DolWin4 und BorWin4

Projektfortschritt

Die beiden Projekte DolWin4 und BorWin4 befinden sich in der Umsetzung. Für alle Gewerke an Land und auf See liegen die Planfeststellungsbeschlüsse bzw. Baugenehmigungen vor. Die Baumaßnahmen für die Erdkabelverlegung und den Konverterbau in Lingen sind im vollen Gange. Auch für die geplanten Maßnahmen auf See und an der Küste sind die Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Demnach konnte mit der Fertigung des Offshore-Konverters, mit bauvorbereitenden Maßnahmen auf See und der Installation der Seekabel im Küstenbereich begonnen werden.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netz- / Flächenentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Flächenentwicklungsplan

Eine Besonderheit der Offshore-Projekte ist die direkte Anbindung von Windparks auf See. Daher spielt bei diesen Projekten auch der Flächenentwicklungsplan (FEP) eine entscheidende Rolle. Gegenstand des FEP ist die räumliche und zeitliche Planung der Windenergie-Gebiete und Stromleitungen in der Nord- und Ostsee. Dabei werden unter anderem Flächen und die darin zu installierende Leistung festgelegt. Zusätzlich wird bestimmt, in welchem Kalenderjahr die geplanten Windenergieanlagen auf See und die entsprechenden Offshore-Netzanbindungssysteme in Betrieb gehen sollen.

Beteiligung und Genehmigung

Der Flächenentwicklungsplan wird durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) erstellt. Wesentliche Grundlagen sind das Wind-See-Gesetz sowie Raumordnungspläne. Der Flächenentwicklungsplan wird regelmäßig fortgeschrieben.

Im Rahmen der Fortschreibung und Genehmigung werden Behörden und Öffentlichkeit beteiligt und es erfolgt eine strategische Umweltprüfung.

Weitere Informationen:
 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie: Flächenentwicklungsplan

Planung und Genehmigung

Raumordnungsverfahren

Im nächsten Schritt gilt es nun, einen Trassenkorridor zu finden, der mit den überwiegenden öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. Die Übertragungsnetzbetreiber als Vorhabenträger haben mehrere Alternativen zu untersuchen und einen Vorzugskorridor zu beantragen. Nach sorgfältiger Prüfung legt die zuständige Behörde einen Trassenkorridor fest.

Raumordnungsverfahren der Landesbehörden

Die Zuständigkeit für alle Leitungsbauvorhaben regeln die Bundesländer. In einem sogenannten Raumordnungsverfahren, in dessen Rahmen ebenfalls eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wird, bestimmen die zuständigen Landesbehörden einen geeigneten Trassenkorridor. Bei bestehenden Trassen ist ein solches Verfahren grundsätzlich nicht nötig – eventuelle Anpassungen des Trassenverlaufs werden dann innerhalb der Planfeststellungsverfahren vorgenommen. In diesem Verfahren sind die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Rechtliche Grundlage ist das  Raumordnungsgesetz (ROG).

Allgemeine Informationen zu dem Verfahren finden sie  hier.

Weitere Informationen

 Zu Raumordnung unter Netzausbau.de

Planfeststellungs- / BIMSCHG-Verfahren

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf und alle technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Ausschließliche Wirtschaftszone

Mit dem ersten Quartal 2024 hat Amprion die Planfeststellungsverfahren in der Ausschließlichen Wirtschaftszone für die beiden Projekte abgeschlossen. Nun muss Amprion noch ein mehrstufiges Freigabeverfahren des BSH durchlaufen. Amprion muss die im Planfeststellungsbeschluss erteilten Nebenbestimmungen bei der technischen Umsetzung berücksichtigen und dies nachweisen.

Küstenmeer

Bereits in der ersten Jahreshälfte 2022 hat Amprion das Planfeststellungsverfahren für das Küstenmeer für beide Projekte abgeschlossen.

Landabschnitt

Für die Landabschnitte Nord (Küste bis Emden) und Süd (Wietmarschen bis Lingen) hat Amprion im Frühling 2024 die Planfeststellungsbeschlüsse erhalten.

Für den etwa 43 Kilometer langen Genehmigungsabschnitt zwischen Hilgenriedersiel und dem Raum Emden haben der Landkreis Aurich und die kreisfreie Stadt Emden auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens verzichtet. Dies ist möglich, weil das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich bereits Korridore für Kabeltrassen enthält, die sich für eine Verlegung von DolWin4 und BorWin4 eignen.

Konverter

Im zweiten Halbjahr 2024 hat Amprion die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Konverterstation an Land im Industriepark Lingen, nordöstlich der Umspannanlage Hanekenfähr, erhalten.

Bau

Realisierung des Vorhabens

Küstenmeer

Die Bohrungen unter der Insel Norderney hindurch sind bereits im Sommer 2023 abgeschlossen worden. Mehr Informationen dazu finden Sie  hier. 2024 haben wir den Küstenschutzdeich in Hilgenriedersiel per Horizontalbohrung unterquert.

Die Seekabelverlegung für DolWin4 hat im Küstenmeer im Sommer 2025 begonnen. Für BorWin4 findet 2025 folgt dieser Schritt in 2026. Die küstenferne (offshore) Verlegung der Seekabel erfolgt 2027.

Landabschnitt

Die ersten Tiefbaumaßnahmen haben im Mai 2024 begonnen. Zudem werden die Systeme DolWin4 und BorWin4 auf 100 Trassenkilometern zwischen Emden und Wietmarschen parallel mit der Gleichstromverbindung A-Nord verlaufen. Auch hier sind die Baumaßnahmen bereits in vollem Gange.

Konverter

Die Grundsteinlegung für die Konverterstation im Mai 2025 markierte den offiziellen Baustart. Die Baumaßnahmen für die Konverter erstrecken sich voraussichtlich bis in die zweite Jahreshälfte 2027. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2028 geplant.

Über die Schaltanlage Hilgenberg und eine Freileitung wird der Strom in die bestehende Umspannanlage Hanekenfähr eingespeist. Amprion hat bereits Anfang 2024 die Genehmigung für die Schaltanlage erhalten. Die Hochbauarbeiten für die Schaltanlage Hilgenberg haben im Herbst 2024 begonnen. Und auch die Freileitung von dort zur Umspannanlage Hanekenfähr wurde bereits errichtet.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Die Anbindungssysteme werden 2028 in Betrieb gehen.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.