Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV) regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den Mess- und Marktlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern zwischen dem Netzbetreiber und einem nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der im Netzgebiet des Netzbetreibers zuständig ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.11.2025 den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom neu festgelegt (Aktenzeichen BK6-24-125).
Die neue Fassung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags Strom ist zum 1. Juli 2026 wirksam.