Gesetzliche Grundlagen
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)
Das Bundesbedarfsplangesetz beschleunigt seit 2013 den Ausbau der Stromnetze. Der enthaltene Bundesbedarfsplan listet die dafür erforderlichen Leitungsprojekte aus dem Netzentwicklungsplan auf.
Ansprechpersonen
Jörg Weber
Projektsprecher