen wird das Projekt vorgestellt und es werden Hinweise von Bürgern, Verbänden und Institutionen diskutiert. Anschließend legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest und bestimmt, welche Unterlagen und Gutachten über Trassenkorridore und Umweltauswirkungen Amprion anschließend vorlegen muss. Dann startet das Verfahren zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: Die vollständigen Antragsunterlagen legt die Bundesnetzagentur für einen Monat aus – am Sitz der Behörde in Bonn sowie an weiteren geeigneten Orten in der Nähe der geplanten Trassen. Bürger, Behörden und Vereinigungen können sich nun zu den Plänen äußern. Wer fristgerecht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist einen Einwand oder eine Stellungnahme abgegeben hat, kann am anschließenden Erörterungstermin teilnehmen.

Entscheidung über den Trassenkorridor

Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und des Erörterungstermins fällt die Bundesnetzagentur eine verbindliche Entscheidung über den Verlauf des Trassenkorridors. Dafür hat sie maximal sechs Monate Zeit. Ihre Entscheidung wird dann sechs Wochen zur Einsicht ausgelegt: Die damit verbundenen Dokumente über den Trassenkorridor, geprüfte Alternativen und Umweltauswirkungen veröffentlicht die Bundesnetzagentur zudem im Internet.

Weitere Informationen

Planfeststellungs- / BIMSCHG-Verfahren

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben.

Eröffnung des Verfahrens

Die im jeweiligen Bundesland zuständige Planfeststellungsbehörde führt das Verfahren durch. Bei länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Projekten nach dem Bundesbedarfsplangesetz ist die Bundesnetzagentur zuständig. Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.

Beteiligungsmöglichkeiten

Die prüfende Behörde führt eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger sowie mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Anschließend werden auf dieser Grundlage die Antragsunterlagen erarbeitet und einen Monat lang öffentlich ausgelegt – in den Gemeindeverwaltungen entlang des voraussichtlichen Trassenverlaufs. Jeder Betroffene kann nun Stellung zu den Plänen nehmen oder Einwände vorbringen. Wer dies fristgerecht tut, kann anschließend an einer gemeinsamen Erörterung mit Amprion und den Behörden teilnehmen. Ergeben sich daraufhin Planänderungen, muss ggf. nochmals eine Beteiligung erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss

Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.

Weitere Informationen


Die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz

Die Errichtung und der Betrieb von Stationen, wie zum Beispiel Konvertern oder Schalt- und Umspannanlagen, unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seinen Verordnungen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat das Ziel, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Es regelt den Schutz vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und anderen Umwelteinwirkungen. Das Genehmigungserfordernis leitet sich aus dem Anhang I. der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab und wird gem. Ziffer 1.8 in der Regel im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Wichtige Schritte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die Antragstellung durch den Vorhabenträger, die Beteiligung und Prüfung der Unterlagen durch die Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie die Entscheidung der Genehmigungsbehörde.

Eine Genehmigung wird auf Basis einer umfassenden Prüfung erteilt, bei der unter anderem die potenziellen Umweltauswirkungen der Anlage bewertet werden. Dabei müssen die Betreiber nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen sowie Richt- und Grenzwerte sicher einhalten werden und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt geprüft und, falls erforderlich, umgesetzt wurden.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf Amprion nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau beginnen.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Die Inbetriebnahme von Korridor B ist für 2032 geplant. In der Folge ergreift Amprion Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.