Wehrendorf – Gütersloh

Projektfortschritt

Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Planungsstände in den vier Genehmigungsabschnitten in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen.

Bedarfsermittlung

Szenariorahmen

Die Bedarfsermittlung bezieht sich auf die kommenden zehn bis 15 Jahre. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, 50Hertz, TenneT, TransnetBW und Amprion, erarbeiten dazu einen  Szenariorahmen, der in mindestens drei Szenarien beschreibt, wie sich Stromverbrauch und -erzeugung voraussichtlich entwickeln werden – aktuell für das Zieljahr 2030. Für ein Szenario erstellen wir zudem gemeinsam einen weiteren Ausblick, der die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren abbildet – aktuell mit Blick auf 2035. Der Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan.

Beteiligung

In der Konsultationsphase können alle Bürger den Entwurf des Szenariorahmens einsehen und kommentieren. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bei der Prüfung durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Weitere Informationen
 Zum Szenariorahmen unter Netzausbau.de

Netz- / Flächenentwicklungsplan

Der Netzentwicklungsplan (NEP) beschreibt, wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den kommenden Jahren ausgebaut oder verstärkt werden muss und legt entsprechende Ausbauprojekte fest – aktuell mit dem Zieljahr 2037. Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW entwickeln den NEP auf Basis des Szenariorahmens. Der NEP wird in einem zweijährlichen Turnus erstellt. Die Behörde prüft die Planungen und bestätigt die energiewirtschaftlich erforderlichen und vordringlichen Vorhaben. Die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein.

Beteiligung und Genehmigung

Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen gemeinsam einen ersten Entwurf zum Netzentwicklungsplan, zu dem Bürger, Verbände und Institutionen während einer Konsultationsphase Stellung nehmen. Auf Basis der Stellungnahmen überarbeiten wir den Netzentwicklungsplan nochmals und legen ihn anschließend der Bundesnetzagentur vor. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und bestätigt ihn abschließend oder kann Änderungen verlangen.

Umweltbericht

Begleitend prüft die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne in einer Strategischen Umweltprüfung auch auf ihre möglichen Folgen für Mensch und Natur. Dazu berät sie sich mit Behördenvertretern, Sachverständigen und Umweltverbänden – und veröffentlicht die Ergebnisse in einem  Umweltbericht. Stellungnahmen der Öffentlichkeit dazu fließen wiederum in die Entscheidungsprozesse der Bundesnetzagentur ein.

Weitere Informationen:
zum  Netzentwicklungsplan (NEP)
zum Netzentwicklungsplan unter  Netzausbau.de

Bundesbedarfsplan

Grundlage für den Bundesbedarfsplan bilden die Netzentwicklungspläne, die die Bundesnetzagentur an die Bundesregierung übermittelt. Diese ist verpflichtet, dem Bundestag mindestens alle vier Jahre (bis 2015: alle drei Jahre) einen Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorzulegen. Er identifiziert die Leitungsbauprojekte aus dem Netzentwicklungsplan, die energiewirtschaftlich notwendig sind und für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Festgeschrieben werden nur die Fixpunkte wie Anfangs- und Endpunkte der Leitungen, nicht aber die konkrete Streckenführung. Beschlossen werden die Leitungsbauprojekte vom Bundestag in einem Bundesbedarfsplangesetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Projekte umzusetzen.

Amprion als Vorhabenträger

Das Gesetz zum Bundesbedarfsplan von 2013 wurde 2015 novelliert und ergänzt die Projekte des bereits 2009 verabschiedeten Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG). Wir sind verpflichtet, die in diesen Gesetzen festgelegten Leitungsbauvorhaben umzusetzen, die in unsere Regelzone fallen.

Weitere Informationen:
zum Netzausbau bei Amprion nach BBPlG und EnLAG
zum Bundesbedarfsplan unter  Netzausbau.de

Planung und Genehmigung

Raumordnungsverfahren

Im nächsten Schritt gilt es nun, einen Trassenkorridor zu finden, der mit den überwiegenden öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. Die Übertragungsnetzbetreiber als Vorhabenträger haben mehrere Alternativen zu untersuchen und einen Vorzugskorridor zu beantragen. Nach sorgfältiger Prüfung legt die zuständige Behörde einen Trassenkorridor fest. Da das Vorhaben sowohl durch Nordrhein-Westfalen als auch durch Niedersachsen verläuft, haben wir das Vorhaben in vier Genehmigungsabschnitte unterteilt, welche separat beantragt wurden. Die ersten beiden Abschnitte befinden sich in Nordrhein-Westfalen. Der dritte und vierte Abschnitt verläuft durch Niedersachsen.

Weitere Informationen

 Zu Bundesfachplanung und Raumordnung unter Netzausbau.de

NORDRHEIN-WESTFALEN

Genehmigungsabschnitt 1 und 2: Umspannanlage Gütersloh – Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS)

Da dieses Vorhaben in der Anlage zum EnLAG in den vordring­lichen Bedarf eingeordnet ist, wird die energiewirtschaftliche Notwen­digkeit dieses Vorhabens gesetzlich festgelegt und für das Planfeststel­lungsverfahren verbindlich. Auf ein Raumordnungsverfahren wurde daher verzichtet.

NIEDERSACHSEN

Genehmigungsabschnitt Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) – Umspannanlage Lüstringen

Nachdem das EnLAG Vorhaben Nr. 16 vom Gesetzgeber im Jahr 2016 als Pilotprojekt Teilerdverkabelung ausgewiesen wurde, haben wir die 2014 eingereichten Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt überarbeitet.

Ende März 2018 haben wir die Unterlagen erneut bei der zuständigen Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, eingereicht.

Am 19. Februar 2020 hat die Behörde das Raumordnungsverfahren für diesen rund 25 Kilometer langen Abschnitt abgeschlossen. Die landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind als Download  hier verfügbar.

Genehmigungsabschnitt Umspannanlage Wehrendorf – Punkt Stockumer Berg – Lüstringen

Auch im vierten Genehmigungsabschnitt haben die Änderungen des EnLAG Ende Dezember 2015 grundlegende Auswirkungen auf unser Vorhaben ergeben und eine Überarbeitung der bereits erstellten Unterlagen für den vierten Genehmigungsabschnitt erforderlich gemacht.

Anfang Mai 2019 haben wir die Einleitung des Raumordnungsverfahrens bei dem dafür zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems beantragt.

Am 28. Mai 2020 hat die Behörde daraufhin das Raumordnungsverfahren für diesen rund 17 Kilometer langen Abschnitt abgeschlossen. Die landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind als Download  hier verfügbar.

Planfeststellungsverfahren

Die Planung einer neuen Höchstspannungsleitung mündet in das  Planfeststellungsverfahren. Dabei werden der exakte Trassenverlauf, die Aufstellpunkte für die Masten und alle anderen technischen Details verbindlich geklärt. Ziel ist es, den Verlauf so zu gestalten, dass die Auswirkungen für Mensch und Natur so gering wie möglich bleiben. Ähnlich wie bei einer Baugenehmigung darf nach dem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Trasse begonnen werden.



NORDRHEIN-WESTFALEN

Genehmigungsabschnitt Gütersloh – Hesseln

Wir haben im Dezember 2013 den Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht. Der ursprünglich eingereichte Antrag galt dem Abschnitt von der Umspannanlage Gütersloh bis zur Landesgrenze NRW/NDS.

Aufgrund der Novellierung des EnLAG wurde der nordrhein-westfälische Abschnitt nachträglich in zwei Abschnitte unterteilt, so dass wir im Jahr 2017 einen erneuten Antrag auf Planfeststellung, für den Abschnitt zwischen der Umspannanlage Gütersloh bis Hesseln, eingereicht haben. Dieser Antrag wurde im August 2019 beschlossen. Seit Dezember 2021 ist der Abschnitt in Betrieb.

Genehmigungsabschnitt Punkt Hesseln – Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS)

Im Dezember 2020 haben wir den Antrag bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht, welcher im Oktober 2023 bestätigt wurde.



NIEDERSACHSEN

Genehmigungsabschnitt Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) – Umspannanlage Lüstringen

Wir haben den Antrag auf Planfeststellung im Sommer 2022 eingereicht. Auf Einladung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr fand Mitte Oktober 2023 der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren statt. Eingeladen waren die Vertreter öffentlicher Belange sowie Privatpersonen, die einen Einwand bei der Behörde eingereicht hatten.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde Ende Juli 2024 erteilt.

Genehmigungsabschnitt Umspannanlage Wehrendorf – Punkt Stockumer Berg – Lüstringen

Nachdem wir Ende 2022 den Antrag auf Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingereicht haben, wurde der Planfeststellungsbeschluss im September 2024 erteilt.

Weitere Informationen
zum Planfeststellungsverfahren unter  Netzausbau.de

Bau

Realisierung des Vorhabens

NORDRHEIN-WESTFALEN

Genehmigungsabschnitt Gütersloh – Hesseln

Seit Dezember 2021 ist der Abschnitt in Betrieb.

Genehmigungsabschnitt Punkt Hesseln – Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS)

In den Freileitungsabschnitten konnten Anfang 2025 die Arbeiten zur Errichtung der Maste abgeschlossen werden. Anfang 2026 soll der Seilzug erfolgen.

Im Bereich der Teilerdverkabelung um den geschlossenen Siedlungsbereich Borgholzhausen ist die Errichtung der Kabelgräben abgeschlossen, so dass derzeit die 110-Kilovolt-Kabel der Westnetz eingezogen werden. Ab Mitte 2026 können daran anschließend die 380-kV-Kabel in die Kabelrohre eingezogen werden.

Die Kabelübergabestationen Riesberg und Klusebrink stellen den Übergang zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitten dar. Die Baumaßnahmen für die beiden Station wurden 2025 aufgenommen.

NIEDERSACHSEN

Genehmigungsabschnitt Punkt Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) – Umspannanlage Lüstringen

Im November 2024 wurden erste bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Errichtung von Baustelleneinrichtungsflächen, dem Holzeinschlag und dem Wegebau durchgeführt. Im Jahr 2025 konnte im Freileitungsbau die Demontage und Maststockung bereits großräumig abgeschlossen werden, so dass im Frühjahr 2026 der Seilzug folgen kann.

Auch im Bereich des Anlagenbaus sind Ende 2025 die ersten Arbeiten im Bereich der Kabelübergabestation Steingraben gestartet.

Die Baumaßnahmen für die Teilerdverkabelung sind im Januar 2025 mit der Verlegung der Kabelschutzrohranlage gestartet. Im März 2026 folgt der Kabelzug.

Genehmigungsabschnitt Umspannanlage Wehrendorf – Punkt Stockumer Berg – Lüstringen

Nachdem Ende 2025 die bauvorbereitenden Maßnahmen im Freileitungsbau aufgenommen wurden, kann bereits Mitte 2026 der Mastbau im Bereich der Freiletung starten.

Auch können Anfang 2026 die Arbeiten zur Verlegung der Kabelschutzrohranlage aufgenommen werden. Der Kabelzug soll 2027 folgen.

Der Baustart für die Kabelübergabestation Krevinghausen ist für Mitte 2026 vorgesehen.

Betrieb und Instandhaltung

Betrieb und Instandhaltung

Die Gesamtinbetriebnahme ist für 2029 geplant.