Das Vorhaben wurde in mehrere Genehmigungs- und Bauabschnitte unterteilt. Während die Arbeiten in manchen Abschnitten kurz bevorstehen, sind sie in anderen bereits in Gang oder weitestgehend abgeschlossen. Der aktuelle Stand zu den jeweiligen Abschnitten wird im Folgenden näher aufgeführt.
Bedarfsermittlung
Szenariorahmen
Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035.
Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben.
Energieleitungsausbaugesetzt (EnLAG)
Auf die Notwendigkeit eines zügigen Netzausbaus hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2009 reagiert. Mit dem Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen definierte er erstmals Höchstspannungsleitungen, die energiewirtschaftlich notwendig sind. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sollen diese Vorhaben vordringlich planen und bauen.
In dem hierzu erstellten Bedarfsplan sind aktuell 22 Vorhaben aufgelistet. Hierbei handelt es sich um Freileitungen mit 380-kV-Wechselstrom. Sie dienen unter anderem der Entwicklung der Übertragungsnetze und der Kompatibilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union. Die Vorhaben aus dem Bedarfsplan sind aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Damit ist gesetzlich verankert, dass die jeweilige Leitung gebraucht wird.
Erdkabel-Pilotvorhaben
Sechs der im Bedarfsplan aufgeführten Vorhaben hebt das Gesetz hervor. Diese können als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden. Das dient dazu, den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz zu testen (Pilotvorhaben). ZU diesen Pilotvorhaben gehört auch das Vorhaben Niederrhein/Wesel – Osterath.
Weitere Informationen:
zum Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) unter Netzausbau.de
Planung und Genehmigung
Planfeststellungsverfahren
Allgemeines
Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.
Eröffnung des Verfahrens
Die im jeweiligen Bundesland zuständige Planfeststellungsbehörde führt das Verfahren durch. Bei länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Projekten nach dem Bundesbedarfsplangesetz ist die Bundesnetzagentur zuständig. Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.
Beteiligungsmöglichkeiten
Die prüfende Behörde führt eine Antragskonferenz mit Amprion als Vorhabenträger sowie mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange durch. Anschließend werden auf dieser Grundlage die Antragsunterlagen erarbeitet und einen Monat lang öffentlich ausgelegt – in den Gemeindeverwaltungen entlang des voraussichtlichen Trassenverlaufs. Jeder Betroffene kann nun Stellung zu den Plänen nehmen oder Einwände vorbringen. Wer dies fristgerecht tut, kann anschließend an einer gemeinsamen Erörterung mit Amprion und den Behörden teilnehmen. Ergeben sich daraufhin Planänderungen, muss ggf. nochmals eine Beteiligung erfolgen.
Der Planfeststellungsbeschluss
Ist das Anhörungsverfahren beendet, erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Darin wägt sie alle projektbezogenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und trifft dann ihre Entscheidung. Mit dem Beschluss kann sie Auflagen für den Bau und Betrieb verknüpfen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gegeben und denen zugestellt, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde ihre Entscheidung in den Gemeinden.
Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren unter Netzausbau.de
Genehmigungsabschnitt Binnenland
Amprion hat am 23.10.2019 bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Durchführung eines Planfeststellungverfahrens für den etwa 32 km langen Planungsabschnitt „Binnenland“ von Wesel bis Krefeld beantragt. Die Pläne lagen zur allgemeinen Einsichtnahme in Duisburg, Hünxe, Kempen, Krefeld, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Tönisvorst, Voerde und Wesel aus. Alle Betroffenen hatten im Anschluss die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwendungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin fand vom 12. bis 13.05.2020 in Moers statt.
Ende September 2022 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss für den Planungsabschnitt „Binnenland“ erteilt. Seit Anfang 2023 laufen abschnittsweise vorbereitende Maßnahmen wie der Freischnitt von Flächen und Zuwegungen sowie seit Mitte 2023 erste Baumaßnahmen.
Genehmigungsabschnitt Rheinquerung
Für den Bereich der Rheinquerung – rund 11 km zwischen Voerde und Rheinberg – wurde Ende September 2022 ein eigener Planfeststellungsantrag gestellt. Wir haben das geplante Freileitungsprovisorium und den Erdkabelpiloten gemeinsam im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Für die Errichtung des Provisoriums wurde ein gesonderter Teilplanfeststellungsbeschluss angestrebt. Dieser setzt voraus, dass der Genehmigungsbehörde alle relevanten Informationen vorliegen, um zu beurteilen, dass dem Gesamtvorhaben, also auch dem Kabelpiloten, keine grundsätzlichen Hindernisse entgegenstehen. Damit ist sichergestellt, dass wir auch dann den Bau der provisorischen Freileitung umsetzen können, falls es bei der komplexen Erdkabelmaßnahme zu Verzögerungen kommen sollte. Die vollständigen Unterlagen für das geplante Freileitungsprovisorium sowie die für den Teilplanfeststellungsbeschluss relevanten Unterlagen für den Kabelpiloten lagen zur allgemeinen Einsichtnahme einen Monat lang in Rheinberg und Voerde aus. Alle Betroffenen hatten im Anschluss die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwendungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin zum Einreichzeitpunkt 1 (Freileitungsprovisorium) fand vom 13. bis 14.06.2023 in Wesel statt.
Ende Juni 2023 haben wir den Planfeststellungsantrag mit Einreichung der finalen Unterlagen des Erdkabelpiloten vervollständigt (Einreichzeitpunkt 2). Diese wurden ebenfalls in den Rathäusern der Städte Rheinberg und Voerde öffentlich ausgelegt. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin zum Einreichzeitpunkt 2 (Erdkabelpilot) fand vom 14. bis 15.05.2024 in Wesel statt.
Anfang Januar 2025 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Teil-Planfeststellungsbeschluss für das Freileitungsprovisorium im Bereich der Rheinquerung erteilt.
Genehmigungsabschnitt Fellerhöfe - St. Tönis
Das Planfeststellungsverfahren für diesen rund 7 km langen Abschnitt hat die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf Ende 2012 abgeschlossen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus 2013 hat Amprion der Bezirksregierung Düsseldorf ergänzende Unterlagen zur Prüfung übergeben. Diese Unterlagen beinhalteten unter anderem eine Umweltverträglichkeitsstudie als Grundlage für eine behördliche Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die eingereichten Unterlagen wurden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Am 28.06.2019 ist der ergänzende Planfeststellungsbeschluss ergangen, der den im Jahr 2012 getroffenen Planfeststellungsbeschluss bestätigt.
Bau
Realisierung des Vorhabens
Bau von Leitungen und Anlagen.
Genehmigungsabschnitt Binnenland
Der Genehmigungsabschnitt wurde in mehrere Bauabschnitte unterteilt, auf denen gleichzeitig gearbeitet wird.
Zwischen dem Punkt Neukirchen und St. Tönis sind die Arbeiten weitgehend abgeschlossen.
Zwischen der Umspannanlage Niederrhein (Wesel) und dem Punkt Voerde finden aktuell Baumaßnahmen statt. Dabei wird die bestehende Leitung demontiert und neue Maste errichtet.
In Rheinberg (zwischen dem Punkt Budberg und Punkt Hoher Weg) finden bauvorbereitende Maßnahmen statt. Die eigentlichen Bauarbeiten sollen im Frühjahr 2026 beginnen. Dabei wird die bestehende Freileitung demontiert und im gleichen Trassenraum eine neue 380-Kilovolt-Leitung errichtet.
Genehmigungsabschnitt Rheinquerung
Zwischen dem Punkt Voerde und dem Punkt Budberg errichten wir eine provisorische Freileitung im Trassenraum der Bestandsleitung. Die bestehende Freileitung wird in diesem Zuge demontiert. Aktuell finden daher Maßnahmen zur Errichtung der provisorischen Maste, der Demontage der Bestandsmaste und Seilarbeiten statt.
Genehmigungsabschnitt Punkt Fellerhöfe – St. Tönis
Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen.
Betrieb und Instandhaltung
Betrieb und Instandhaltung
Maßnahmen zum störungsfreien Stromtransport und Schutz der Umwelt.
Info
Vorarbeiten
Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.