Preislimitierte Vermarktung

Amprion ist gemäß § 5 Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) verpflichtet, die nach aktueller Prognose vorhergesagte viertelstündliche Einspeisung von Strommengen aus fernsteuerbaren Anlagen über eine marktgekoppelte Auktion vollständig zu preislimitierten Geboten am Day-Ahead-Markt einer Strombörse anzubieten.

Die zu veräußernde Strommenge ist in 20 gleich große Tranchen aufzuteilen und jeweils mit einem eigenen Preislimit anzubieten. Die Preislimits müssen bei mindestens -200 Euro pro Megawattstunde und höchstens -100 Euro pro Megawattstunde liegen. Jeder Betrag in Schritten von einem Euro innerhalb dieses Rahmens wird zufallsgesteuert mit gleicher Wahrscheinlichkeit als Preislimit gesetzt.

Die folgenden Informationen werden spätestens zwei Werktage nach Ende der Auktion veröffentlicht:

  • Die Höhe der Preislimits jeder Tranche, für die Amprion preislimitierte Gebote am Day-Ahead-Markt abgegeben hat,

  • Die am Day-Ahead-Markt unverkauft gebliebene Strommengen, je Tranche, für die Amprion preislimitierte Gebote am Day-Ahead-Markt abgegeben hat und

  • für welche Viertelstunden und für welche Strommengen in der jeweiligen Viertelstunde Amprion die Reduzierung der Einspeiseleistung veranlasst hat