Bekanntmachung für die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung vom 15.10.2025
1. Vorbemerkungen
Mit der vorliegenden Bekanntmachung startet Amprion ein Nachbeschaffungsverfahren für die Beschaffungsregionen AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-5, AMP-6, AMP-7 & AMP-8.
Der grundsätzliche Ablauf der Ausschreibung sowie eine Karte der Beschaffungsregionen mit der Zuordnung der zulässigen Netzanschlusspunkte ist auf der Hauptseite „Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung“ hinterlegt.
2. Ausgeschriebener Bedarf & Produktbeschreibung
Ausgeschriebener Bedarf:
Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird Blindleistung als ungesichertes Produkt in spannungssenkende und spannungshebende Richtung ausgeschrieben.
Produktbeschreibung:
Verfügbarkeitsanforderungen:
Die gemäß PQ-Diagramm angebotene Blindleistung des Anbieters ist für den Anschlussnetzbetreiber bereitzustellen, sofern die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind. Weitere Verfügbarkeitsanforderungen entnehmen Sie bitte dem Mustervertrag unter Kapitel 6.
Abrufmethodik:
Die Blindleistungserbringung erfolgt durch den Anlagenbetreiber entsprechend dem von Amprion vorgegebenen Online-Sollwert für die Zielgröße. Online-Sollwertvorgabe bezieht sich in diesem Fall auf jede Sollwertvorgabe (z.B. auch telefonisch), die in Echtzeit umgesetzt wird und nicht nur auf die Übermittlung von digitalen Signalen. Dieser Online-Sollwert kann ein Betrag für die Blindleistung, ein Wert für die Sollspannung oder eine Stufenstellung eines Transformators sein.
- Bei Typ1-Erzeugungsanlagen1 erfolgt die Anpassung der Blindleistungserbringung manuell über eine Anforderung zur Anpassung des Maschinentransformator-Stufenstellers oder direkt über eine manuelle Anforderung der erforderlichen Blindleistung (Mvar-Wert).
- Bei Typ2-Erzeugungsanlagen2, Batteriespeichern und Elektrolyseuren erfolgt die Blindleistungserbringung über eine Spannungssollwertvorgabe bezogen auf die Oberspannungsseite. Die Spannungssollwertvorgabe wird manuell übertragen. Die Spannungsregelung unterliegt einer Spannungs-Blindleistungs-Statik.
- Bei passiven Anlagen (z.B. Drosseln oder MSCDN) erfolgt die Blindleistungserbringung durch Anforderung zur Zu- bzw. Abschaltung.
1direkt (nur über Transformatoren) gekoppelte Synchrongeneratoren
2Erzeugungsanlagen, die nicht dem Typ1 entsprechen
3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahmevoraussetzungen für die vorliegende Ausschreibung werden im nachfolgenden Dokument zusammengefasst:
Anbieter, die bereits im vorherigen Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhalten haben, können ebenfalls an dieser Ausschreibung teilnehmen. Im Falle eines Zuschlags unter der vorliegenden Ausschreibung kommt der unter Kapitel 6 verlinkte Mustervertrag ab Start des hier zugrunde liegenden Erbringungszeitraums zustande. Der geschlossene Vertrag aus dem vorherigen Ausschreibungsverfahren verliert mit Start des Erbringungszeitraums der vorliegenden Ausschreibung somit seine Gültigkeit.
4. Vergütung
Die Vergütung ergibt sich gemäß Beschaffungskonzept aus der vergütungsfähigen Blindarbeit.
Als Hilfestellung zur Bestimmung der vergütungsfähigen Blindarbeit dient das Konsenspapier zur Abgrenzung des vergütungsfreien und vergütungsfähigen Blindleistungsbereichs.
Ergänzungen zur vergütungsfähigen Blindarbeit:
- Für die Abgrenzung des vergütungsfähigen und vergütungsfreien Bereichs liegt in dieser Ausschreibung die Variante 1 der VDE AR-N 4130 (TAR) zugrunde.
- Für Typ1-Erzeugungsanlagen (direkt gekoppelte Synchrongeneratoren) impliziert dies eine Vergütung ab:
- QTAB,min = 0,4843 * Pb,install in spannungshebender Richtung
- QTAB,min = 0,2279 * Pb,install in spannungssenkender Richtung
- Die Vergütungsgrenzen sind damit feste Blindleistungswerte (in Abhängigkeit der Bemessungswirkleistung der Blindleistungsquelle) und nicht vom Wirkleistungsarbeitspunkt abhängig.
- Für Typ2-Erzeugungsanlagen und andere Technologien sei auf das oben verlinkte Konsenspapier verwiesen.
- Für Typ1-Erzeugungsanlagen (direkt gekoppelte Synchrongeneratoren) impliziert dies eine Vergütung ab:
- Der Blindarbeitspreis unterliegt in dieser Ausschreibung keiner Indexierung.
- Blindarbeit, die über den angebotenen Bereich im PQ-Diagramm hinaus und auf Anforderung Amprions erbracht wird, wird ebenfalls mit dem Blindarbeitspreis vergütet.
- Die Preisobergrenze für den Blindarbeitspreis liegt für die Beschaffungsregionen AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-5 und AMP -6 bei 2,70 € / Mvarh.
- Die Preisobergrenze für den Blindarbeitspreis liegt für die Beschaffungsregionen AMP-7 und AMP-8 bei 4 € / Mvarh.
- Eine Unterscheidung der Preisobergrenzen in spannungshebende und spannungssenkende Richtung erfolgt im Rahmen dieser Ausschreibung nicht.
- Der abrechnungsrelevante Blindleistungswert wird am Netzanschlusspunkt gemessen. Im Falle von Typ1-Erzeugungsanlagen ist der Einfluss des Maschinentransformators ebenfalls bei der Erfüllung der technischen Anforderung gemäß der zugrunde gelegten Variante 1 und den relevanten Abrechnungsmengen zu berücksichtigen (z.B. zusätzliche spannungssenkende Wirkung des Maschinentransformators).
Hinweis: Ein Angebot, bei dem der Gebotspreis über der Preisobergrenze liegt, kann nicht bezuschlagt werden.
5. Zeitplan
Die Beschaffung der Regionen AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-5, AMP-6, AMP-7 & AMP-8 wird anhand der nachfolgenden Beschaffungsschritte durchgeführt:
Nr. | Beschaffungsschritt | Datum bzw. Frist |
---|---|---|
0 | Datum der Bekanntmachung | 15.10.2025 |
1 | Frist für Angebotsabgabe durch Anbieter | 12.11.2025 |
2 | Frist für Zuschlagserteilung durch Amprion | 10.12.2025 |
Tabelle 1: Beschaffungsschritte für die Regionen AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-5, AMP-6, AMP-7 & AMP-8
An die Zuschlagserteilung schließen sich folgende Zeiträume an:
Beginn der Vorlaufzeit | Entspricht Datum der Zuschlagserteilung, spätestens der Frist aus Tabelle 1, Beschaffungsschritt 2 |
---|---|
Ende der Vorlaufzeit | 31.12.2025 |
Beginn des Erbringungszeitraums | 01.01.2026 |
Ende des Erbringungszeitraums | 31.12.2026 |
Tabelle 2: Vorlauf- und Erbringungszeitraum für die Regionen AMP-2, AMP-3, AMP-4, AMP-5, AMP-6, AMP-7 & AMP-8
Hinweis: Der ÜNB hat das Recht, den Zeitplan gem. Tabelle 1 und 2 einseitig anzupassen, wenn es während des Beschaffungsverfahrens zu Anpassungen der Festlegung BK6-23-072 der BNetzA kommen sollte, die eine Änderung des Zeitplans erforderlich machen.
6. Mustervertrag
Mit Zuschlagserteilung kommt der Mustervertrag zwischen Amprion und dem Anbieter zustande.
Gelb markierte Stellen im Mustervertrag sind nach Zuschlagserteilung zu befüllen.
7. Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung
Angebotsabgabe
Allgemeine Informationen zur Angebotsabgabe sind auf der Hauptseite „Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung“ unter Ablauf einer Ausschreibung – Schritt 1 zusammengefasst.
Für die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung senden Sie uns bitte die folgenden Anlagen mit Ihren vollständigen Anbieterangaben sowie das PQ-Diagramm bzw. die PQ-Diagramme gemäß Teilnahmevoraussetzungen und schicken Sie uns diese über unsere esserdatkatnoK zu:
- Mustervertrag Anlage 1 – Mengen- und Preisvereinbarungen
- Mustervertrag Anlage 2 - Technische Einrichtungen zur Blindleistungserbringung
- Mustervertrag Anlage 6 – Kontaktdaten
Die ausgefüllten Anlagen ersetzen die entsprechenden Abschnitte im Mustervertrag nach erfolgreicher Zuschlagserteilung und dem dadurch zustande kommenden Vertrag zwischen dem Anbieter und Amprion.
Zuschlagserteilung
Im Rahmen der Zuschlagserteilung nutzt Amprion zur Bewertung und Reihung der eingegangenen (zulässigen) Angebote gemäß Beschaffungskonzept ausschließlich den Blindarbeitspreis. Bei identischem Blindarbeitspreis werden früher eingegangene Angebote vorrangig berücksichtigt.
8. Rückfragen
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung eines Anbieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den ÜNB unverzüglich und vor Abgabe seines Angebots darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen sind ausschließlich über die esserdatkatnoK an den ÜNB zu richten und werden von diesem schnellstmöglich beantwortet. Rückfragen sind spätestens bis drei Wochen vor Ende der Frist zur Angebotsabgabe einzureichen.
9. Hinweise zum Verfahren
Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit den ÜNB ist in deutscher Sprache zu führen.
Kosten des Verfahrens
Für die Teilnahme an der Ausschreibung entstehende Kosten der Anbieter werden nicht erstattet.
Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 12h EnWG sowie der Festlegung der BNetzA BK-6-21-023 zum Zwecke der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Der ÜNB verarbeitet diese Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sobald der Zweck hierfür entfällt, werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind auf der folgenden Internetseite des ÜNB sowie auf schriftliche Anfrage an die Kontaktadresse des ÜNB einsehbar: https://www.amprion.net/Datenschutz.html
10. Vertraulichkeit und Schutz der Verfahrensintegrität
Anbieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des ÜNB vornehmen.