Für mehr Systemsicherheit: Mindestanforderungen für Batteriespeicher

Netzstabilität
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Luftaufnahme eines Solarparks mit Reihen von Solarmodulen und angrenzenden weißen Batteriecontainern auf Grasfläche
Amprion und die drei anderen deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben betriebliche Mindestanforderungen veröffentlicht, die Batterie‑Energiespeichersysteme (BESS) am Höchstspannungsnetz erfüllen müssen.

Damit werden BESS gezielt in das System- und Engpassmanagement eingebunden – mit klaren Spielregeln für Betreiber und mehr Systemsicherheit für alle Marktakteure.

BESS: Chance für die Energiewende – aber mit klaren Leitplanken

Batteriespeicher sind ein zentraler Baustein des zukünftigen Stromsystems. Sie reagieren sehr schnell, können flexibel am Markt agieren und unterstützen die Integration erneuerbarer Energien.

Diese hohe Flexibilität birgt jedoch Risiken, wenn sie ausschließlich marktgetrieben genutzt wird. Eine unkoordinierte Fahrweise vieler BESS kann zu schwer beherrschbaren Netzsituationen führen. „Damit ihre Flexibilität nicht zur Belastung wird, sondern zielgerichtet genutzt werden kann, braucht es klare und transparente Betriebsanforderungen“, sagt Julia Rechlitz vom nationalen Regulierungsmanagement bei Amprion. „Und die gibt es jetzt.“

Damit die Flexibilität von Batteriespeichern nicht zur Belastung wird, sondern zielgerichtet genutzt werden kann, braucht es klare und transparente Betriebsanforderungen. Und die gibt es jetzt.

Julia Rechlitz

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Nationales Regulierungsmanagement, Amprion

Warum braucht es Mindestanforderungen für BESS am Höchstspannungsnetz?

Der schnelle Zubau großer Batteriespeicher verändert die Systemführung. Die vier ÜNB haben deshalb betriebliche Mindestanforderungen definiert, um BESS sicher in den Netzbetrieb zu integrieren und gleichzeitig ihre Flexibilität nutzbar zu machen.

Info

Was regeln die Vorgaben?

Die Vorgaben regeln insbesondere:

  • die verpflichtende, technologiespezifische Lieferung von Planungs- und Echtzeitdaten
  • die Meldung des Redispatch-Potenzials nach den vollen technischen Möglichkeiten
  • die Begrenzung auf netzverträgliche Leistungsgradienten
  • die Begrenzung der Erbringung von Regelleistung und Bilanzkreisoptimierung kurz vor Echtzeit
  • die situative Einschränkungen der Fahrweise im Rahmen des Engpassmanagements

Was ist das Ziel der neuen Vorgaben?

Die betrieblichen Anforderungen sind bewusst als Mindestanforderungen formuliert. Sie sollen einen sicheren Netzanschluss und -betrieb der anstehenden BESS‑Projekte ermöglichen und zugleich die Einbindung in die Engpassmanagementprozesse der ÜNB erleichtern.

Leitprinzip ist: Möglichst viel Flexibilität für BESS erhalten, aber die Handlungsfähigkeit der Systemführung jederzeit sicherstellen. „Diese Anforderungen werden beiden Zielen gerecht“, sagt Julia Rechlitz. „Sie schaffen Transparenz für Betreiber und geben uns als ÜNB die notwendige Basis, um Batteriespeicher systemdienlich einzusetzen.“