Korridor B

FAQ

Sie können mit Ihren Fragen zum Projekt jederzeit auf uns zukommen. Einige besonders häufig gestellte Fragen sowie Fragen zu speziellen Themen beantworten wir bereits hier – weitere folgen parallel zum Projektfortschritt. Falls Sie auf Ihre Frage keine Antwort in der Liste finden oder mehr Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

Bedarf

Was ist Korridor B?

Korridor B ist eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Verbindung, die voraussichtlich ab Anfang der 2030er Jahre Windstrom von den Küstenregionen in Schleswig-Holstein und dem Norden Niedersachsens nach Nordrhein-Westfalen transportiert. Korridor B besteht aus zwei Vorhaben. Festgeschriebene Anfangs- bzw. Endpunkte, sogenannte Netzverknüpfungspunkte, an denen unsere Gleichstrom-Verbindungen an die Wechselstrom-Übertragungsnetze angebunden werden, sind für das Vorhaben Nr. 48 Heide/West in Schleswig-Holstein und Polsum in Nordrhein-Westfalen (NRW). Vorhaben Nr. 49 verbindet die Netzverknüpfungspunkte Wilhelmshaven in Niedersachsen und Hamm in NRW. Pro Vorhaben transportieren die Erdkabel 2 Gigawatt (GW) Strom. Mit einer Übertragungskapazität von insgesamt 4 GW ist Korridor B ein zentraler Baustein der Energiewende.

Zudem hat der Gesetzgeber Amprion damit beauftragt, zusätzliche Kabelleerrohre zu verlegen. Hierdurch lassen sich bei Bedarf weitere Gleichstrom-Erdkabel einziehen, mit denen sich die Leitungskapazität der Trasse von derzeit 4 GW auf bis zu 8 GW ausbauen lässt.

Warum ist Korridor B notwendig?

Im Zuge der Energiewende werden Atom- und Kohlekraftwerke abgeschaltet, Strom produziert Deutschland stattdessen u. a. mit Windkraftanlagen an der Küste und auf dem Meer. Um diesen produzierten Strom von der Küste und dem Meer Richtung Lastzentren zu transportieren, sind Gleichstromverbindungen wie Korridor B notwendig. Sie sorgen für einen Stromausgleich zwischen dem Norden und dem Westen Deutschlands. Für die Übertragung größerer Strommengen fehlen bislang die Kapazitäten in den Stromnetzen.

Korridor B entlastet das stark beanspruchte Wechselstromnetz und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer gelungenen Energiewende.

Was würde passieren, wenn Korridor B nicht gebaut wird?

Ohne Korridor B entstünden enorme Engpässe im Höchstspannungsnetz (380 Kilovolt) in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Zudem könnte ohne Korridor B nicht so viel Windenergie in das deutsche Stromnetz aufgenommen werden, wie es energiewirtschaftlich sinnvoll ist. Die Folgen wären ein instabiles Übertragungsnetz und höhere Kosten für Privathaushalte und Wirtschaft.

Welchen Zeitplan hat Korridor B?

Zwischen September 2022 und Februar 2023 hat Amprion abschnittsweise die Anträge auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht. Wenn die Entscheidung über den Verlauf des 1.000 Meter breiten Vorschlagstrassenkorridors als Ergebnis der Bundesfachplanung gefallen ist, wird Amprion die Planfeststellung beantragen. In diesem zweiten Genehmigungsverfahren legt die BNetzA den exakten Verlauf der Erdkabeltrasse innerhalb des 1.000 Meter breiten Korridors fest. Die Inbetriebnahme von Korridor B ist nach drei- bis vierjähriger Bauzeit für Anfang der 2030er Jahre geplant.

Wie teuer ist die Leitung und wer finanziert das Vorhaben?

Genaue Angaben zu den Kosten können erst gemacht werden, wenn die detaillierte Trassenführung und die exakte Länge der Leitungen bekannt sind. Die Kosten werden über die Netzentgelte an die deutschen Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher weitergegeben.

Gesetzliche Grundlagen

Warum ist Amprion der alleinige Vorhabenträger?

Amprion hat nach einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Juli 2021 die alleinige Vorhabenträgerschaft für Korridor B übernommen. Laut Gesetz ist derjenige Übertragungsnetzbetreiber für die Realisierung eines Leitungsbauprojektes der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung zuständig, in dessen Bereich der südliche Netzverknüpfungspunkt (Anbindung an das Wechselstrom-Übertragungsnetz) liegt. Die Netzverknüpfungspunkte in Hamm und Polsum liegen in der von Amprion verantworteten Regelzone.

Welches Gesetz gibt den Netzausbau bzw. Korridor B vor?

Das Projekt Korridor B ist als Vorhaben mit den Nummern 48 und 49 im  Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert. Im Bundesbedarfsplan sind alle Projekte aufgeführt, für die der Deutsche Bundestag die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt hat. Zur Umsetzung dieser Projekte sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet. Der Bundesbedarfsplan basiert auf dem Netzentwicklungsplan, der von den Netzbetreibern entwickelt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt wird. Gesetzlich festgeschrieben sind nur die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Leitungen (Netzverknüpfungspunkte) sowie die zwei Punkte, an denen die Elbe gequert werden soll, nicht aber die konkrete Streckenführung. Die notwendigen Schritte des Genehmigungsverfahrens (Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren) sind im  Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) geregelt.

Warum werden Gleichstromvorhaben als Erdkabel ausgeführt?

Die Höchstspannungs Gleichstromübertragung (HGÜ) eignet sich besonders für lange Punkt zu Punkt Verbindungen mit hohen Leistungen. Erdkabel sind hierbei Stand der Technik.

Darüber hinaus bestehen gesetzliche Vorgaben durch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPLG), welche die Umsetzung bestimmter Vorhaben in der Erdkabeltechnik festlegen.

Trassenverlauf

Wie lang könnte die Gleichstromverbindung Korridor B werden?

Gemessen an der Luftlinie zwischen den Netzverknüpfungspunkten ist die Verbindung zwischen Heide/West und Polsum nach derzeitigem Planungsstand rund 440 Kilometer lang. Die Entfernung der Netzverknüpfungspunkte Wilhelmshaven und Hamm beträgt rund 270 Kilometer. Genauer kann die Länge der Verbindungen frühestens benannt werden, wenn Amprion den Vorschlagstrassenkorridor mit dem Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat.

Wie wurde der Vorschlagstrassenkorridor gefunden?

Amprion leitet aus den relevanten Gesetzen wie dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder dem Raumordnungsgesetz (ROG) Planungsgrundsätze ab. Auf Grundlage dieser Grundsätze wurden innerhalb eines großzügig abgegrenzten strukturierten Untersuchungsraums möglichst raumverträgliche Korridorverläufe ermittelt. Als Ergebnis der anschließenden Korridoranalyse und des Korridorvergleichs wurde der sogenannte Vorschlagskorridor gefunden.

Wie wird der Strom nach der Übertragung in Hamm und Polsum weiterverteilt?

Nachdem der Gleichstrom durch die Konverterstationen in Wechselstrom umgewandelt wurde, wird er zu den Umspannanlagen an den im Gesetz festgelegten Netzverknüpfungspunkten transportiert. In den Umspannanlagen wird der Strom dann vom Übertragungsnetz (380-Kilovolt-Ebene) in das Verteilnetz (110-Kilovolt-Ebene) gespeist. Über das Verteilnetz wird der Strom daraufhin in die Städte und Kommunen transportiert.

Was ist eine Stammstrecke und warum wird eine sogenannte Stammstreckenführung angestrebt?

Eine Stammstrecke ist im Fall von Korridor B die parallele Führung der beiden Vorhaben (48 und 49) über eine noch zu ermittelnde Länge in einem gemeinsamen Arbeitsstreifen. Der Gesetzgeber hat eine Kreuzung der Vorhaben Nr. 48 und Nr. 49 durch die Lage (und Verbindung) der Netzverknüpfungspunkte (NVP) vorgegeben. Sie ermöglicht eine Überlagerung der jeweiligen Untersuchungsräume. Eine Stammstreckenführung beider Vorhaben ist ausdrücklicher Wunsch des Gesetzgebers (siehe Begründung zum BBPlG). Als Vorhabenträger berücksichtigt Amprion diesen Wunsch in der Planung. Insgesamt hat eine parallele Führung mehrere Vorteile:

  • Synergieeffekte im Genehmigungsprozess, beim Bau und im Betrieb
  • Weniger Flächenbedarf im Bereich der Stammstrecke
  • Geringerer Umwelteingriff und weniger betroffene Eigentümer
  • Baustellentätigkeit an einem Ort

Konverter

Wofür braucht man Konverter am Start und Endpunkt der Gleichstromprojekte?

Um die Gleichstromverbindungen an das bestehende 380-kV-Wechselspannungsnetz anzuschließen, benötigen wir im Bereich der so genannten Netzverknüpfungspunkte einen Konverter. Er wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um und umgekehrt. An den Einspeisepunkten wie den großen Windenergieparks in der Nordsee oder an der Küste, wird durch einen weiteren Konverter Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt und an Netzverknüpfungspunkten in den Verbrauchzentren an Land nach mehreren hundert Kilometern wieder zurück in Wechselstrom transformiert. So lassen sich die großen Energiemengen gezielt zwischen Regionen übertragen und Netzengpässe im Bestandsnetz reduzieren.

Konverter werden nach gesetzlichen Vorgaben geplant und genehmigt; die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nach der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung werden nachgewiesen und eingehalten.

Mehr Informationen zu Funktionsweise unserer Konverter finden sie hierkonverter_1SITESTORE_LEAF.

Gibt es schon festgelegte Standorte für die Konverter? Wie erfolgt die Standortsuche?

Derzeit gibt es noch keine festgelegten Standorte. Die jeweilige Standortsuche erfolgt durch Fachgutachten, die unter Berücksichtigung von technischen, umweltfachlichen und raumplanerischen Aspekten Flächen in einem 5-Kilometer-Umkreis um die Netzverknüpfungspunkte identifizieren und abwägen, welche Flächen sich am besten eigenen. Darüber hinaus steht Amprion in engem Kontakt zu den entsprechenden Kommunen, um jeweils einen Standort zu identifizieren, der auch die Belange der Kommune berücksichtigt.

Technische Aspekte

Warum wird das Vorhaben in Gleichstromtechnik geplant?

Gleichstromverbindungen eignen sich ideal, um große Energiemengen verlustarm und zielgerichtet über weite Entfernungen zu transportieren. Sie verbinden vor allem Windenergie aus dem Norden Deutschlands, zum Beispiel aus Offshorewindparks, mit den Ballungszentren mit hohem Energiebedarf bzw. -verbrauch. Sie funktionieren somit wie ein Bypass zum bestehenden Übertragungsnetz, um dortige Engpässe zu vermeiden. Besonders vorteilhaft ist bei der Gleichstromtechnik zudem, dass die Verbindung steuerbar ist. So lässt sich der Stromfluss gezielt an den tatsächlichen Strombedarf anpassen. Darüber hinaus spielen die Konverterstationen an den Enden der Strecke eine wichtige Rolle für die Netzsicherheit. Sie regulieren und stabilisieren die Spannung im Netz. Damit übernehmen sie eine Aufgabe, die bisher konventionelle Kraftwerke geleistet haben.

Was ist der Unterschied zwischen Gleichstrom und Wechselstrom?

Gleichstrom fließt ständig in dieselbe Richtung: vom Minuspol zum Pluspol. Darin unterscheidet er sich vom Wechselstrom, der seine Flussrichtung in gleichmäßigen Zeitabständen mit einer Frequenz von 50 Hertz wechselt. Der Wechselstrom hat sich weltweit für die flächendeckende Stromversorgung durchgesetzt, da er deutlich einfacher von einer höheren auf eine niedrigere Spannungsebene transformiert werden kann und umgekehrt. Das passiert im Wesentlichen mit Hilfe von Transformatoren in Umspannanlagen, in denen die Leitungen aus unterschiedlichen Spannungsebenen zusammenlaufen. Gleichstrom eignet sich aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften besser für den Transport großer Energiemengen über weite Entfernungen, da die Verluste dabei deutlich geringer ausfallen als in der Wechselstromtechnik. Eine Blindleistungskompensation entlang der Kabelstrecke ist auch bei großen Entfernungen nicht notwendig – im Gegensatz zur Kabelnutzung bei der Wechselstromtechnik.

Gibt es technische Unterschiede zwischen einem Wechselstrom- und einem Gleichstromerdkabel?

Prinzipiell sind beide Kabel gleich aufgebaut. Nur bei der Art der Isolierung gibt es Unterschiede.

Welche Erfahrungen hat Amprion mit Erdkabeln?

Der belgische Übertragungsnetzbetreiber Elia und Amprion haben im November 2020 die erste direkte Stromverbindung zwischen Deutschland und Belgien in Betrieb genommen. Die Leitung nutzt die Technik der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung und wurde als Erdkabel verbaut. Zudem befinden sich das Übertragungsprojekt A-Nord und die Offshore-Anbindungssysteme DolWin 4 und BorWin 4 in einer fortgeschrittenen Planungsphase.

Wie lang ist die Betriebsdauer eines Erdkabels? Muss Amprion das Erdkabel innerhalb der Betriebslaufzeit erneut freilegen?

Amprion rechnet mit einer Betriebsdauer von mindestens 40 Jahren, wahrscheinlich auch darüber hinaus. Wartungs- und Reparaturarbeiten sind nicht auszuschließen – dafür müssten die Kabelsysteme ggf. auf Teilabschnitten freigelegt werden.

Welche Leistung wird mit dem Kabel übertragen und wie hoch ist die Spannung?

Mit beiden Vorhaben können insgesamt 4 Gigawatt (GW) – je Vorhaben 2 GW – Leistung übertragen werden. Das entspricht ungefähr dem Bedarf von vier bis fünf Millionen Haushalten. Die Nenngleichspannung des Konverters und damit der Kabel beträgt 525 Kilovolt (kV). Gegenüber herkömmlichen 380-kV-Kabeln bietet das den Vorteil, dass die Kabel bei gleicher Stromstärke mehr Leistung übertragen können. Da die Übertragungsverluste maßgeblich von der Stromstärke abhängen, verbessert sich somit das Verhältnis von Transport- und Verlustleistung.

Wie hoch sind die Kosten für eine Erdverkabelung?

Für die Planung, Genehmigung und den Bau eines Erdkabels rechnet Amprion mit ca. sechs bis sieben Millionen Euro pro Kilometer.

Bauliche Umsetzung der Trasse

Wie viele Stromkabel kommen in die Erde?

Derzeit plant Amprion, pro Vorhaben zwei Erdkabel nebeneinander in einem Kabelgraben zu verlegen. Dabei werden in einem ersten Arbeitsschritt sogenannte Kabelschutzrohre verlegt, in die in einem folgenden Arbeitsschritt die Erdkabel eingezogen werden. Wie vom Gesetzgeber im Juli 2022 final beschlossen, verlegt Amprion zusätzlich zu dem beschriebenen Kabelsystem in einem zweiten, parallelen Graben drei Kabelleerrohre. Diese können einer Installation von zukünftigen Kabelanlagen dienen.

Wie tief liegen die Kabel im Boden?

Bei offener Bauweise liegen die Kabel etwa 1,40 bis 1,80 Meter tief. Bei Querungen von Infrastrukturen wie Straßen, Gewässern und Bahnlinien wird die Tiefe individuell bestimmt und kann daher deutlich abweichen. Diese sind dann abhängig vom jeweils gewählten Bauverfahren, das in den noch folgenden Planungsschritten auf die örtlichen Gegebenheiten anzupassen ist.

Welche Größe bzw. welchen Durchmesser haben die Kabel bzw. Kabelschutzrohre?

Die Durchmesser der Kabel variieren je nach Hersteller. Nach derzeitigem Planungsstand werden die Erdkabel mit einem Durchmesser von ca. 15 Zentimetern abgeschätzt, die Kabelschutzrohre haben im Regelfall bei offener Bauweise einen Innendurchmesser von rund 25 Zentimetern. Bei der geschlossenen Bauweise wird je nach Länge der Rohrdurchmesser im Einzelfall bestimmt.

Wie werden die Erdkabel verlegt?

Als etablierten Standard setzen wir die offene Bauweise ein. Hierbei wird ein Kabelgraben hergestellt, in den zunächst Kabelschutzrohre verlegt und fachgerecht gebettet werden. Die Energiekabel werden zeitversetzt zu einem späteren Zeitpunkt abschnittsweise in diese Schutzrohre eingezogen und an Verbindungsstellen (Muffen) miteinander verknüpft.

Für Querungen von Infrastrukturen oder sensiblen Bereichen wie Straßen, Flüsse, Naturschutzgebiete oder Siedlungsstrukturen prüfen und verwenden wir grabenlose Verfahren wie das HDD-Bohrverfahren oder spezielle Tunnelbauwerke, wenn die offene Bauweise sich dort nicht umsetzen lässt.

Als Bettung der Energiekabel kommen projektbezogen geeignete Materialien zum Einsatz. Häufig verwenden wir hierzu sogenannten Flüssigboden, welcher durch die Zugabe von selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen zur sicheren Lagerung, gleichmäßigen Wärmeableitung und Vermeidung von Setzungen beiträgt.

Bauweise und Schutzmaßnahmen zum Bodenschutz werden im Bodenschutzkonzept festgelegt und durch eine bodenkundliche Baubegleitung überwacht.

Mehr Informationen zur Bauweise können Sie hierbodenschutz_1SITESTORE_LEAF einsehen.

Welches Bettungsmaterial kommt für die Kabelanlage zum Einsatz?

Die Wahl des Bettungsmaterials ist eine Einzelfallentscheidung. In vielen Fällen handelt es sich dabei um einen zeitweise fließfähigen Verfüllbaustoff, den sogenannten Flüssigboden. Dafür reichert Amprion den vorhandenen Erdaushub oder geeignete fremde Böden mit geringen Anteilen natürlicher Stoffe an, um eine spatenfeste Konsistenz und eine ideale Wärmeleitfähigkeit zu erreichen. Alternativ können auch Sande mit einer speziellen Körnung als Bettung dienen – beispielsweise Quarzsand.

Wieso werden im Bereich der Stammstrecke die beiden Vorhaben in mehreren Kabelgräben verlegt?

Die Erdkabel werden im Bereich der Stammstrecke in mehreren separaten Gräben verlegt, um im Störfall nicht alle Verbindungen zugleich für eine Reparatur abschalten zu müssen. Zumindest eine Verbindung der Leitung kann weiterhin Strom transportieren. Aus bautechnischer (und umweltfachlicher) Sicht hat die Parallelführung der einzelnen Kabelgräben in einem gemeinsamen Arbeitsstreifen einige Vorteile. Diese betreffen u. a. die Baulogistik, die Flächeninanspruchnahme und damit ggf. eine Eingriffsminimierung.

Werden Schutzrohre verbaut?

Kann das Erdkabel nachträglich ausgetauscht werden? Die derzeitige Planung sieht weitestgehend eine Kabelschutzrohranlage vor. Dadurch ist grundsätzlich ein Austausch der Kabel möglich, ohne die Leitung auf der gesamten Strecke wieder ausgraben zu müssen.

Was passiert, wenn an der Leitung ein Fehler vorkommt?

Dann wird die betroffene Ader zunächst außer Betrieb genommen und der Fehler geortet. Im Zuge der Reparaturarbeiten bleibt das betroffene System abgeschaltet. Kleinere Fehlerstellen am Außenmantel des Kabels kann Amprion mit einer sogenannten Reparaturmuffe ausbessern. Ist das Kabel beschädigt, ersetzt Amprion üblicherweise etwa 15 Meter lange Kabelstücke. Längere Kabelstücke müssen nur selten ausgetauscht werden.

Ist es möglich, die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Trasse mit einer Mittelspannungstrasse zu kreuzen?

Eine Kreuzung bzw. Überspannung mit einer Freileitungstrasse ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, muss aber planerisch im Einzelfall abgestimmt werden. Die Kabeltrasse wird einschließlich des dazugehörigen Schutzstreifens dinglich gesichert. Letzterer selbst ist von jeglicher Form von Bebauung oder beispielsweise tiefwurzelnden Gehölzen frei zu halten.

Gibt es einen Mindestabstand für Gleichstrom-Erdkabel zur Wohnbebauung?

Für Erdkabel gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Mindestabstände zu Siedlungsgebieten oder anderer Bebauung. Der Gesundheitsschutz wird durch die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV gewährleistet. Der Schutzstreifen der Erdkabelanlage wird projektspezifisch festgelegt und dinglich gesichert. Innerhalb dieses Bereichs müssen u.a. bauliche Anlagen und tiefwurzelnde Gehölze unterbleiben und der Zugang für Wartung und Reparatur muss jederzeit möglich sein.

Unabhängig davon streben wir in der Planung einen möglichst großen Abstand zu Wohnbereichen an.

Mit welcher Bauzeit muss ich bei mir vor Ort rechnen?

Das ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren, u. a. den örtlichen Bodenverhältnissen, den Witterungsbedingungen, dem Grundwasser, bauzeitlichen Vorgaben aus dem Naturschutz, Anzahl und Umfang der zu querenden Hindernisse und von der vorhandenen Infrastruktur (Zuwegungen, Baustraße etc.). Darüber hinaus spielt die Länge des Abschnitts eine Rolle, ebenso wie die gewählte Bauweise. Da Amprion zunächst nur die Schutzrohre in die dafür zuvor auszuhebenden Gräben legt und die Kabel zu einem späteren Zeitpunkt einziehen, werden die Gräben schnellstmöglich wieder verfüllt. Nur die Stellen, an denen die einzelnen Kabelstücke über Muffen verbunden sind, bleiben über mehrere Wochen offen.

Wird es Bauzeitenregelungen geben?

Es wird in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich begründete Bauzeitenregelungen geben. Diese sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie z. B. den Brutzeiten von Vögeln. Genauso können die Witterungsbedingungen eine Anpassung der Arbeiten und damit der Bauzeit erfordern. Amprion wird potentiell sensible Bereiche identifizieren und diese im Rahmen der Bauzeitenpläne berücksichtigen.

Was konkret bedeutet bodenschonende Bauweise?

Um den baulichen Eingriff zur Herstellung der Kabelanlage so bodenschonend wie möglich zu gestalten, berücksichtigt Amprion die folgenden Schritte:

  • Bereits im Rahmen der Planung wird ein Bodenschutzkonzept erstellt und das Schutzgut Boden im Rahmen der Planfeststellungsunterlagen explizit mit betrachtet. Dieses Konzept beinhaltet an die örtlichen Verhältnisse angepasste Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zum Bodenschutz. Dessen Einhaltung wird im Rahmen der späteren bodenkundlichen Baubegleitung überwacht.
  • Schonender Abtrag des Oberbodens und Lagerung der Bodenmieten mit maximal drei Metern Höhe
  • Trennung der Bodenschichten und deren Lagerung in separaten Bodenmieten (nach Vorgaben und Beurteilung der bodenkundlichen Baubegleitung).
  • Befahrung der Trasse mit Radfahrzeugen nur über eine temporäre Baustraße
  • Bodenkundliche Baubegleitung durch einen bodenkundlichen Fachexperten (vor Ort) während der Bauausführung
  • An die örtlichen Gegebenheiten angepasste Rekultivierung nach Bauausführung Unser Ziel: Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen die zuvor landschaftlich genutzten Flächen wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen und die Bodenfunktionen wiederhergestellt sein.

Wie wird die bodenkundliche Baubegleitung bei Korridor B aussehen?

Sachverständige Bodenkundler werden bei wichtigen Bodenarbeiten während der Bauausführung anwesend sein. Sie sorgen für die Einhaltung des Bodenschutzkonzeptes auf der Baustelle und dokumentieren die bodenkundlich relevanten ausgeführten Arbeiten. In ihren Aufgabenbereich fallen außerdem die Beurteilung der Bodenfeuchte sowie die Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Die bodenkundliche Baubegleitung fungiert außerdem als Schnittstelle zu landwirtschaftlichen Vertretern und anderen Interessengruppen.

Werden heimische bzw. ortsansässige Unternehmen für den Bau der Trasse beauftragt oder wird dies durch ein zentrales Unternehmen durchgeführt?

Im August 2024 hat Amprion zwei Arbeitsgemeinschaften mit den Tiefbauarbeiten für Korridor B beauftragt: Im Norden des Erdkabelprojekts übernehmen die Unternehmen Johann Bunte, Depenbrock Bau, Anton Meyer, Bernhard Heckmann, Knoll, Reinhard Rohrbau, Hölscher Wasserbau und Epping Rohrvortrieb gemeinsam die Arbeiten. Eine andere Arbeitsgemeinschaft aus den Unternehmen Max Streicher und Leonhard Weiss wird den Tiefbau im südlichen Teil von Korridor B ausführen.

Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt

Erwärmt sich der Boden durch den Betrieb von Erdkabeln?

Im direkten Umfeld der Erdkabelsysteme tritt eine betriebsbedingte Wärmeabgabe in den Boden auf. Deren Ausmaß hängt von Standort, Bodenart, Feuchtegehalt, Bettungsmaterial und der aktuellen Auslastung ab.

Die Temperatur nimmt jedoch mit dem Abstand zu den Kabeln rasch ab. In den oberen, für die Landwirtschaft relevanten Bodenschichten überlagern die natürlichen jahreszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen den Betriebseinfluss deutlich. Durch geeignete Bettungsmaterialien wird die Wärme gleichmäßig in den Baugrund abgeführt, um lokale Hotspots zu vermeiden. Messprogramme und Modellierungen bestätigen, dass die räumliche Ausdehnung der Erwärmung begrenzt ist und keine nachteiligen Effekte auf Boden, Bodenwasserhaushalt oder die übliche landwirtschaftliche Nutzung zu erwarten sind.

Gibt es gesetzliche Richtlinien für den Gesundheitsschutz beim Betrieb einer Stromleitung?

Der Gesetzgeber legt mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) Grenzwerte fest, die die Bevölkerung ausreichend vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen sollen. Mit Korridor B halten wir den Grenzwert für das statisch magnetische Feld von 500 Mikrotesla ein und unterschreiten ihn deutlich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist Amprion als Netzbetreiber verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen der 26. BImSchV nachzuweisen.

Welche elektrischen und magnetischen Felder treten bei der Gleichstromtechnik auf und wie wird der Gesundheitsschutz sichergestellt?

Bei Verwendung von Gleichspannung und Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt.

Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Diese Grenzwerte halten wir bei all unseren Gleichstrom-Vorhaben ein und unterschreiten diese deutlich.

Amprion weist die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach.

Verdoppeln sich bei der Stammstrecke die Immissionen?

Die Immissionen oberhalb der Kabel bleiben im Falle des Regelgrabens nahezu gleich. Das ist unabhängig davon, ob ein einzelnes System verlegt ist oder die Parallelführung beider Systeme vorliegt. Bereits direkt oberhalb der Erdkabel werden die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) aufgeführten Grenzwerte für das magnetische Gleichfeld deutlich unterschritten.

Kann das GPS landwirtschaftlicher Maschinen durch das Magnetfeld des Kabels beeinträchtigt werden?

Eine Beeinträchtigung des GPS landwirtschaftlicher Maschinen durch die Kabeltrasse ist nicht zu erwarten.

Wie wirken sich die Bauarbeiten und Betrieb der Erdkabel auf die landwirtschaftliche Nutzung aus?

Während der Bauzeit kommt es lokal und zeitlich befristet zu Einschränkungen durch die Einrichtung von Bauflächen und Baustraßen. Wir planen und bauen bodenschonend durch Maßnahmen wie getrennte Bodenlagerung, temporäre Baustraßen, geeignete Bettungsmaterialien und witterungsangepasste Arbeiten. Die Maßnahmen werden durch eine bodenkundliche Baubegleitung überwacht. Nach Abschluss erfolgt die Rekultivierung der Böden und etwaige Schäden an Drainagen werden wiederhergestellt.

Ziel ist es dabei immer, die Flächen wieder möglichst uneingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar zu machen. Mittlerweile greifen wir auf umfassende Kenntnisse durch Monitoring und Versuchsvorhaben zurück, welche aufzeigen, dass bei fachgerechter Bauausführung auch durch den späteren Betrieb der Erdkabel keine dauerhaften Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu erwarten sind.

Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz finden Sie hierbodenschutz_1SITESTORE_LEAF.

Wie wird mit eventuell doch auftretenden Ertragseinbußen umgegangen?

Amprion strebt den Abschluss einer Rahmenregelung mit den betroffenen Landwirtschaftsverbänden als Interessenvertreter der überwiegend von der Leitung betroffenen Land- und Forstwirte an. Der Umgang mit Ertragsausfällen oder Einschränkungen in der landwirtschaftlichen Nutzung würde über eine solche Rahmenvereinbarung zwischen den zuständigen Landwirtschaftsverbänden und Amprion geregelt, sofern die jeweiligen Eigentümer die Rahmenregelung akzeptieren. Auf dieser Grundlage werden dann anhand der tatsächlichen Betroffenheit jegliche wirtschaftlichen Nachteile infolge der Baumaßnahme entschädigt.

Wir werden Grundstückeigentümer*innen für die Verlegung der Erdkabel entschädigt

Bei der Inanspruchnahme von Grundstücken für die Realisierung von Erdkabelprojekten werden in der Regel die bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht verändert. Amprion ist als reguliertes Unternehmen an den gesetzlichen Entschädigungsrahmen gebunden. Grundstückseigentümerinnen und eigentümer erhalten für die Eintragung einer Dienstbarkeit (Leitungsrecht) eine einmalige Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Bodenverkehrswert und dem Umfang der Inanspruchnahme richtet – in der Regel bis zu 35 Prozent des jeweiligen Bodenwertes pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche. Darüber hinaus bietet Amprion einen sogenannten Beschleunigungszuschlag an, den die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, sofern eine Einigung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt.

Pächter*innen bzw. Bewirtschafter*innen erhalten Entschädigungen für Bau und Aufwuchsschäden, Bewirtschaftungserschwernisse, Prämienausfälle sowie für potenzielle Mindererträge nach der Bauphase. Gesetzlich vorgesehen ist grundsätzlich eine Einmalzahlung; ab einer festgelegten Höhe kann die Auszahlung auf bis zu drei Raten verteilt werden.

Zuletzt haben wir mit den Landwirtschaftsverbänden aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen eine projektübergreifende Vereinbarung geschlossen, welche für alle zukünftigen Erdkabelvorhaben in Gleichstromtechnik Anwendung finden wird und eine Vielzahl von Entschädigungsgrundsetzen und Regelungen für faire und ausgewogene Entschädigungen garantiert.

Wann plant Amprion Informationsangebote für Eigentümer von Grundstücken in der vorgesehenen Trasse für Korridor B?

Wenn die betroffenen Flurstücke feststehen oder wenn Voruntersuchungen auf den Flächen notwendig sind, nimmt Amprion Kontakt mit Grundstückseigentümern und Landwirten auf.

Baugrunduntersuchung: Allgemein

Was ist eine Baugrunduntersuchung und wofür ist sie nötig?

Bei einer Baugrunduntersuchung erkundet und beschreibt ein Gutachter, wie der Boden auf einer bestimmten Fläche beschaffen ist. Ziel ist es, die verschiedenen Bodenarten zu erkunden, ihre Schichtstruktur festzustellen und Proben zu gewinnen, die anschließend im Labor untersucht werden.

Die so gewonnenen Informationen fließen in ein Baugrundgutachten ein. Bei den meisten Untersuchungen handelt es sich um Kleinbohrungen und Rammsondierungen, bei denen in der Regel kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz kommen. Unter anderem dort, wo wir große Gewässer queren müssen, nehmen wir jedoch auch Kernbohrungen mit größerem Gerät vor.

Amprion benötigt frühzeitig eine möglichst genaue Bodenuntersuchung, um z. B. zu unterscheiden, ob es sich um organische oder eher mineralische Böden handelt. Dies sind wesentliche Informationen für die Erstellung der technischen Planfeststellungsunterlagen, das spätere Bodenschutzkonzept und den späteren Bau. Mit Hilfe der entnommenen Bodenproben stellt Amprion sicher, dass im Bau so bodenschonend wie möglich gearbeitet wird.

Wie werden die Bohrpunkte festgelegt?

Im noch anstehenden Planfeststellungsverfahren legt die Bundesnetzagentur eine genaue Leitungstrasse zwischen den Netzverknüpfungspunkten fest. Dabei vergleicht die Behörde verschiedene Trassenvarianten und wägt diese gegeneinander ab. Aufgabe von Amprion ist es, diese Varianten zu entwickeln und gleichzeitig eine bevorzugte potenzielle Trassenachse aufzuzeigen.

Dafür sind verschiedene Vorarbeiten notwendig. Unter anderem untersuchen wir den Baugrund mit Bohrungen, vermessen Gewässer an genau festgelegten Punkten und nehmen Kartierungen sowie archäologische Untersuchungen und Kampfmittelsondierungen vor.

Dabei orientiert sich Amprion an dem aus heutiger Sicht wahrscheinlichsten Verlauf der Leitung. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen Arbeitsstand, sodass sich der Leitungsverlauf noch an vielen Stellen ändern kann.

Kann ich die Baugrunduntersuchung abwenden?

Nein. Zwar könnte ein Eigentümer eines betroffenen Flurstückes ein Betretungsverbot aussprechen. Die Baugrunduntersuchung zählt jedoch laut § 44 Energiewirtschaftsgesetz Abs. 1 zu Vorarbeiten im Rahmen der Vorplanung. Diese sind per Gesetz von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten zu dulden, sodass die ausgesprochenen Betretungsverbote seitens der zuständigen Behörde aufgehoben werden können.

Wann genau findet die Untersuchung statt?

Der genaue Zeitpunkt der Voruntersuchung auf dem jeweiligen Flurstück steht noch nicht fest. Das damit beauftragte Unternehmen wird mindestens 14 Tage vorher mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die Einzelheiten und den genauen Zeitplan zu besprechen.

Ist es möglich, die Untersuchung zu verschieben?

Der angegebene Zeitraum ist Teil der Gesamtplanung des Projekts. Einzelne Maßnahmen können wir nur verschieben, wenn dadurch nicht der Zeitplan für alle anderen Voruntersuchungen beeinträchtigt wird. Wenn Sie den Boden landwirtschaftlich nutzen und Feldfrüchte darauf stehen, regulieren wir eventuell entstehende Schäden.

Welche Informationen liefern die entnommenen Proben?

Bodenproben liefern alle wesentlichen Informationen, um die örtlichen Bodenverhältnisse genau zu beschreiben. Dazu gehören die Gründungsmöglichkeiten, die Belastbarkeit des Baugrundes, die charakteristischen Werte der Bodenparameter und den zu erwartenden Bemessungsgrundwasserstand.

Baugrunduntersuchung: Planungsstand

Wo genau wird das Kabel verlegt und welche Flächen sind betroffen?

Diese Frage lässt sich derzeit noch nicht abschließend beantworten. Zunächst einmal gilt es, einen durchgehenden Trassenkorridor zwischen den Netzverknüpfungspunkten festzulegen. Dies wird nach aktueller Planung innerhalb der kommenden zwei Jahre passieren. Innerhalb des 1.000 Meter breiten Korridors wird die spätere Erdkabeltrasse mit einer Schutzstreifenbreite – je nach Abschnitt – von rund 30 bis rund 60 Metern verlaufen.

Ist die Korridorprüfung und Trassenplanung schon abgeschlossen, weil jetzt der Baugrund untersucht wird?

Nein. Zunächst einmal gilt es in der Bundesfachplanung als erster Stufe des Genehmigungsverfahrens, einen 1.000 Meter breiten Trassenkorridor festzulegen. Darüber entscheidet die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren wird in dem ermittelten Korridor der genaue Verlauf der – je nach Abschnitt – rund 30 bis rund 60 Meter breiten Erdkabeltrasse festgelegt. Mit der Baugenehmigung, also dem Planfeststellungsbeschluss, rechnen wir im letzten Drittel der 2020er-Jahre. Die Inbetriebnahme von Korridor B ist für Anfang der 2030er-Jahre geplant.

Die 2024 beginnenden Baugrunduntersuchungen nimmt Amprion auf eigenes Risiko in dem bei der Bundesnetzagentur beantragten Vorschlagstrassenkorridor vor. Ziel ist, das weitere Verfahren zu beschleunigen. Sollten sich bis zum Ende der Bundesfachplanung Änderungen am Korridorverlauf ergeben, wird Amprion in diesem Bereich die Baugrunduntersuchungen nachholen.

Die Planungen zur Baugrunduntersuchung nehmen also das Ergebnis der Bundesfachplanung, den sog. Vorzugskorridor, nicht vorweg und lassen noch keine Aussagen zur tatsächlichen Betroffenheit von Flächen durch den späteren Trassenbau zu.

Wieso darf Amprion bohren, noch bevor ein Korridor feststeht?

Vermessungen oder Baugrunduntersuchungen liefern im Vorfeld wichtige Erkenntnisse und Daten für die konkrete Planung neuer Stromverbindungen. Der Gesetzgeber hat dies bestätigt und in Paragraph 44 Abschnitt 1 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt, dass Netzbetreiber wie Amprion diese Vorarbeiten auch bereits ohne abgeschlossene Bundesfachplanung durchführen dürfen.

Baugrunduntersuchung: Arbeiten vor Ort

Welches Unternehmen führt die Bohrungen durch?

Welches Unternehmen vor Ort mit der Durchführung der Maßnahmen für Amprion beauftragt ist, erfahren Betroffene über den Eigentümerkontakt, der im Anschreiben genannt ist.

Welche Maßnahmen kommen infrage und wie groß ist die benötigte Fläche für die jeweiligen Maßnahmen?

Die Bedarfsfläche bei den Kleinrammbohrungen, Rammsondierungen und Rammkernsondierungen beträgt circa drei mal drei Meter.

Für die Bedarfsfläche bei den Kernbohrungen benötigt Amprion eine Arbeitsfläche von mindestens zehn mal zehn Metern. Eine ähnliche Fläche wie bei Kernbohrungen benötigt Amprion bei der Drucksondierung.

Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt in der Regel auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt bei Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Im Bereich von geplanten Kernbohrungen, Grundwassermessstellen und Drucksondierungen werden vorab Sondierungsbohrungen (Schneckenbohrung) erforderlich. Das unmittelbare Umfeld der entstandenen Bohrlöcher wird dann mittels Sonde auf Kampfmittel geprüft. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt.

Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein.

Was sind Grundwassermessstellen und warum braucht Amprion diese?

Einige Stellen, an denen Kernbohrungen durchgeführt werden, bauen wir zu Grundwassermessstellen aus. So lässt sich die Hydrogeologie der Flächen untersuchen und prüfen, ob später während der Baumaßnahme Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Dafür verwenden wir Geräte, die den Grundwasserstand automatisch messen und die entsprechenden Daten speichern.

Kleinbohrungen bauen wir im Einzelfall zu Rammfiltermessstellen aus. Hierbei bringt man in die Bohrlöcher Filterrohre und Filterkies ein. Den Kopf der Messstelle legt man in der Regel über der Erdoberfläche an.

Alle Flächen, auf denen Grundwasser- oder Rammfiltermessstelle eingerichtet sind, können weiterhin ohne oder nur mit geringer Einschränkung bewirtschaftet werden.

Da wir die Daten der Grundwassermessstellen in regelmäßigen Abständen auslesen, müssen die jeweiligen Flächen während der gesamten Maßnahme betreten werden können. Informationen zur Dauer der Maßnahme erhalten Betroffene über den Eigentümerkontakt.

Wird es Schürfe geben?

In Einzelfällen legen wir zur bodenkundlichen Kartierung mit einem Minibagger Schürfe mit einer Tiefe von circa 1,5 bis 2 Metern an. Diese verfüllen wir wieder, sobald die einzelnen Bodenschichten erfasst sind.

Diese Maßnahme dauert in der Regel einen Tag. Sollten die Arbeiten – zum Beispiel witterungsbedingt – länger dauern, informieren wir die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten rechtzeitig.

Wie fahren Sie zu den einzelnen Bohrpunkten?

Soweit es geht, nutzen wir öffentliche bzw. private Wirtschaftswege. Über landwirtschaftlich genutzte Flächen fahren wir nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Bohrpunkt zu erreichen. Die genauen Zuwegungen können wir erst mitteilen, wenn die Planung des Bohrprogramms abgeschlossen ist. Der beauftragte Dienstleister wird Sie rechtzeitig vor Beginn der Baugrunduntersuchungen über den Termin und über Art und Umfang der Arbeiten informieren.

Mit welchen Maschinen wird mein Grundstück befahren?

Für die Kleinbohrungen verwenden wir ein kleines Raupenfahrzeug, das in etwa so groß ist wie ein Minibagger. Es hat eine Spurweite von 1,10 Meter und wird mit einem Kastenwagen zum Einsatzort gebracht. Das Raupenfahrzeug für die Kleinbohrungen wiegt circa 600 Kilogramm inklusive gefülltem Öltank und Schlaggewichten für die Rammsondierung. Der Kastenwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm.

Bei den größeren Kernbohrungen befahren wir die Fläche in der Regel mit einem auf Ketten geführten Bohrgerät. Die Drucksondierungsgeräte sind auf einem Lkw oder auf einem Raupenfahrzeug montiert. Bei beiden Maßnahmen bringen wir mit einem Kastenwagen zusätzliches Arbeitsmaterial zur Bohrstelle.

Baugrunduntersuchung: Schutzmaßnahmen

Wie werden die Eingriffe auf den Flächen dokumentiert?

Bevor die Arbeiten beginnen, wird das ausführende Unternehmen den Zustand der Fläche schriftlich und fotografisch dokumentieren.

Wie stellt Amprion den Naturschutz sicher?

Der Eingriff in Natur und Umwelt ist gering, da die Mehrzahl der Untersuchungen nur wenige Stunden in Anspruch nimmt und danach die Fläche, auf der die Untersuchungen stattfanden, wieder in ihren Ausgangszustand zurückgeführt wird. Die genutzten Geräte sind in der Regel mit biologisch abbaubaren Schmierstoffen betrieben. Die kleinräumige Anordnung des Untersuchungspunktes erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt, den Eingriff in Natur und Umwelt zu minimieren (kein unnötiger Rückschnitt von Vegetation etc.). In umwelt- bzw. naturschutzfachlich relevanten Bereichen werden wir eine ökologische Baubegleitung organisieren.

Baugrunduntersuchung: Entschädigungen

Was passiert, wenn das ausführende Unternehmen auf meinem Flurstück einen Schaden verursacht – beispielsweise indem es durch mein Getreide fährt?

Sollte ein Schaden entstehen, wird das ausführende Unternehmen mit dem Bewirtschafter Kontakt aufnehmen und den Schaden nach Abstimmung beheben oder eine Entschädigung zahlen. Sollten hierbei umfangreiche Fragestellungen zu klären sein, übernimmt dies die im Anschreiben genannte Firma.

Was genau wird entschädigt und in welchem Umfang? Kommt Amprion auch für später auftretende Schäden auf?

Entstandene Flur- und Aufwuchsschäden entschädigt Amprion in vollem Umfang. Wir führen die Arbeiten jedoch so bodenschonend wie möglich durch, sodass keine langfristigen Schäden zu erwarten sind. Sollte es in Einzelfällen dennoch zu langfristigen Schäden am Grundstück kommen, entschädigen wir auch diese über eine Flurschadenregulierung.

Was passiert, wenn durch die Arbeiten Drainagen zu Schaden kommen?

Da wir die Arbeiten möglichst bodenschonend ausführen, sind durch das Befahren der Fläche mit Baumaschinen keine Schäden an Drainagen zu erwarten. Sollte bei einer Bohrung eine Drainage getroffen werden, setzen wir diese anschließend wieder in Stand.

Baugrunduntersuchungen: Im Austausch

Kann man bei der Baugrunduntersuchung dabei sein?

Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht, die Maßnahmen zu begleiten, sofern Sie die Regeln des Arbeitsschutzes und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Sollten Sie das wünschen, wenden Sie sich bitte per Mail an ten.noirpma@b-rodirrok .

Wie erfährt man, wo genau auf einem Flurstück die Maßnahme umgesetzt wird?

In den Anschreiben an die tatsächlich Betroffenen werden wir über die Lage der in Anspruch zu nehmenden Flächen für die geplanten Maßnahmen inkl. der Zuwegungen informieren.

Warum enthalten die ersten Anschreiben keinen Plan, der die Bohrstelle darstellt?

Das erste Anschreiben informiert darüber, dass Amprion personenbezogene Daten (Katasterdaten) aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben hat, um die Baugrunduntersuchung planen zu können.

Ein ggf. erhaltenes weiteres Anschreiben dient dazu, dass Amprion wichtige Informationen von den betroffenen Grundstückeigentümern erhält – beispielsweise wie die Fläche genutzt wird, welche Frucht darauf steht oder wie die Zuwegung zu dem Grundstück aussieht.

Sofern die Fläche verpachtet ist, benötigt Amprion außerdem die Kontaktdaten des Pächters.

Sind diese Punkte geklärt, setzt sich das Unternehmen, das die Untersuchung durchführen wird, mit den Eigentümern bzw. Pächtern in Verbindung und stellt den genauen Zeitplan, den Ablauf der Arbeiten sowie das eingesetzte Baugerät vor. Es ist zudem sinnvoll, sich die Bohrstelle gemeinsam anzuschauen. Um diese Details mit Ihnen zu besprechen, wird auch ein Lageplan als Basis hinzugenommen. Sollten bis zur Detailabstimmung jedoch Fragen zu klären sein, die eine Sicht auf einen Lageplan bereits vorher erfordern, schicken wir Ihnen diesen selbstverständlich zu.

Warum unterscheidet sich der im Anschreiben genannte Zeitraum von dem in der ortsüblichen Bekanntmachung?

Die Anschreiben an die betroffenen Flächeneigentümer schicken wir mit sehr viel Vorlauf hinaus, teilweise bis zu vier bis fünf Monate vor dem eigentlichen Start der Maßnahme. Das Ziel ist, genügend Zeit für eine Detailabstimmung der Maßnahmen mit den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten zu haben. Zu diesem Zeitpunkt ist der Zeitplan, welche Maßnahme wann genau und wo stattfindet, noch nicht bis ins Detail durchgeplant.

Das führt dazu, dass Amprion zunächst nur einen sehr langen Zeitraum von sechs Monaten angeben kann, bei dem wir uns sicher sind, dass die Maßnahmen in jedem Fall darin durchgeführt werden.

Die ortsüblichen Bekanntmachungen werden maximal mit einem Vorlauf von zwei Monaten vor dem Start der Maßnahmen veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Zeitplan für die Maßnahmen bereits detaillierter vor und es ist uns möglich, dann schon einen kürzeren Zeitraum anzugeben.

Warum werde ich nicht direkt mit Amprion, sondern mit einer Hotline verbunden?

Amprion hat die Unternehmen, die die Vorarbeiten koordinieren, damit beauftragt, einen unterstützenden Telefondienst zur Verfügung zu stellen. Dieser soll erste Fragen klären und als Schnittstelle zu Amprion sowie den ausführenden Unternehmen dienen. Durch den Telefondienst kann eine höhere Erreichbarkeit gewährleistet werden. Je nach Thema beantwortet der Dienst die Fragen entweder direkt oder leitet sie zur Bearbeitung an Amprion weiter.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Amprion?

Sollten Sie über die konkrete Maßnahme hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie bitte den für Ihre Region zuständigen Projektsprecher von Korridor B, entweder per Mail an korridor-b@amprion.net oder telefonisch.

Welche Behörde ist für das Vorhaben zuständig und an wen muss ich Einwände und Stellungnahmen zum Projekt richten?

Zuständige Genehmigungsbehörde für Korridor B ist die Bundesnetzagentur. Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorhaben nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Der Kontakt:

  • E-Mail: info@netzausbau.de
  • Brief: Bundesnetzagentur, Stichwort: Stromnetzausbau,
  • Postfach 8001, 53105 Bonn
  • Anruf: 0800 638 96 38 (kostenfrei; Montag-Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-14 Uhr)

Elbquerung: Bedarf

Warum kann für Korridor B nicht der Tunnel ElbX genutzt werden, der zum Projekt SuedLink gehört?

Aus Gründen der Netzplanung und Versorgungssicherheit können Korridor B und SuedLink nicht in einem Tunnel verlegt werden.

Einerseits würden bei einem Ausfall des Tunnels den wichtigen Nord-Süd-Verbindungen mit einem Schlag 6 Gigawatt (GW) an Stromleistung für Bayern und Baden-Württemberg (SuedLink) als auch für Nordrhein-Westfalen (Korridor B) entzogen. Ein solcher Fall würde die Netzstabilität beeinträchtigen und könnte nur durch erhebliche Netzeingriffe behoben werden. Dabei würden Kosten in Milliardenhöhe anfallen, die auf die Stromkunden umgelegt werden müssten.

Andererseits ist die SuedLink-Planung im Bereich der Elbquerung (ElbX) bereits weit fortgeschritten und der Tunnel befindet sich seit Herbst 2023 im Bau. Für ElbB wird erst im Mai 2024 das Planfeststellungsverfahren beantragt.

Warum wird die Elbe nicht einfach entlang des geplanten A20-Tunnels gequert?

Für das Vorhaben SuedLink hat der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT bereits die Querungsmöglichkeiten der Elbe zwischen Cuxhaven und Hamburg im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens intensiv untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass sich der Bereich bei Wewelsfleth bzw. Wischhafen/Freiburg (Elbe) am besten für die Elbquerung eignet. Die Bundesnetzagentur ist dieser Einschätzung gefolgt und hat deshalb den bestehenden SuedLink-Korridor auch für die Trassierung von Korridor B festgelegt. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Querungsstelle für das Projekt Korridor B in Wewelsfleth bei Brokdorf (Schleswig-Holstein) und Freiburg/Wischhafen (Niedersachsen) im Bundesbedarfsplangesetz verbindlich festgelegt (vgl. BBPlG, Anlage 1, Nr. 48). Der geplante A20 Tunnel liegt über 10 km südöstlich entfernt.

Wie wurde entschieden, an welcher Stelle die Elbe gequert wird?

Die Querungsbereiche der Elbe sind vom Gesetzgeber verbindlich vorgegeben (vgl. Anlage 1 Nr. 48 Bundesbedarfsplangesetz):

  • in Schleswig-Holstein: B431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)
  • in Niedersachsen: L111 östlich Allwörden (Freiburg (Elbe) / Wischhafen)

Siehe auch die Fragen "Warum wird die Elbe nicht einfach entlang des geplanten A20-Tunnels gequert?" und "Wie wurde der Korridor für ElbB festgelegt?"

Elbquerung: Gesetz und Genehmigung

Wie wurde der Korridor für ElbB festgelegt?

Für das Vorhaben SuedLink hat der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT bereits die Querungsmöglichkeiten der Elbe zwischen Cuxhaven und Hamburg im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens intensiv untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass sich der Bereich bei Wewelsfleth bzw. Wischhafen/Freiburg (Elbe) am besten für die Elbquerung eignet. Die Bundesnetzagentur ist dieser Einschätzung gefolgt und hat den bestehenden SuedLink-Korridor auch für die Elbquerung von Korridor B im Bundesbedarfsplangesetz festgelegt. Korridor B muss für die Elbquerung somit keine Bundesfachplanung durchlaufen. Stattdessen kann direkt ein Planfeststellungsverfahren beantragt werden.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren für ElbB ab?

Das Genehmigungsverfahren ist im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) geregelt. Aufgrund der Vorgaben im Bundesbedarfsplangesetz (gesetzlichen G-Kennzeichnung) entfällt die Bundesfachplanung, sodass direkt mit der Planfeststellung begonnen werden kann.

Im Planfeststellungsverfahren wird das Tunnelbauwerk durch die BNetzA genehmigt. Start- und Zielraum wurden zuvor im Rahmen der Bundesfachplanung des SuedLink bestimmt.

Das Planfeststellungsverfahren, nach dem ElbB genehmigt wird, umfasst folgende Schritte:

  • Antrag nach § 19 NABEG
  • Antragskonferenz nach § 20 NABEG
  • Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die BNetzA (§ 20 Abs. 3 NABEG)
  • Unterlagen nach § 21 NABEG
  • Beteiligung und Erörterung
  • Entscheidung nach § 24 NABEG

In welchem Umfang findet eine Beteiligung statt?

Während des gesamten Verfahrens informiert Amprion regelmäßig und steht jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die offizielle Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren beginnt mit einer öffentlichen Antragskonferenz der Bundesnetzagentur, an der Übertragungsnetzbetreiber, Träger öffentlicher Belange und Umweltvereinigungen teilnehmen. Im weiteren Planfeststellungsverfahren haben auch betroffene Privatpersonen die Möglichkeit sich einzubringen und ihre Anliegen vorzubringen. Die Bundesnetzagentur wird ein Anhörungsverfahren einleiten, in dem sich Privatleute schriftlich äußern können. Zudem wird es einen gesonderten Termin, den sogenannten Erörterungstermin, geben, bei dem Anliegen eingebracht werden können.

Wie weit muss das Tunnelbauwerk von Wohnhäusern entfernt sein? Gibt es einen Schutzbereich rund um das Grundstück?

Ziel ist es, eine möglichst große räumliche Trennung zwischen der bestehenden Bebauung und der Baustelle herzustellen. Auf diese Weise können unvermeidbare Lärmbelästigungen während der Bauausführung schon aufgrund der Entfernung zur Wohnbebauung minimiert werden.

Für den Betrieb gibt es gesetzliche Vorgaben, – wie etwa die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – die Grenzwerte vorgeben, die für Gebiete mit Wohnbebauung einzuhalten sind. Diese werden durch den gewählten Abstand des Tunnelbauwerks zu den Wohnhäusern sicher eingehalten.

Elbquerung: Trassenverlauf

Wenn das Gebot der Geradlinigkeit gilt, warum kreuzt die Trasse dann nicht die Elbe bei Brunsbüttel, sondern macht den Umweg über Wewelsfleth/Brokdorf? Und warum wird nicht im Bereich südlich der Elbe der SuedLink-Trassenverlauf genutzt?

Die Querung der Elbe stellt im Vorhaben 48 eine Besonderheit dar und ist bereits im Bundesbedarfsplangesetz festgelegt (vgl. BBPlG, Anlage 1, Nr. 48). Für das Vorhaben SuedLink hat der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT bereits die Querungsmöglichkeiten der Elbe zwischen Cuxhaven und Hamburg im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens intensiv untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass sich der Bereich bei Wewelsfleth bzw. Wischhafen/Freiburg (Elbe) am besten für die Elbquerung eignet. Die Bundesnetzagentur ist dieser Einschätzung gefolgt und hat den bestehenden SuedLink-Korridor auch für die Trassierung von Korridor B festgelegt.

Warum nutzt Amprion nicht den Elbtunnel der A20, um die Elbe zu queren?

Zum einen ist der räumliche Abstand zur möglichen A20-Trasse zu groß, zum anderen ist noch unklar, wann der A20-Tunnel realisiert wird. Auch aus systemtechnischen Gründen bietet sich eine Bündelung mit dem möglichen A20-Tunnel nicht an.

Mit welchen Immissionen durch Lärm, Licht sowie elektrische und magnetische Felder (EMF) ist im Bereich der Tunnelschächte zu rechnen?

Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Lärm, Licht und EMF werden eingehalten und nach Möglichkeit unterschritten.

Elbquerung: Technische Aspekte

Welchen Durchmesser hat der Tunnel?

Der Innendurchmesser des Tunnels beträgt 4 Meter.

Wie lang und tief wird der Tunnel gebohrt?

Circa 24 Meter Tiefe auf rund 5,2 Kilometer Länge.

Was passiert bei einem offenen Kabelbruch oder anderen Havariefällen im Tunnel?

Da es sich bei ElbB um einen begehbaren Tunnel handelt, ist der Zugang jederzeit gewährleistet.

Wie gefährlich ist es im Bereich des Kabels, wenn ein Kurzschluss auftritt?

Der Tunnel ist grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, sondern nur für geschultes Fachpersonal und Mitarbeiter von Amprion.

Ohne externe Einflüsse fließt der Strom bei einem Kurzschluss größtenteils über den Kabelschirm ab. Die Kabel selbst sind durch Isolierung und Kabelschirm gesichert.

Ist die im Tunnel entstehende Abwärme nutzbar?

Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes unterstützt Amprion ausdrücklich das Ziel, die Abwärme von technischen Anlagen zu nutzen. Amprion entwickelt derzeit für unterschiedliche technische Bauwerke (Konverter etc.) Lösungen und Konzepte für die technische Machbarkeit der Wärmeauskopplung als auch deren rechtssichere Umsetzbarkeit gemäß § 11 EnWG.

Maßgeblich für Amprion ist bei einer Wärmeauskopplung immer die Betriebssicherheit und -stabilität der technischen Bauwerke. Das heißt der Netzbetrieb inklusive etwaiger Revisionszeiten hat stets Vorrang.

Werden oberirdische Gebäude im Bereich des Tunnels benötigt? Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wir errichten ein Start- und ein Zielschachtbauwerk sowie einen Zugang zu Lüfterbauwerken.

Sichtbares Bauwerk oberirdisch: jeweils circa 23,5 Meter x 14 Meter.

Wird ein natürlicher Sichtschutz errichtet? Wie wird dafür gesorgt, dass das Bauwerk ins Landschaftsbild des Deichvorlandes passt?

Um das Landschaftsbild nicht unnötig zu beeinträchtigen, wird das Bauwerk den Gegebenheiten der Landschaft möglichst angepasst. Zur Sichtverschattung sind entsprechende Planzungen geplant. Bei den Sichtschutzpflanzungen wird auf die Verwendung heimischer Gehölze ebenso Wert gelegt wie auf deren regionale Herkunft.

Wer ist für den Betrieb des Tunnels verantwortlich?

Amprion ist für den Betrieb zuständig.

Elbquerung: Bauliche Umsetzung der Elbquerung

Welches Bauverfahren kommt bei der Elbquerung zum Einsatz?

Wir greifen auf das sogenannte Tübbing-Tunnelbauverfahren zurück. Bei dieser Methode zur Herstellung von Tunneln werden vorgefertigte Betonelemente (Tübbinge) verwendet. Folgende Schritte werden beim Tübbing-Tunnelbauverfahren üblicherweise durchgeführt:

  • Vorarbeiten: Bevor mit dem Tunnelbau begonnen wird, finden Vorarbeiten statt. Unter anderem werden eine Start- und eine Zielbaugrube angelegt, von der aus der Tunnel vorangetrieben beziehungsweise in der die Tunnelbohrmaschine geborgen wird, wenn sie die andere Elbseite erreicht hat.
  • Bohren des Tunnels: Der Tunnel wird durch einen sogenannten Mixschild im Vollschnittverfahren aufgefahren. Diese Tunnelbohrmaschine ist speziell für den Einsatz in lockerem Gestein ausgelegt. Dabei wird der vor der Maschine anstehende Boden mit einer Flüssigsuspension vermengt. Diese Suspension wird wiederum mit einem Druck beaufschlagt, der ungefähr dem anstehenden Grundwasserdruck entspricht. Auf diese Weise kann der Vortrieb sehr sicher und nahezu setzungsfrei ausgeführt werden. Die Tübbinge werden direkt hinter der Vortriebsmaschine ein- und zu einem ringförmigen Tunnelsegment zusammengebaut. Durch einen konischen Schlussstein wird dieser Ring geschlossen und kann anschließend die volle Gebirgslast tragen.
  • Ausbau des Tunnels: Nach den Vortriebsarbeiten wird der Tunnel mit der notwendigen Infrastruktur ausgebaut. Dazu gehören Stellagen für die Kabelanlage, ein Flucht- und Rettungsfahrzeug sowie Beleuchtung und weitere Schalt- und Sicherheitstechnik.

Wie lange wird ElbB gebaut?

Nach aktuellem Stand rechnen wir mit rund 5 Jahren Bauzeit.

Auf wie viele Jahre summiert sich die Bauzeit für ElbX und ElbB?

Eine Gesamtbauzeit von rund acht Jahren ist möglich. Während bei ElbX von TenneT bereits September 2023 der Bau begonnen hat, reicht Amprion für ElbB erst im Mai 2024 den Antrag auf Planfeststellung ein. 2026 folgt der Planfeststellungsbeschluss und damit die Baugenehmigung. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass der Bau von ElbB erst nach der Fertigstellung von ElbX beginnen kann.

Wie wird die Zuwegung der ElbB-Baustelle organisiert und koordiniert? Wann wird den Gemeinden und den betroffenen Behörden (Straßenmeistereien etc.) das Konzept vorgestellt?

Amprion beauftragt Fachplanungsbüros, ein Konzept zur Zuwegung zu erstellen. Eine Kommunikation dazu findet zu gegebener Zeit mit ausreichend Vorlauf statt.

Gibt es beim Bau Synergien mit ElbX?

Sofern die unterschiedlichen Zeitabläufe es zulassen, werden wir Synergien nutzen.

Wird von Nord nach Süd gebaut? Oder parallel an den zwei Standorten?

Der ElbB-Tunnel wird von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen gebaut.

In welchem Schichtbetrieb wird gearbeitet? Finden die Arbeiten 24/7 statt?

Als Regelbetrieb der Baumaßnahme wird nach Stand der Vorplanung ein werktäglicher Zeitraum von Montag bis Samstag zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr vorgesehen. Der eigentliche Tunnelvortrieb mit Arbeitsaktivität im Bereich des Baufeldes am Startschacht ist allerdings im 24 h-Betrieb geplant. Materialtransporte und Transporte des Abraums erfolgen im geplanten Regelbetrieb voraussichtlich werktäglich zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr. Unvermeidbare Schwertransporte werden nach Erfordernis ggf. zu abweichenden Uhrzeiten durchgeführt. Dies minimiert die Beeinträchtigung des örtlich anstehenden Verkehrs, insbesondere des Berufsverkehrs.

Wie groß sind die Baumaschinen und wie groß sind die Bewegungen der Maschinen beziehungsweise LKW? Wer kommt für eventuelle Schäden auf?

Dies kann erst nach der Beauftragung der ausführenden Firma beantwortet werden. Beschädigungen werden im Rahmen der Baufeldräumung nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht behoben.

Gibt es im Vorfeld eine Beweissicherung? Wer trägt die Kosten dafür?

Im Rahmen der Ausschreibung werden die Baufirmen zu einer Beweissicherung verpflichtet. Die Kosten hierfür trägt Amprion.

Werden heimische beziehungsweise ortsansässige Unternehmen mit dem Bau des Tunnels beauftragt oder wird ein zentrales Unternehmen gewählt?

Insbesondere bei den Baugruben- und Tunnelbauarbeiten handelt es sich um hochspezialisierte Gewerke mit nur wenigen Anbietern in ganz Europa. Von daher sind wir gezwungen, auch diesen Markt anzufragen. Sollte es für diese Gewerke ortsansässige Firmen geben, so werden diese selbstverständlich eingeladen, sich für ElbB zu bewerben.

Welche Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität und der Deichbereiche werden während der Arbeiten vorgenommen?

Amprion hält sich streng an alle Vorgaben zum Schutz der Wasserkörper.

Elbquerung: Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt

Welchen Einfluss haben das Kabel und der Tunnel auf den Boden und die Vegetation im Bereich der Elbe?

Durch die Lage in 24 Metern Tiefe und die Abführung der Prozesswärme wird es keine Auswirkungen geben.

Wie werden Natur- und Artenschutz bei Planung und Bau berücksichtigt?

Amprion versteht sich als nachhaltiges Unternehmen. Der Natur- und Artenschutz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher ist uns bei allen Projekten wichtig: Der Bau und der spätere Betrieb der Leitung sollen die Natur möglichst wenig belasten. Bei der Planung berücksichtigen wir im Rahmen der Genehmigungsverfahren den Schutz von Flora und Fauna. Es werden Schutz- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (sogenannte Kompensationsmaßnahmen) vorgesehen. Im Bau achtet eine externe ökologische Baubegleitung auf die Berücksichtigung der umweltfachlichen Belange.

Wie und wo findet ein naturschutzfachlicher Ausgleich statt? Muss ein regionaler Bezug bestehen?

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beinhaltet das sogenannte Vermeidungs- und Minimierungsgebot. Demnach besteht die Verpflichtung, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen beziehungsweise so gering wie möglich zu halten. Wo Eingriffe unvermeidbar sind, nimmt Amprion Kompensationsmaßnahmen vor.

Über regionale Ökopools beteiligen wir uns an Projekten anderer Organisationen oder leisten Ausgleichszahlungen, die umfassendere Maßnahmen als einzelne Ersatzpflanzungen ermöglichen. Bei der Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen binden wir die betroffenen Gemeinden, Naturschutzbehörden sowie Anwohnerinnen und Anwohner und sonstige Experten frühzeitig ein.

Wie wird mit Wasserschutzgebieten im Bereich der Elbe umgegangen?

Aus heutiger Planungssicht befinden sich keine Wasserschutzgebiete im Untersuchungsraum. Wasserschutzrechtlich ausgewiesene Gebiete werden möglichst gemieden. Sofern dies nicht möglich ist und keine alternativen Verläufe zur Verfügung stehen, weisen wir die Einhaltung der Schutzvorgaben durch geeignete Maßnahmen nach.

Wie warm werden die Leitungen im Betrieb? Hat die Wärmeabgabe eine Auswirkung auf die Umwelt?

Genaue Angaben hierzu können wir erst machen, sobald die Kabel, die wir für Korridor B benutzen werden, ausgewählt sind. Normalerweise werden Erdkabel unter Volllast zwischen 70 und 80 Grad warm. Durch die Ummantelung beziehungsweise Isolierung wird ein Großteil dieser Wärme direkt abgefangen. Zudem wird eine Lüfteranlage installiert, die die Abwärme aus dem Tunnel abführt.

Ist der Tunnel gegen Cyberangriffe, Sabotage und Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Starkregenereignisse geschützt?

Havarie-Konzepte sind ein fester Bestandteil unserer Planungen. Details können wir aus sicherheitstechnischen Gründen nicht bekannt geben.

Ist der Tunnel bewacht?

Der Tunnel ist bewacht. Details können wir aus sicherheitstechnischen Gründen nicht bekannt geben.

Werden Tiere im Rahmen der Schall- oder Wärmeimmissionen des Tunnels beeinträchtigt?

Die Auswirkungen von Geräuschen, Erwärmungen oder auch Erschütterungen auf wildlebende Tiere werden im Genehmigungsverfahren betrachtet. Hierzu lassen wir Fachgutachten erstellen. Dabei werden die Auswirkungen dieser Reize sowohl kurzzeitig während der Bauphase als auch dauerhaft in der Betriebsphase des Tunnels näher untersucht. Für Nutztiere werden gegebenenfalls bedarfsbezogene Fachgutachten in Auftrag gegeben.

Elbquerung: Im Austausch

Wann plant Amprion Informationsangebote für Eigentümer von Grundstücken in der vorgesehenen Trasse von Korridor B?

Amprion wird mit den landwirtschaftlichen Verbänden Gespräche über eine Rahmenregelung führen. Diese Rahmenregelung wird unter anderem Entschädigungen für Nutzungsausfälle und mögliche Folgeschäden regeln. Kontakt mit Grundstückseigentümern und Landwirten nimmt Amprion erst dann auf, wenn die betroffenen Flurstücke feststehen oder wenn Voruntersuchungen auf den Flächen notwendig sind.

Welche Ansprechpartner stehen Betroffenen bei Planung und Bau zur Verfügung?

Projektleiter und Projektsprecher stehen den Betroffenen sowohl während der Planung als auch während der Bauzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ansprechpersonen

Florian Zettel
Florian Zettel
Projektsprecher Korridor B (Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen)
Tobias Schmidt
Tobias Schmidt
Projektsprecher Korridor B (Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen)