Reifegradverfahren: So lief die erste Antragsphase

Energiewirtschaft Netzplanung
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Zu sehen sind mehrere, linear angeordnete große Container mit Batteriespeichern. Dahinter sind Strommasten und Leitungen zu erkennen.
Die erste Antragsphase für Netzanschlüsse nach dem neuen Reifegradverfahren ist abgeschlossen. Amprion-Experten schildern erste Eindrücke.

Amprion und die anderen deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben gemeinsam das Reifegradverfahren eingeführt. Dabei werden Anfragen für Netzanschlüsse von Speichern und Großverbrauchern nach festen Kriterien bewertet und bei Überzeichnung Projekte priorisiert, die am weitesten entwickelt sind.​ Anträge werden nicht einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Die erste Antragsfrist nach dem neuen Verfahren endete am 30. Juni. Dr. Thorsten Schlüter, Leiter Generation & Storage, und Marius Hombücher, Betreuer für Industriekunden, schildern erste Eindrücke – und sagen, wie es jetzt weitergeht.

Zwei Männer im blauen Anzug und weißen Hemd blicken lächelnd in die Kamera.

Wie viele Anträge nach Reifegradverfahren sind eingegangen? Und gibt es Auffälligkeiten?

Bei Amprion sind 62 Anträge nach Reifegradverfahren eingegangen. Insgesamt sind es in Deutschland 347 Anträge mit einer kumulierten Bezugsleistung von 156,4 Gigawatt. Viele Anträge haben uns buchstäblich erst in letzter Minute erreicht – um kurz vor Mitternacht am 30. Juni. Anders als beim früheren „Windhundprinzip“ hatte man ja keinen Vorteil, Anträge schnell einzureichen. So haben viele offenbar bis zum letzten Augenblick an der Qualität gefeilt.

Die Zahl der Anträge belegt die hohe Bereitschaft, sich auf das neue Verfahren einzulassen. Die Antragsteller halten ihr jeweiliges Projekt für umsetzungsreif im Sinne der kommunizierten Kriterien. Ob dem so ist und ob die Anträge im ersten Schritt überhaupt gültig sind, wird jetzt in der zweiten Phase des Verfahrens geprüft.

Die meisten Anträge betreffen erwartungsgemäß Batteriespeicher-Projekte. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Rechenzentren-Projekte. Anschlussbegehren für Projekte anderer Art gibt es kaum. Hinzukommen noch einige Anfragen aus Kombinationen verschiedener Technologien.

Wie haben die ÜNB beim Reifegradverfahren zusammengearbeitet?

Die Übertragungsnetzbetreiber haben sehr eng zusammengearbeitet, weil die Herausforderung bei allen vergleichbar war: Die Anschlussbegehren an das Übertragungsnetz insbesondere von Großbatteriespeichern und Datacentern sind in den vergangenen zwei bis drei Jahren stark gestiegen und überschreiten die bisherigen Planungen stark. Diese Dynamik stellt alle ÜNB vor spürbare prozessuale und technische Herausforderungen. Daher haben sich die vier ÜNB im vergangenen Jahr zur gemeinsamen Entwicklung eines neuen einheitlichen Netzanschlussverfahrens auf der Übertragungsnetzebene entschlossen. Das ist mit der Einführung des Reifegradverfahrens ab dem 1. April 2026 gelungen. Ziel des neuen Verfahrens ist, dass die Kunden von einem standardisierten, transparenten Prozess profitieren, der die Projektreife und nicht Schnelligkeit belohnt.

Wir haben gemeinsam bei verschiedenen Präsenz- und Onlineveranstaltungen ausführlich über das Reifegradverfahren informiert. Das Thema ist auf enormes Interesse gestoßen – allein bei einer hybriden Veranstaltung der vier ÜNB bei 50Hertz in Berlin waren 120 Personen vor Ort und 143 online zugeschaltet. Auch ein gemeinsam angebotenes Webinar war sehr gefragt.

Wir haben ein Dokument mit Antworten auf häufig gestellte Fragen erstellt, welches während der Informations- und Antragsphase laufend aktualisiert wurde. Dieses ist  hier abzurufen.

Ein Referent hält vor Publikum einen Vortrag und zeigt mit ausgestrecktem Arm auf eine Präsentationsfolie mit Amprion-Logo.

Wie geht es weiter mit den Anträgen?

Jetzt hat die Phase 2 des Prozesses begonnen, die reifegradbasierte Clusterstudie. Diese beinhaltet vier Schritte: Prüfung der Zulässigkeit, Reifegradbewertung und Priorisierung, Kapazitätszuordnung sowie Netzberechnung. Die Phase 2 nimmt etwa fünf Monate in Anspruch und geht vom 1. Juli bis zum 30. November 2026. Dazu arbeitet ein Team bei Amprion fachbereichsübergreifend zusammen, um jeden Antrag zu prüfen.

In Phase 3, der Angebotsphase, haben Antragsteller bei positiver Rückmeldung einen Monat Zeit, das Angebot anzunehmen. Hierbei wird auch die Zahlung einer Realisierungskaution fällig, die im weiteren Projektverlauf auf die Zahlung des Baukostenzuschusses angerechnet wird. Nach Abschluss des Reifegradverfahrens startet die Vorprojektphase.

Anträge, für die aktuell keine Reservierungen von Netzanschlusskapazitäten angeboten werden können, erhalten die Möglichkeit, im nächsten Zyklus erneut berücksichtigt zu werden, ohne die Antragspauschale nochmals entrichten zu müssen.