DolWin4 und BorWin4

FAQ

Sie können mit Ihren Fragen zum Projekt jederzeit auf uns zukommen. Einige besonders häufig gestellte Fragen sowie Fragen zu speziellen Themen beantworten wir bereits hier – weitere folgen parallel zum Projektfortschritt. Falls Sie auf Ihre Frage keine Antwort in der Liste finden oder mehr Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

FAQ DolWin4 & BorWin4

Wo liegen die Vorteile von Hanekenfähr gegenüber anderen Netzverknüpfungspunkten?

Am Netzverknüpfungspunkt Hanekenfähr war bis April 2023 das Kernkraftwerk Emsland mit einer Leistung von ca. 1,4 GW angeschlossen. Die starke netztechnische Anbindung der Umspannanlage kann zukünftig genutzt werden, um Offshore-Windenergie aufzunehmen. Auf diese Weise werden Netzengpässe im Netzgebiet nördlich von Hanekenfähr vermieden, in dem bereits ein großer Teil On- und Offshore-Windleistung angebunden ist.

Ist die Bündelung mit anderen Leitungsbauprojekten berücksichtig worden?

Grundsätzlich gilt in der Planung von Infrastrukturprojekten das Bündelungsgebot. Amprion prüft entsprechend die mögliche Bündelung mit anderen linienartigen Infrastrukturen. Insbesondere mit dem Projekt A-Nord setzen wir eine Bündelung der Projekte mit gemeinsamer Bauausführung um, d.h. wir haben die Verlegung der Leerrohre sowie den späteren Kabeleinzug und –betrieb für die Offshore-Systeme ins Planfeststellungsverfahren von A-Nord integriert.

Welche Vorteile hat die Bündelung mit A-Nord?

Durch die Bündelung können wir den Netzausbau beschleunigen. Gleichzeitig schaffen wir mehr Akzeptanz für die drei Vorhaben, da sich insbesondere der Landkreis Emsland und die Landwirtschaftsverbände eine gemeinsame Bauausführung gewünscht haben. Gegenüber einer zeitlich versetzten, doppelten bzw. dreifachen Bauausführung minimieren wir den Eingriff in den Boden deutlich. Nicht zuletzt sparen wir Baukosten ein, was letztlich der Volkswirtschaft zugutekommt.

Wie breit ist der Schutzstreifen?

Der Regelschutzstreifen für die Projekte DolWin4 und BorWin4 wird zusammen etwa 16,5m betragen. Im Parallelabschnitt mit dem Projekt A-Nord wird der Schutzstreifen etwa 36m breit sein.
An Engstellen können wir die Breite der Trasse durch bauliche Sonderlösungen reduzieren, sofern die Bodenverhältnisse es zulassen. Andernorts müssen wir die Trasse möglicherweise noch etwas breiter anlegen. Grundsätzlich sind die Wahl des Bauverfahrens sowie die erforderliche Trassenbreite immer von den Gegebenheiten vor Ort abhängig.

Wie groß ist die Baubedarfsfläche für beide Offshore-Systeme zusammen?

Der Arbeitsstreifen für den Landabschnitt Nord wird etwa 28m und im Landabschnitt Süd etwa 30m betragen.

Liegen alle Baustraßen innerhalb des Schutzstreifes und wenn ja, warum?

Die für den Bau benötigten temporären Baustraßen liegen in der Regel innerhalb des Schutzstreifens. So können wir sie bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten erneut nutzen und bei Arbeiten an einem System den Betrieb ohne Sicherheitsrisiken aufrechterhalten. Größere bauliche Eingriffe entstehen im Bereich der Baustraßen nicht.

Wie viele Kabel kommen für A-Notrd und die Offshore-Systeme in die Erde?

Für die Gleichstromverbindung A-Nord werden sechs Kabel verlegt und jeweils zwei für DolWin4 und BorWin4.

Warum gibt es bei den Offshore-Systemen nur zwei Kabel und bei A-Nord drei pro System?

Bei Offshore-Netzanbindungssystemen sind zwei Kabel pro System bei einer Kapazität von 900 MW üblich. Sie sind mit einem Kraftwerksanschluss vergleichbar und haben deshalb geringere Anforderungen an die sogenannte Redundanz. Anders verhält es sich bei der Gleichstromverbindung A-Nord. Mit zwei Gigawatt Übertragungsleistung gilt die Leitung als relevant für die Stabilität des Übertragungsnetzes. Sollte an einer Stelle des Erdkabels (Plus- oder Minuspol) ein Fehler auftreten, springt das dritte Kabel im System – der sogenannte Rückleiter – ein und sorgt dafür, dass der Strom weiter fließt.

Gleichstrom-Projekte

Warum wird das Vorhaben in Gleichstromtechnik geplant?

Gleichstromverbindungen eignen sich ideal, um große Energiemengen verlustarm und zielgerichtet über weite Entfernungen zu transportieren. Sie verbinden vor allem Windenergie aus dem Norden Deutschlands, zum Beispiel aus Offshorewindparks, mit den Ballungszentren mit hohem Energiebedarf bzw. -verbrauch. Sie funktionieren somit wie ein Bypass zum bestehenden Übertragungsnetz, um dortige Engpässe zu vermeiden. Besonders vorteilhaft ist bei der Gleichstromtechnik zudem, dass die Verbindung steuerbar ist. So lässt sich der Stromfluss gezielt an den tatsächlichen Strombedarf anpassen. Darüber hinaus spielen die Konverterstationen an den Enden der Strecke eine wichtige Rolle für die Netzsicherheit. Sie regulieren und stabilisieren die Spannung im Netz. Damit übernehmen sie eine Aufgabe, die bisher konventionelle Kraftwerke geleistet haben.

Warum werden Gleichstromvorhaben als Erdkabel ausgeführt?

Die Höchstspannungs Gleichstromübertragung (HGÜ) eignet sich besonders für lange Punkt zu Punkt Verbindungen mit hohen Leistungen. Erdkabel sind hierbei Stand der Technik.
Darüber hinaus bestehen gesetzliche Vorgaben durch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPLG), welche die Umsetzung bestimmter Vorhaben in der Erdkabeltechnik festlegen.

Wofür braucht man Konverter am Start und Endpunkt der Gleichstromprojekte?

Um die Gleichstromverbindungen an das bestehende 380-kV-Wechselspannungsnetz anzuschließen, benötigen wir im Bereich der so genannten Netzverknüpfungspunkte einen Konverter. Er wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um und umgekehrt. An den Einspeisepunkten wie den großen Windenergieparks in der Nordsee oder an der Küste, wird durch einen weiteren Konverter Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt und an Netzverknüpfungspunkten in den Verbrauchzentren an Land nach mehreren hundert Kilometern wieder zurück in Wechselstrom transformiert. So lassen sich die großen Energiemengen gezielt zwischen Regionen übertragen und Netzengpässe im Bestandsnetz reduzieren.
Konverter werden nach gesetzlichen Vorgaben geplant und genehmigt; die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nach der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung werden nachgewiesen und eingehalten.
Mehr Informationen zu Funktionsweise unserer Konverter finden sie hier.

Wie werden Erdkabel verlegt?

Als etablierten Standard setzen wir die offene Bauweise ein. Hierbei wird ein Kabelgraben hergestellt, in den zunächst Kabelschutzrohre verlegt und fachgerecht gebettet werden. Die Energiekabel werden zeitversetzt zu einem späteren Zeitpunkt abschnittsweise in diese Schutzrohre eingezogen und an Verbindungsstellen (Muffen) miteinander verknüpft.
Für Querungen von Infrastrukturen oder sensiblen Bereichen wie Straßen, Flüsse, Naturschutzgebiete oder Siedlungsstrukturen prüfen und verwenden wir grabenlose Verfahren wie das HDD-Bohrverfahren oder spezielle Tunnelbauwerke, wenn die offene Bauweise sich dort nicht umsetzen lässt.
Als Bettung der Energiekabel kommen projektbezogen geeignete Materialien zum Einsatz. Häufig verwenden wir hierzu sogenannten Flüssigboden, welcher durch die Zugabe von selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen zur sicheren Lagerung, gleichmäßigen Wärmeableitung und Vermeidung von Setzungen beiträgt.
Bauweise und Schutzmaßnahmen zum Bodenschutz werden im Bodenschutzkonzept festgelegt und durch eine bodenkundliche Baubegleitung überwacht.

Mehr Informationen zur Bauweise können Sie hier einsehen.

Welche EMF treten bei der Gleichstromtechnik aus und wie wird der Gesundheitsschutz sichergestellt?

Bei Verwendung von Gleichspannung und Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt.
Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Diese Grenzwerte halten wir bei all unseren Gleichstrom-Vorhaben ein und unterschreiten diese deutlich.
Amprion weist die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach.

Gibt es einen Mindestabstand der Gleichstrom-Erdkabel zu Wohnbebauung?

Für Erdkabel gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Mindestabstände zu Siedlungsgebieten oder anderer Bebauung. Der Gesundheitsschutz wird durch die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV gewährleistet. Der Schutzstreifen der Erdkabelanlage wird projektspezifisch festgelegt und dinglich gesichert. Innerhalb dieses Bereichs müssen u.a. bauliche Anlagen und tiefwurzelnde Gehölze unterbleiben und der Zugang für Wartung und Reparatur muss jederzeit möglich sein.
Unabhängig davon streben wir in der Planung einen möglichst großen Abstand zu Wohnbereichen an.

Wie werden Grundstückseigentümer*innen für die Verlegung der Erdkabel entschädigt?

Bei der Inanspruchnahme von Grundstücken für die Realisierung von Erdkabelprojekten werden in der Regel die bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht verändert. Amprion ist als reguliertes Unternehmen an den gesetzlichen Entschädigungsrahmen gebunden. Grundstückseigentümerinnen und eigentümer erhalten für die Eintragung einer Dienstbarkeit (Leitungsrecht) eine einmalige Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Bodenverkehrswert und dem Umfang der Inanspruchnahme richtet – in der Regel bis zu 35 Prozent des jeweiligen Bodenwertes pro Quadratmeter Schutzstreifenfläche. Darüber hinaus bietet Amprion einen sogenannten Beschleunigungszuschlag an, den die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, sofern eine Einigung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt.
Pächter*innen bzw. Bewirtschafter*innen erhalten Entschädigungen für Bau und Aufwuchsschäden, Bewirtschaftungserschwernisse, Prämienausfälle sowie für potenzielle Mindererträge nach der Bauphase. Gesetzlich vorgesehen ist grundsätzlich eine Einmalzahlung; ab einer festgelegten Höhe kann die Auszahlung auf bis zu drei Raten verteilt werden.
Zuletzt haben wir mit den Landwirtschaftsverbänden aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen eine projektübergreifende Vereinbarung geschlossen, welche für alle zukünftigen Erdkabelvorhaben in Gleichstromtechnik Anwendung finden wird und eine Vielzahl von Entschädigungsgrundsetzen und Regelungen für faire und ausgewogene Entschädigungen garantiert.

Wie wirken sich die Bauarbeiten und betrieb der Erdkabel auf die landwirtschaftliche Nutzung aus?

Während der Bauzeit kommt es lokal und zeitlich befristet zu Einschränkungen durch die Einrichtung von Bauflächen und Baustraßen. Wir planen und bauen bodenschonend durch Maßnahmen wie getrennte Bodenlagerung, temporäre Baustraßen, geeignete Bettungsmaterialien und witterungsangepasste Arbeiten. Die Maßnahmen werden durch eine bodenkundliche Baubegleitung überwacht. Nach Abschluss erfolgt die Rekultivierung der Böden und etwaige Schäden an Drainagen werden wiederhergestellt.
Ziel ist es dabei immer, die Flächen wieder möglichst uneingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar zu machen. Mittlerweile greifen wir auf umfassende Kenntnisse durch Monitoring und Versuchsvorhaben zurück, welche aufzeigen, dass bei fachgerechter Bauausführung auch durch den späteren Betrieb der Erdkabel keine dauerhaften Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu erwarten sind.
Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz finden Sie hier.

Erwärmt sich der Boden durch den Betrieb von Erdkabel?

Im direkten Umfeld der Erdkabelsysteme tritt eine betriebsbedingte Wärmeabgabe in den Boden auf. Deren Ausmaß hängt von Standort, Bodenart, Feuchtegehalt, Bettungsmaterial und der aktuellen Auslastung ab. Die Temperatur nimmt jedoch mit dem Abstand zu den Kabeln rasch ab. In den oberen, für die Landwirtschaft relevanten Bodenschichten überlagern die natürlichen jahreszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen den Betriebseinfluss deutlich. Durch geeignete Bettungsmaterialien wird die Wärme gleichmäßig in den Baugrund abgeführt, um lokale Hotspots zu vermeiden. Messprogramme und Modellierungen bestätigen, dass die räumliche Ausdehnung der Erwärmung begrenzt ist und keine nachteiligen Effekte auf Boden, Bodenwasserhaushalt oder die übliche landwirtschaftliche Nutzung zu erwarten sind.