Westerkappeln – Gersteinwerk

Projektfortschritt

Nach der Festlegung des 1.000 Meter breiten Vorzugstrassenkorridors durch die Bezirksregierung Münster, arbeiten wir nun abschnittsweise die detaillierte Leitungsführung in unserem Leitungsbauvorhaben Westerkappeln – Gersteinwerk aus.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netz- / Flächenentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Bundesbedarfsplan

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Raumverträglichkeitsprüfung

In einem ersten Schritt galt es nun, einen Trassenkorridor zu finden, der mit den überwiegenden öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. Rechtliche Grundlage ist das  Raumordnungsgesetz (ROG).

Ablauf der Raumverträglichkeitsprüfung

Im Januar 2023 hat die Bezirksregierung Münster als verfahrensführende Behörde die Träger öffentlicher Belange, unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von möglicherweise betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden, aber auch verschiedene Fachbehörden, zum Beispiel Umwelt- und Wasserbehörden sowie andere Infrastrukturbetreiber, zu der Antragskonferenz eingeladen. Hierbei wurde den betroffenen öffentlichen Stellen der aktuelle Stand des Projektes vorgestellt sowie der Umfang der Untersuchungen für die Raumverträglichkeitsprüfung mit ihnen abgestimmt.

Basierend auf den Ergebnissen der Antragskonferenz sowie u. a. einer Machbarkeitsuntersuchung zur Querung des Teutoburger Waldes und der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde das Korridornetz weiterentwickelt.


Nach einem intensiven und komplexen Abwägungsprozess und unter Berücksichtigung sämtlicher zu betrachtender Belange haben wir den aus unserer Sicht raum- bzw. umweltverträglichsten Korridor als unseren Vorschlagstrassenkorridor benannt. Dieser Vorschlagstrassenkorridor ist Teil unseres Antrags auf Raumverträglichkeitsprüfung, den wir bei der Bezirksregierung Münster Ende September eingereicht haben.

Der Antrag umfasst neben unserem Vorschlagstrassenkorridor und einem Vergleich der von uns betrachteten Korridore auch zahlreiche Gutachten, unter anderem zum Thema Natur- und Artenschutz.

Entscheidung über den Trassenkorridor

Nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung durch die Bezirksregierung Münster wurden die Unterlagen in der Zeit vom 21. Oktober bis zum 29. November 2024 ausgelegt und das Beteiligungsverfahren eröffnet. Auf diese Weise gab es sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit, durch das Einreichen von Einwendungen am formellen Verfahren teilzunehmen.

Die Bezirksregierung Münster hat Vertreter*innen der Träger öffentlicher Belange am Donnerstag, den 20. Februar 2025 zu einem Erörterungstermin eingeladen.

Den Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung stellt die gutachterliche Stellungnahme dar: Nach der Abwägung aller Argumente und eingereichter Einwendungen hat die Bezirksregierung Münster einen 1.000 m breiten Vorzugstrassenkorridor bestimmt, in dem wir die detaillierte Planung der Leitungsführung weiter vornehmen werden.

Planfeststellungsverfahren

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.

Eröffnung des Verfahrens

Die Bezirksregierung Münster führt das Verfahren durch. Damit das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, stellen wir einen Antrag. Er enthält konkrete Pläne und Beschreibungen sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen.

Beteiligungsmöglichkeiten

Wir werden die Anträge auf Planfeststellung in den einzelnen Genehmigungsabschnitten voraussichtlich ab 2027 einreichen. Anschließend legt die Bezirksregierung Münster die Antragsunterlagen öffentlich aus, sodass sowohl Träger öffentlicher Belange, also zum Beispiel Kommunen, aber auch alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, die Antragsunterlagen einzusehen und Stellungnahmen sowie Einwendungen an die Bezirksregierung zu senden. Diese sichtet die Stellungnahmen und Einwendungen und gibt Amprion die Möglichkeit, darauf zu antworten.

Der Planfeststellungsbeschluss

Im weiteren Verfahren wägt die Bezirksregierung Münster dann alle Argumente zu den einzelnen Belangen gegeneinander ab und entscheidet über den detaillierten Verlauf der neuen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. Mit den Planfeststellungsbeschlüssen, die das jeweilige Genehmigungsverfahren beenden, rechnen wir ab 2029. Anschließend kann Amprion mit der Bauphase beginnen.

Weitere Informationen
zum Planfeststellungsverfahren unter  Netzausbau.de

Bau

Realisierung des Vorhabens

Nach Erhalt der Planfeststellungsbeschlüsse planen wir zum jetzigen Zeitpunkt mit einem Baustart ab 2029.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Die Inbetriebnahme ist für 2034 geplant.

Info

Vorarbeiten

Für unsere Projekte finden Vorarbeiten statt. Möglich sind Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten. Die Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung unserer Projekte erforderlich sind. Den rechtlichen Rahmen für die Vorarbeiten gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.

Information der Öffentlichkeit

In einem ersten Schritt werden wir den Kontakt zu den Eigentümer*innen und Pächter*innen von Grundstücken suchen, auf denen wir einen Maststandort und/oder Standort für ein Provisorium planen. Im Genehmigungsabschnitt 4, also im südlichen Bereich unseres Vorhabens, geschieht dies bereits seit Mitte Juni 2025; in den anderen Genehmigungsabschnitten werden wir die Kontaktaufnahme zeitversetzt bis Mitte 2027 durchführen.

Im Anschluss an diese Informationsgespräche für Eigentümer*innen und Pächter*innen werden wir in den betroffenen Kommunen zu öffentlichen Infomärkten einladen. Die Termine geben wir rechtzeitig vorab in Anzeigen, zum Beispiel in den regionalen Tageszeitungen, sowie auf unserer Internetseite und per Newsletter bekannt.

Die Infomärkte enthalten keinen Vortragsteil, sodass ein Kommen und Gehen jederzeit möglich ist. Zahlreiche Expert*innen stehen für die Beantwortung individueller Fragen gerne zur Verfügung.

Ausarbeitung des Trassenverlaufs

Nach der Festlegung des 1.000 Meter breiten Vorzugstrassenkorridors durch die Bezirksregierung Münster, arbeiten wir nun abschnittsweise die detaillierte Leitungsführung in unserem Leitungsbauvorhaben Westerkappeln – Gersteinwerk aus.

Um gezielt auf die spezifischen Herausforderungen der verschiedenen Regionen eingehen und komplexe Themen, unter anderem Bündelung mit anderen Netzbetreibern, effizient ausarbeiten zu können, haben wir unser Leitungsbauvorhaben in vier Genehmigungsabschnitte unterteilt. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass wir, beginnend ab 2027 und dann zeitlich versetzt, jeweils einen separaten Antrag auf Planfeststellung für jeden Genehmigungsabschnitt bei der Bezirksregierung Münster stellen werden.

Die Genehmigungsabschnitte umfassen folgende Kommunen:

Genehmigungsabschnitt 1: Kreis Steinfurt

  • Gemeinde Westerkappeln, Stadt Tecklenburg, Stadt Lengerich, Gemeinde Ladbergen

Genehmigungsabschnitt 2: Kreis Warendorf

  • Gemeinde Ostbevern, Stadt Telgte

Genehmigungsabschnitt 3: Kreis Warendorf

  • Stadt Telgte, Gemeinde Everswinkel, Stadt Sendenhorst, Stadt Drensteinfurt

Genehmigungsabschnitt 4: Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Unna

  • Stadt Drensteinfurt, Gemeinde Ascheberg, Stadt Werne, Stadt Hamm