Wo Strom fließt, entstehen elektrische und magnetische Felder (EMF). Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber in Deutschland für elektrische und magnetische Felder die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) erlassen.
Die Anforderungen der 26. BImSchV werden auf der Grundlage übereinstimmender Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) festgelegt. Anhand von internationalen Forschungen werden die Empfehlungen stetig dem neuesten Stand der Erkenntnisse, wie zuletzt 2013, angepasst.
Neben elektrischen und magnetischen Feldern können auch Betriebsgeräusche an Freileitungen und Anlagen entstehen. Für diese Immissionen sind die geltenden Richtwerte in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) klar geregelt.
Amprion ist als Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, sowohl im Freileitungs- als auch im Anlagenbau, Immissionen auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die Einhaltung der 26. BImSchV und TA Lärm im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen. Somit wird sichergestellt, dass alle immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sowohl zum Schutz als auch zur Vorsorge eingehalten werden. Dadurch wird dem Vorsorgedanken Rechnung getragen und der Gesundheitsschutz sichergestellt.