Wullenstetten – Niederwangen

Projektfortschritt

Im August 2024 haben wir den Beschluss für das Vorhaben von der BNetzA erhalten.

Derzeit laufen bereits die Planungen für den Start der Baumaßnahmen. Dafür prüfen wir mit Blick auf die Beschaffung von Material und Dienstleistern die Marktlage. Zudem müssen wir technische Abhängigkeiten und die Umsetzung laufender Bauvorhaben berücksichtigen, damit das Netz in der Bauphase sicher betrieben werden kann. Über Beginn und Ablauf der Bauarbeiten werden wir natürlich frühzeitig und umfassend informieren.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netzentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Bundesbedarfsplan

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Das vom Deutschen Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz beschlossene Leitungsbauvorhaben Nr. 25 ist notwendig, um die Versorgungssicherheit der Menschen in der Region über die Anbindung der örtlichen Umspannanlagen sicherzustellen und gleichzeitig als unterstützende Maßnahme die Übertragungskapazität nach Österreich zu steigern.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Bundesfachplanung

Im nächsten Schritt gilt es nun, einen Trassenkorridor zu finden, der mit den überwiegenden öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. In der Bundesfachplanung darf dieser Korridor bis zu einem Kilometer breit sein und ist zudem, anders als im Raumordnungsverfahren, verbindlich für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

Bundesfachplanung der Bundesnetzagentur

Leitungsbauprojekte, die im Bundesbedarfsplangesetz als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind, durchlaufen die Bundesfachplanung. Da es sich um ein Projekt handelt, dessen Leitungsverlauf die Grenze zwischen Bundesländern überschreitet, ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn als Genehmigungsbehörde zuständig. Sie koordiniert das Verfahren und beteiligt die Öffentlichkeit sowie alle betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen (die Träger öffentlicher Belange, kurz TÖB).

Den ersten Schritt im Genehmigungsverfahren, die Bundesfachplanung, konnten wir im Jahr 2020 abschließen. Darin hat die BNetzA den Verlauf der Trassenachse festgelegt, die für das folgende Planfeststellungsverfahren verbindlich ist.

Planfeststellungsverfahren

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Antragskonferenz
Im Juli 2019 fand die Antragskonferenz zur beantragten Planfeststellung zu Art und Umfang der Umweltverträglichkeitsuntersuchung statt.

Erörterungstermin
Am 29.11.2023 hat die BNetzAin Blaubeuren der Erörterungtermin statt.

Planfeststellungsbeschluss
Im Anschluss an den Erörterungstermin am 29.11.2023 hat die BNetzA die Einwendungen und Stellungnahmen mit dem von Amprion eingereichten Plan sowie den vorgebrachten Erwiderungen abgewogen und am 13.08.2024 den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Nach dem Beschluss fand die Offenlage der Dokumente statt. Die Stadt Wangen im Allgäu hatte gegen den Beschluss geklagt, doch das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage Ende September 2025 als unbegründet ab.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Derzeit laufen bereits die Planungen für den Start der Baumaßnahmen. Dafür prüfen wir mit Blick auf die Beschaffung von Material und Dienstleistern die Marktlage. Zudem müssen wir technische Abhängigkeiten und die Umsetzung laufender Bauvorhaben berücksichtigen, damit das Netz in der Bauphase sicher betrieben werden kann. Über Beginn und Ablauf der Bauarbeiten werden wir natürlich frühzeitig und umfassend informieren.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.

Projektkommunikation


Durch eine offene und transparente Projektkommunikation haben wir von Beginn an alle am Verfahren Beteiligten – Kommunen, Eigentümer*innen, Anwohner*innen, Institutionen und die Menschen in der Region – mitgenommen und über die einzelnen Phasen dieses Leitungsbauprojektes auf dem Laufenden gehalten.

Zu Beginn des Vorhabens stand im Jahr 2017 vor allem die frühzeitige Bürgerbeteiligung entlang der vorhandenen Trasse auf dem Programm. In insgesamt vier Bürgersprechstunden und acht Infomobilstationen konnten sich die Bürger*innen in der Projektregion informieren und einbringen.

Nach der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der BNetzA haben wir die Unterlagen am 20., 21. und 22.06.2023 in Wangen, Ringschnait und Dellmensingen persönlich im Rahmen mehrerer Bürgerinfomärkte vorgestellt. Auch nach dem Planfeststellungsbeschluss werden wir die Umsetzung des Vorhabens mit Dialogangeboten begleiten und vor Ort erreichbar bleiben.

Außerdem ist als direkter Draht für alle Fragen und Anregungen eine kostenlose Bürger-Hotline unter der Rufnummer 0800-5849 000 geschaltet worden, die werktags von 8 bis 20 Uhr erreichbar ist.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.